Entscheidungsvorlage - VO/0175/24-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die dieser Vorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt für das Jahr 2025 einen leichten Anstieg bei der Gewichtsgebühr von 0,35 Euro auf 0,38 Euro je Kilogramm Restabfall. Die Grundgebühren sinken dagegen um durchschnittlich 6,35 %. Die Zusatzgebühren sowie die Jahresgebühren für die Biotonne bleiben unverändert.

Gegenüber dem Vorjahr ändern sich die Gebühren wie folgt:

 

 

Grundgebühr Restabfallgefäß

 

Behältergröße

2024

2025

80l

49,60 €

46,45 €

120l

79,35 €

74,30 €

240l

99,15 €

92,85 €

1.100l

793,25 €

742,85 €

 

Jahresgebühr Biotonne

 

Behältergröße

2024

2025

120l

40,00 €

40,00 €

240l

70,00 €

70,00 €

 

 

Erläuterung zur Veränderung der Grundgebühr:

Die Senkung der Grundgebühr resultiert aus dem Überschuss der Betriebskostenabrechnung 2021. Dieser wurde der Rücklage zugeführt und muss spätestens nach vier Jahren wieder in die Gebührenkalkulation einfließen und somit an den Gebührenzahlenden zurückgegeben werden.

 

 

Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall

 

2024

2025

0,35 €

0,38 €

 

 

Erläuterung zur Veränderung der Gewichtsgebühr:

Aufgrund neuer Verträge und gestiegener Kosten hat der Kreis Heinsberg die Gebühren für die Verwertung von Haus- und Sperrmüll erhöht. Die Kosten für die Stadt Wegberg steigen dadurch beim Hausmüll von derzeit 170,00 € auf 190,00 € pro Tonne und beim Sperrmüll von 175,00 € auf 185,00 € pro Tonne. Die Mehrkosten, die der Stadt Wegberg hierdurch entstehen können durch die geringfügige Erhöhung der

Gewichtsgebühr von 0,35 € auf 0,38 € aufgefangen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Zusatzgebühren

 

Art der Leistung

2024

2025

Zusatzleerungen oberhalb der mit der Grundgebühr abgedeckten 13 Leerungen

(80, 120, 240 Liter Restabfallbehälter)

 

0,82 €

 

0,82 €

Zusatzleerungen oberhalb der mit der Grundgebühr abgedeckten 13 Leerungen (1.100 Liter Restabfallbehälter)

4,29 €

4,29 €

Wöchentliche Leerung 1.100l Restabfallbehälter

 

111,54€

111,54 €

Zweiwöchentlich Entleerung 1.100l Altpapierbehälter

 

24,83 €

24,83 €

Zusätzliche Gestellung Altpapierbehälter

(120 oder 240 Liter)

9,44 €

9,44 €

Zusätzliche Gestellung Altpapierbehälter

(1.100 Liter)

29,82 €

29,82 €

Volumenbedingter Behältertausch Restabfallbehälter

 

49,40 €

49,40 €

Volumenbedingter Behältertausch Altpapierbehälter

 

9,13 €

9,13 €

 

 

Veränderung der Abfallgebühren für eine durchschnittliche vierköpfige Familie mit einem 120l Restabfallgefäß und einem jährlichen Restabfallgewicht von 400 kg und 20 Leerungen:

 

 

2024

2025

Grundgebühr

 

79,35 €

74,30 €

Gewichtsgebühr

 

140,00 €

(400 kg x 0,35 €)

152,00 €

(400 kg x 0,38 €)

Zusatzgebühr

(Zusatzleerungen oberhalb der mit der Grundgebühr abgedeckten 13 Leerungen)

 

5,74 €

(7 x 0,82 €)

 

5,74 €

(7 x 0,82 €)

 

Gesamt

225,09 €

232,04 €

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Erträge und Aufwendungen aus der Gebührenbedarfsberechnung werden für die Haushaltsplanung 2025 beim Produkt 11 02 00 (Abfallwirtschaft) angemeldet.

 

Alternativen:

-Keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, die anliegende Achtzehnte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg (Anlage 1) zu beschließen.

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Anlagen

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