Entscheidungsvorlage - VO/0175/24-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsvorlage - Achtzehnte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Lenzen, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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26.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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17.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die dieser Vorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt für das Jahr 2025 einen leichten Anstieg bei der Gewichtsgebühr von 0,35 Euro auf 0,38 Euro je Kilogramm Restabfall. Die Grundgebühren sinken dagegen um durchschnittlich 6,35 %. Die Zusatzgebühren sowie die Jahresgebühren für die Biotonne bleiben unverändert.
Gegenüber dem Vorjahr ändern sich die Gebühren wie folgt:
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Behältergröße | 2024 | 2025 |
80l | 49,60 € | 46,45 € |
120l | 79,35 € | 74,30 € |
240l | 99,15 € | 92,85 € |
1.100l | 793,25 € | 742,85 € |
Jahresgebühr Biotonne
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Behältergröße | 2024 | 2025 |
120l | 40,00 € | 40,00 € |
240l | 70,00 € | 70,00 € |
Erläuterung zur Veränderung der Grundgebühr:
Die Senkung der Grundgebühr resultiert aus dem Überschuss der Betriebskostenabrechnung 2021. Dieser wurde der Rücklage zugeführt und muss spätestens nach vier Jahren wieder in die Gebührenkalkulation einfließen und somit an den Gebührenzahlenden zurückgegeben werden.
Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall
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2024 | 2025 |
0,35 € | 0,38 € |
Erläuterung zur Veränderung der Gewichtsgebühr:
Aufgrund neuer Verträge und gestiegener Kosten hat der Kreis Heinsberg die Gebühren für die Verwertung von Haus- und Sperrmüll erhöht. Die Kosten für die Stadt Wegberg steigen dadurch beim Hausmüll von derzeit 170,00 € auf 190,00 € pro Tonne und beim Sperrmüll von 175,00 € auf 185,00 € pro Tonne. Die Mehrkosten, die der Stadt Wegberg hierdurch entstehen können durch die geringfügige Erhöhung der
Gewichtsgebühr von 0,35 € auf 0,38 € aufgefangen werden.
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Art der Leistung | 2024 | 2025 |
Zusatzleerungen oberhalb der mit der Grundgebühr abgedeckten 13 Leerungen (80, 120, 240 Liter Restabfallbehälter) |
0,82 € |
0,82 € |
Zusatzleerungen oberhalb der mit der Grundgebühr abgedeckten 13 Leerungen (1.100 Liter Restabfallbehälter) | 4,29 € | 4,29 € |
Wöchentliche Leerung 1.100l Restabfallbehälter
| 111,54€ | 111,54 € |
Zweiwöchentlich Entleerung 1.100l Altpapierbehälter
| 24,83 € | 24,83 € |
Zusätzliche Gestellung Altpapierbehälter (120 oder 240 Liter) | 9,44 € | 9,44 € |
Zusätzliche Gestellung Altpapierbehälter (1.100 Liter) | 29,82 € | 29,82 € |
Volumenbedingter Behältertausch Restabfallbehälter
| 49,40 € | 49,40 € |
Volumenbedingter Behältertausch Altpapierbehälter
| 9,13 € | 9,13 € |
Veränderung der Abfallgebühren für eine durchschnittliche vierköpfige Familie mit einem 120l Restabfallgefäß und einem jährlichen Restabfallgewicht von 400 kg und 20 Leerungen:
| 2024 | 2025 |
Grundgebühr
| 79,35 € | 74,30 € |
Gewichtsgebühr
| 140,00 € (400 kg x 0,35 €) | 152,00 € (400 kg x 0,38 €) |
Zusatzgebühr (Zusatzleerungen oberhalb der mit der Grundgebühr abgedeckten 13 Leerungen) |
5,74 € (7 x 0,82 €) |
5,74 € (7 x 0,82 €)
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Gesamt | 225,09 € | 232,04 € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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15,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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50,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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627,5 kB
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