Entscheidungsvorlage - VO/0202/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im seiner Sitzung am 05.11.2024 hat der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften über die Stellungnahme der Stadt Wegberg zum zweiten Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln entschieden. Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung wurde eine Ergänzung der städtischen Stellungnahme beschlossen.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften der Stadt Wegberg, Herrn Jetten sowie vom Bürgermeister Herrn Pape unterzeichnet und ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt. Der Sachverhalt der die Dringlichkeitsentscheidung notwendig machte, ist dort ausführlich dargestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften der Stadt Wegberg genehmigt nachträglich die Dringlichkeitsentscheidung vom 15.11.2024 gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW bezüglich einer ergänzenden Stellungnahme zum zweiten Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalplan Köln.

 

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Anlagen

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