Entscheidungsvorlage - VO/0202/24-1
Grunddaten
- Betreff:
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Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW bezüglich einer ergänzenden Stellungnahme zum zweiten Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalplan Köln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Bieker, Daniel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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19.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf die Vorlage VO/0181/24 zur Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften vom 05.11.2024. Aus Sicht der Verwaltung sollte ein weiterer Themenkomplex in die beschlossene Stellungnahme der Stadt Wegberg zum zweiten Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln aufgenommen werden.
Auf Anregung der SPD-Fraktion vom 14.11.2024 erfolgte eine erneute Prüfung des zweiten Planentwurfes in Bezug auf die neu dargestellten Schienenwege der ehemaligen Bahntrassen „Wegberg-Dalheim – Niederkrüchten“ (IDs 1004882, 1000997, 1003787) und „Wegberg-Dalheim – Wassenberg“ (ID 1006593). Die Verwaltung kommt zwischenzeitlich zu einer von der oben genannten Vorlage abweichenden Einschätzung.
Gemäß Begründung zum Regionalplanentwurf sollen die aufgeführten Schienenwege nun auf Grundlage des Ziels 8.1-11 „Öffentlicher Verkehr“ des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) im Regionalplan dargestellt werden.
Dieses Ziel gibt landesplanerisch Folgendes vor:
Die Mittel- und Oberzentren des Landes sind bedarfsgerecht an den Öffentlichen Verkehr anzubinden. Das Schienennetz ist so leistungsfähig zu entwickeln, dass es die Funktion des Grundnetzes für den Öffentlichen Personennahverkehr wahrnehmen kann. Zur leistungsstarken Erschließung der Städteregion Rhein-Ruhr ist der Rhein-Ruhr Express (RRX) zu verwirklichen. Nicht mehr genutzte, für die regionale Raumentwicklung bedeutsame Schienenwege sind von der Regionalplanung als Trassen zu sichern.
Dieses Ziel wird zudem wie folgt erläutert:
Um Zentralität, Erreichbarkeit und Versorgungsfunktionen der Mittel- und Oberzentren zu erhalten, benötigen sie eine Anbindung an den Öffentlichen Verkehr. Dies soll bevorzugt durch den Schienenverkehr, kann aber auch, je nach örtlichen Verhältnissen in Mittelzentren, durch andere Verkehrsmittel des Öffentlichen Verkehrs (wie z. B. Schnellbusse) hergestellt werden. […] Die Art der Anbindung an die öffentlichen Verkehrsverbindungen richtet sich nach dem Potenzial.
Nicht mehr genutzte (nicht mehr bediente, stillgelegte oder bereits freigestellte), raumbedeutsame Schienenverbindungen werden als Optionstrassen für die Zukunft benötigt, da eine völlige Neuplanung von Trassen angesichts der hohen Siedlungsdichte mit erheblichen Restriktionen und hohen Kosten verbunden ist. Raumbedeutsame Verbindungen sind zum einen die in den Bedarfsplänen von Bund und Land zur Reaktivierung enthaltenen Schienentrassen und zum anderen nicht mehr genutzte Schienentrassen, für deren Reaktivierung als Schienenstrecke zurzeit zwar kein Bedarf absehbar ist, die jedoch regionalbedeutsame Siedlungsflächen, Einrichtungen oder Anlagen miteinander verbinden
Bei den Gemeinden Niederkrüchten und Wassenberg handelt es sich gemäß Landesentwicklungsplan lediglich um Grundzentren. Wegberg hingegen ist als Mittelzentrum dargestellt. Für den öffentlichen (Personennah)Verkehr sind die beiden neu dargestellten Schienenwege somit gemäß Ziel 8.1-11 des LEP NRW nicht relevant, da hierdurch keine Mittel- oder Oberzentren miteinander verbunden werden.
Der neu dargestellte Schienenweg Richtung Niederkrüchten-Elmpt schließt gemäß Darstellung im aktuellen Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf ausschließlich die GIB-Fläche des ehemaligen Militärflughafens an. Eine Reaktivierung des dargestellten Schienenweges könnte somit lediglich als Güterverkehrsverbindung fungieren. Bei dem geplanten Gewerbegebiet in Niederkrüchten handelt es sich um eine regionalbedeutsame Siedlungsfläche. Dies macht eine Darstellung im Regionalplan gemäß Erläuterungen zum Ziel 8.1-11 des LEP NRW möglich. Entscheidend für die Festlegung / Darstellung ist gemäß LEP NRW und der Begründung zum Regionalplanentwurf jedoch ein in der Örtlichkeit als landschaftliche Prägung erkennbarer Verlauf der ehemaligen Bahntrasse. Dieser ist aus Sicht der Verwaltung für den Anschluss der regionalbedeutsamen Siedlungsfläche in Niederkrüchten-Elmpt und den damit zu erwartenden Verkehr nicht im erforderlichen Maß gegeben. Aus diesem Grund sowie aufgrund der zu befürchtenden erheblichen Beeinträchtigungen für das Stadtgebiet durch Lärm- und Erschütterungsbelastungen einer entsprechenden Güterverkehrsverbindung sollte die Darstellung des Schienenweges „Wegberg-Dalheim – Niederkrüchten“ im Regionalplan kategorisch abgelehnt werden.
Die Darstellung des Schienenweges „Wegberg-Dalheim - Wassenberg“ sollte ebenfalls abgelehnt werden, da dieser zukünftig nicht für eine Verbindung von Mittel- und Oberzentren fungieren kann. Somit werden keine raumbedeutsamen Siedlungsflächen miteinander verbunden und das Ziel 8.1-11 des LEP NRW ist für diesen Schienenweg nicht anzuwenden.
Beschlussvorschlag
Dringlichkeitsentscheidung:
Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW wird entschieden, die in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften am 05.11.2024 beschlossene Stellungnahme der Stadt Wegberg zum zweiten Planentwurf des Regionalplans Köln wie im Sachverhalt beschrieben zu ergänzen.
Wegberg, den 15.11.2024
Christian Pape Sacha Jetten
Bürgermeister Vorsitzender des Ausschusses
für Wohnen, Bauen, Vergaben
und Liegenschaften
