Entscheidungsvorlage - VO/0204/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird auf die Vorlage VO/0204/23 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.04.2024 und der Ratssitzung vom 30.04.2024 Bezug genommen. Hier betreffend § 17 Abs. 1a der Hauptsatzung der Stadt Wegberg.

 

Der projektleitende Architekt teilte überraschend am 22.11.2024 entgegen seinen vorherigen Aussagen mit, dass die Umbauarbeiten vor dem Rathaus nicht bis zum 1. Dezember 2024 fertiggestellt seien.

 

Aufgrund dessen muss die vorgenommene Verlegung des Bekanntmachungsortes verlängert werden. Um sicherzustellen, dass das Projekt abgeschlossen ist, wird die Verlegung bis einschließlich zum 30. Januar 2025 verlängert.

 

Die bisherige Regelung läuft mit Ablauf des 1.12.2024 ab. Eine ordnungsgemäße, fristgerechte Befassung sowohl des Rates als auch des Haupt- und Finanzausschusses ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht mehr möglich, eine Bekanntmachungsmöglichkeit muss aber dennoch gewährleistet sein. Dies ist nur mit der Dringlichkeitsentscheidung möglich.

 

Dringlichkeitsentscheidung:

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW wird die in der Anlage beigefügte Fünfte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wegberg beschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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