Entscheidungsvorlage - VO/0206/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die kurzfristige Mitteilung, dass die Baumaßnahmen am Rathauseingang nicht wie geplant bis zum 02.12.2024 fertig gestellt werden können, musste der § 17 Absatz 1a der Hauptsatzung der Stadt Wegberg geändert werden.

Per Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW mit Datum vom 25.11.2024 (Unterschriftsdatum) wurde die Fünfte Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Wegberg erlassen.

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde vom Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Thomas Cassel, sowie vom Bürgermeister Herrn Christian Pape unterzeichnet und ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Mühlenstadt Wegberg genehmigt gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die Dringlichkeits­en­tschei­dung (Erlass der Fünften Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wegberg). 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...