Entscheidungsvorlage - VO/0206/24
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Erlass der Fünften Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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17.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die kurzfristige Mitteilung, dass die Baumaßnahmen am Rathauseingang nicht wie geplant bis zum 02.12.2024 fertig gestellt werden können, musste der § 17 Absatz 1a der Hauptsatzung der Stadt Wegberg geändert werden.
Per Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW mit Datum vom 25.11.2024 (Unterschriftsdatum) wurde die Fünfte Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Wegberg erlassen.
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde vom Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Thomas Cassel, sowie vom Bürgermeister Herrn Christian Pape unterzeichnet und ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,7 kB
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