Entscheidungsvorlage - VO/0207/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahrnehmung von Mitgliedschaften hier: Schwalmverband (Verbandsversammlung & Vorstand)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.12.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung am 03.11.2020 wurde die Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Gesellschaften, Verbänden, Vereinen usw. beschlossen. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich in der Gemeindeordnung NRW (§§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 113). Aufgrund dieses Ratsbeschlusses wurde der Technische Beigeordnete Herr Frank Thies beim Schwalmverband in die Verbandsversammlung und in den Vorstand entsandt. In der Sitzung am 14.09.2021 wurde Herr Ulrich Schulz als sein Vertreter entsandt.
Da beide Personen nicht mehr im (aktiven) Dienst der Stadt Wegberg stehen, muss eine neue Vertretung und deren Stellvertretung entsandt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Technische Beigeordnete Ellen Neudek in die Verbandsversammlung und in den Vorstand zu entsenden. Als Vertretung für Frau Ellen Neudek schlägt die Verwaltung vor, die Fachbereichsleitung des Fachbereiches Bürgerservice und Sicherheit zu entsenden.
Der Bürgermeister stimmt gemäß § 40 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW nicht mit ab.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 50 Absatz 4 GO NRW Frau Technische Beigeordnete Ellen Neudek in die Verbandsversammlung und den Vorstand des Schwalmverbandes zu entsenden.
- Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 50 Absatz 4 GO NRW die Fachbereichsleitung des Fachbereiches Bürgerservice und Sicherheit, als Vertretung von Frau Technische Beigeordnete Ellen Neudek, in die Verbandsversammlung und den Vorstand des Schwalmverbandes zu entsenden.
