Entscheidungsvorlage - VO/0208/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung am 03.11.2020 wurde die Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Gesellschaften, Verbänden, Vereinen usw. beschlossen. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich in der Gemeindeordnung NRW (§§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 113). Aufgrund dieses Ratsbeschlusses wurde Herr Markus Johnen als Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsandt.

 

Nach der Niederlegung des Ratsmandates von Herrn Markus Johnen ist für ihn ein Nachfolger für die Gesellschafterversammlung der WFG für den Kreis Heinsberg zu benennen.

Die Verwaltung schlägt vor, als Nachfolger für Herrn Markus Johnen, Herrn Thomas Cassel als Vertreter der Stadt Wegberg in die Gesellschafterversammlung der WFG für den Kreis Heinsberg zu entsenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 50 Absatz 4 GO NRW, Herrn Thomas Cassel, als Nachfolger für Herrn Markus Johnen, als Vertreter der Stadt Wegberg in die Gesellschafterversammlung der WFG für den Kreis Heinsberg mbH zu entsenden.

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