Entscheidungsvorlage - VO/0209/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung am 03.11.2020 wurde die Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Gesellschaften, Verbänden, Vereinen usw. beschlossen. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich in der Gemeindeordnung NRW (§§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 113). Aufgrund dieses Ratsbeschlusses wurde Herr Markus Johnen als Vertreter in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes entsandt.

 

Nach der Niederlegung des Ratsmandates von Herrn Markus Johnen ist für ihn ein Nachfolger für die Mitgliederversammlung zu benennen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, als Nachfolger für Herrn Markus Johnen, Herrn Georg Schmitz als Vertreter der Stadt Wegberg in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes zu entsenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 50 Absatz 4 GO NRW, Herrn Georg Schmitz als Vertreter der Stadt Wegberg in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW zu entsenden.

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