Mitteilungsvorlage - VO/0222/24
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage der Fraktion Freie Wähler gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg; Grundsteueraufkommen 2024 / 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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17.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 01.12.2024, hier eingegangen 02.12.2024, hat die Fraktion Freie Wähler die in der Anlage beigefügte Anfrage gemäß § 17 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie hoch wird Aufkommen von Grundsteuer B voraussichtlich im Jahr 2024 sein?
Antwort der Verwaltung:
Der Planansatz für das Haushaltsjahr 2024 beträgt 5.700.000 €. Nach aktuellem Buchungsstand (03.12.2024) liegt das Aufkommen bei 5.711.095,60 €.
Frage 2:
Wie hoch wird voraussichtlich das Aufkommen von Grundsteuer B aller Immobilien, die zu Wohnzwecken genutzt werden, im Jahr 2024 sein?
Antwort der Verwaltung:
Nach gesetzlicher Definition sind Wohngrundstücke Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum. Da die Unterscheidung nach Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken bis 31.12.2024 nicht relevant war, ist keine detaillierte Programmauswertung möglich. Unter Nutzung von Daten der Finanzverwaltung wird aber davon ausgegangen, dass der nach dieser Definition aufgeteilte Planansatz 2024 ca. 4.3 Mio. € betragen hätte.
Frage 3:
Wie hoch wird voraussichtlich das Aufkommen von Grundsteuer B aller Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, im Jahr 2024 sein?
Antwort der Verwaltung:
Nach gesetzlicher Definition sind Nichtwohngrundstücke unbebaute Grundstücke, Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke. Da die Unterscheidung nach Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken bis 31.12.2024 nicht relevant war, ist keine detaillierte Programmauswertung möglich. Unter Nutzung von Daten der Finanzverwaltung wird aber davon ausgegangen, dass der nach dieser Definition aufgeteilte Planansatz 2024 ca. 1,4 Mio. € betragen hätte.
Frage 4:
Wie hoch wird voraussichtlich das Aufkommen von Grundsteuer A im Jahr 2024 sein?
Antwort der Verwaltung:
Der Planansatz für das Haushaltsjahr 2024 beträgt 116.000 €. Nach aktuellem Buchungsstand (03.12.2024) liegt das Aufkommen bei 114.226,14 €.
Frage 5:
Wie hoch wird das Aufkommen von Grundsteuer B voraussichtlich im Jahr 2025 sein, unter der Voraussetzung der im Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Hebesätze?
Antwort der Verwaltung:
Der Planansatz für das Haushaltsjahr 2025 beträgt auf der Grundlage der vom Land mitgeteilten aufkommensneutralen und einheitlichen Hebesätze voraussichtlich 5.862.795 €.
Frage 6:
Wie hoch wird das Aufkommen von Grundsteuer B im Jahr 2025 von Grundsteuer B aller Immobilien, die zu Wohnzwecken genutzt werden, im Jahr 2025 sein, unter der Voraussetzung der im Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Hebesätze?
Antwort der Verwaltung:
Nach gesetzlicher Definition sind Wohngrundstücke Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum. Die Planungen für das Aufkommen von Grundsteuer B bei den Wohngrundstücken gehen auf der Grundlage der vom Land mitgeteilten aufkommensneutralen Hebesätze und der gesetzlichen Kategorisierung von 4.798.457,39 € aus.
Frage 7:
Wie hoch wird voraussichtlich das Aufkommen von Grundsteuer B aller Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, im Jahr 2025 sein, unter der Voraussetzung der im Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Hebesätze?
Antwort der Verwaltung:
Die Planungen für das Aufkommen von Grundsteuer B bei den Nichtwohngrundstücken gehen auf der Grundlage der vom Land mitgeteilten aufkommensneutralen Hebesätze und der gesetzlichen Kategorisierung von 1.064.337,77 € aus.
Frage 8:
Wie hoch wird voraussichtlich das Aufkommen von Grundsteuer A im Jahr 2025 sein, unter der Voraussetzung der im Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Hebesätze?
Antwort der Verwaltung:
Der Planansatz für das Haushaltsjahr 2025 beträgt auf der Grundlage der vom Land mitgeteilten aufkommensneutralen und einheitlichen Hebesätze voraussichtlich 111.433 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,4 kB
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