Entscheidungsvorlage - VO/0214/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg hier: Zweite Änderungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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07.01.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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21.01.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Benutzungsgebühren für Bewohner der Übergangswohnheime in der Stadt Wegberg werden durch die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03.03.2021 geregelt.
Die aktuelle Kalkulation der Gebühren wurde aus dem Durchschnitt der Jahresabschlüsse 2021-2023 und den Planansätzen 2025 ermittelt und dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet.
Berücksichtigt wurden sowohl fixe Kosten (z.B. Versicherungsbeiträge, Grundsteuer, Abschreibung und kalkulatorische Zinsen) als auch variable Kosten (z.B. Strom, Wasser, Abwasser, Heizung und Müllkosten). Zudem sind bei der Gebührenkalkulation auch anrechenbare Allgemeinkosten (z.B. Kosten für Hausmeister, Heimleitung) berücksichtigt.
Die Kalkulation der erforderlichen Gebühren wurde für jede Unterkunft einzeln durchgeführt. Die Allgemeinkosten und die Kosten, die nicht unmittelbar einem Gebäude zugeordnet werden konnten, wurden auf Grundlage der Nutzungsfläche auf die einzelnen Objekte umgelegt. Die Gemeinflächen (z.B. Küchen, Duschräume) wurden anteilig der sog. „Wohnfläche“ zugeschlagen.
Durch die Neuberechnung ergeben sich folgende Änderungen je Quadratmeter Nutzfläche:
Objekt | Gebühr je m² aus 2021 | Gebühr je m² neu | Differenz |
Nordstraße 100 | 16,57 € | 18,73 € | +2,16 € |
Philosophenweg 88 | 18,68 € | 24,54 € | +5,86 € |
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die geplanten Einnahmen werden in den Produktsachkonten 05 03 03/43 21 00 und 05 06 02/43 21 40 dargestellt. Die Haushaltsansätze 2025 für die Gebührenerträge übersteigen derzeit die durch die Bestandsobjekte umlegbaren Kosten um ca. 200.000 €. Gleichzeitig sind jedoch Abschreibungen für neue Containeranlagen in Höhe von 90.000 Euro im Planentwurf 2025 einkalkuliert. Sollten diese errichtet werden, ist hierfür eine eigenständige Kalkulation vorzunehmen. Bewirtschaftungskosten sind für die neuen Container im Haushaltsplan 2025 nicht berücksichtigt.
Alternativen:
Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die zweite Änderungssatzung zur „Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg vom 14. Juli 2017“ in nachfolgender Fassung zu beschließen:
Zweite Änderungsatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg vom ….
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli1994 (GV.NW.S. 666, SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444) und der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155) hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am ……….. folgende Gebührensatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 4 Absatz 3 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg vom 14. Juli 2017, zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung vom 03. März 2021, wird wie folgt neu gefasst:
„Die Benutzungsgebühr wird je Quadratmeter Nutzfläche erhoben. Sie beträgt pro Monat:
Objekt | Kosten je m² |
Nordstraße 100 | 18,73 € |
Philosophenweg 88 | 24,54 € |
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.
