Entscheidungsvorlage - VO/0758/08

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Tennisclub Grün Weiß Arsbeck e.V. hat mit Datum vom 17. Juli 2007 einen Antrag auf Zuschuss zu den Betriebskosten des Vereinsheimes auf der Clubanlage in Arsbeck gestellt. Der Verein wurde gebeten, Nachweise über die gezahlten Betriebskosten für das Jahr 2007 einzureichen.

 

Diese liegen der Verwaltung nunmehr vor. Folgende Betriebskosten wurden nachgewiesen:

 

Frischwasser Clubhaus:                                 241,34 €

Schmutzwasser:                                              468,01 €

Niederschlagswasser:                                    111,35 €

Heizungsprüfung:                                             103,43 €

Heizgas:                                                        1.211,80 €

Versicherungen

Gebäude:                                 354,19 €

Inhalt:                                         123,94 €

Strom:                                       739,94 €

Gesamtaufwendungen:                               3.354,00 €

 

Die Aufwendungen für eine Haftpflichtversicherung, Wasser für die Tennisplatzbewässerung und für eine Reinigungskraft sollen nicht berücksichtigt werden, da diese nicht unmittelbar dem Betrieb eines Vereinsheimes zugerechnet werden können oder vom Verein auch in Eigenleistung erbracht werden kann. Diese Kosten sind auch in vergleichbaren Fällen (SV Helpenstein, Sportfreunde Uevekoven, Schießsportverein Tüschenbroich) nicht berücksichtigt worden.

 

Das Vereinsheim des TC Arsbeck hat eine Gesamtnutzungsfläche von 120,54 m². Hiervon entfallen auf die sportliche Nutzung 39,29 m² und auf die Gemeinschaftsräume eine Fläche von 81,25 m². Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.12.1995 bei diesbezüglichen Anträgen der Sportfreunde Uevekoven und des Schießsportvereines Tüschenbroich entschieden, den Anteil der Betriebskosten an der sportlichen Nutzfläche voll und den Anteil der gesellschaftlichen Nutzfläche zu einem Anteil von 1/3 der Betriebskosten zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall ergäbe das folgende Rechnung:

 

Anerkannte Betriebskosten:                                                 3.354,00 €

Zu berücksichtigende Gesamtfläche:                                   120,54 m²

Erstattungsbetrag je m²: (3.354,00 €/ 120,54 m²)=                 27,82 €

Erstattungsfläche: (39,29 m² +(81,25 m²/3)=)                        66,37m²

 

Wird die Erstattungsfläche mit dem Erstattungsbetrag je m² multipliziert ergibt dies den jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.846,41 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag auf die glatte Summe von 1.800,00 € abzurunden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Mittel stehen bei Produkt 08 02 00; Sachkonto 53 18 100 im Rahmen des Haushaltsansatzes zur Verfügung. Der Haushaltsansatz reicht nach derzeitigem Kenntnisstand aus, um die Ausgaben zu leisten.

 

 

Alternativen:

 

Werden nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, entsprechend der Verfahrensweise bei anderen Vereinen dem TC Arsbeck einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.800,00 € pauschal zu gewähren.

Loading...