Entscheidungsvorlage - VO/0766/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der SV Klinkum hat am 01.08.2005 einen Zuschussantrag zu den laufenden Betriebskosten des vereinseigenen Sportheimes eingereicht.

 

Auf diesen Antrag hin wurden pauschal 2.500 € jährlich für die Dauer von 2 Jahren genehmigt, da verlässliches Zahlenmaterial über die tatsächliche Höhe der Betriebskosten bedingt durch den Neubau noch nicht vorlag.

 

Nunmehr hat der Verein die entsprechenden Zahlen vorgelegt. Auch in diesem Fall soll wie in vergleichbaren Fällen eine Erstattung der Kosten auf der Grundlage der eigentlichen Betriebskosten (Wasser, Strom, Gas, Gebäudeversicherung usw.) Festgesetzt werden. Kosten wie Abschreibungen für das Gebäude und das Inventar, Reinigungskosten und Zinszahlungen sollen unberücksichtigt bleiben.

 

Frisch- und Schmutzwasser Vereinsheim:

1.370,78 €

Strom, Gas, Heizung:

3.080,26 €

Versicherungen Gebäude:

1.148,57 €

Gesamtaufwendungen:

5.599,61 €

 

Das Vereinsheim des SV Klinkum hat eine Gesamtnutzungsfläche von 306,78 m². Hiervon entfallen auf die sportliche Nutzung 178,655 m² und auf die Gemeinschaftsräume eine Fläche von 128,125 m². Lagerräume im Keller bleiben unberücksichtigt. Die Verkehrsflächen (Flure) wurden je zur Hälfte dem sportlichen und dem gesellschaftlichen Teil zugeordnet. Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.12.1995 bei diesbezüglichen Anträgen der Sportfreunde Uevekoven und des Schießsportvereines Tüschenbroich entschieden, den Anteil der Betriebskosten an der sportlichen Nutzfläche voll und den Anteil der gesellschaftlichen Nutzfläche zu einem Anteil von 1/3 der Betriebskosten zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall ergäbe das folgende Rechnung:

 

Anerkannte Betriebskosten:

5.599,61 €

Zu berücksichtigende Gesamtfläche:

306,78 m²

Erstattungsbetrag je m²:   (5.599,61 €/ 306,78m²)=

18,25 €

Erstattungsfläche: (178,665 m² +( 128,125m²/3)=)

 221,37 m²

 

Wird die Erstattungsfläche mit dem Erstattungsbetrag je m² multipliziert ergibt dies einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 4.040,00 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag auf die glatte Summe von 4.000,00 € abzurunden.

 

Im Haushalt 2008 sind jedoch nur 2.500,00 € vorsorglich für diesen Zweck veranschlagt worden, da eine Berechnungsgrundlage bei Erstellung des Haushaltsplanes noch nicht vorgelegen hat. Die Verwaltung schlägt daher vor, in diesem Jahr noch einmal 2.500,00 € pauschal zu leisten und den Zuschussbetrag in Höhe von 4.000,00 € ab 2009 in die Haushaltsberatungen mit aufzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Mittel stehen bei Produkt 08 02 00; Sachkonto 53 18 100 im Rahmen des Haushaltsansatzes zur Verfügung.

 

 

Alternativen:

Werden nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, entsprechend der Verfahrensweise bei anderen Vereinen dem SV Klinkum einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 4.000,00 € pauschal zu gewähren. Dieser Betrag soll im Haushalt 2009 eingeplant werden.

 

Aufgrund fehlender Haushaltsmittel sollen in 2008 noch einmal 2.500,00 € ausgezahlt werden.

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