Empfehlungsvorlage - VO/0767/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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10.06.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.06.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seitens des Rates der
Stadt Wegberg wurde am
Im Folgenden wird Ihnen
das konzeptionelle Vorgehen der Ordnungsbehörde vorgestellt:
Obwohl die Stadt Wegberg laut
Kriminalitätsstatistik als „sicherste“ Stadt im Kreis Heinsberg
eingestuft ist, nimmt die Verwaltung das subjektive Empfinden der Bevölkerung,
das oftmals von Unsicherheit geprägt ist, sehr ernst. Die Verwaltung geht daher
jeder einzelnen Beschwerde nach.
Durch herangetragene
Bürgerbeschwerden über randalierende Jugendliche in der Fußgängerzone oder
Sachbeschädigungen wird die steigende Besorgnis immer deutlicher zum Ausdruck
gebracht. In diesen Beschwerden wird auch die Frage nach einer verstärkten
Polizeipräsenz immer häufiger gestellt.
Die derzeitige
Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich
Bürgerservice und Sicherheit einschließlich der Sozialarbeiterin Frau Foitzik
und der Polizei ist bereits sehr eng und
wurde praxisorientiert entwickelt. So findet mindestens einmal im Monat eine
Terminabstimmung mit der Polizeibehörde statt.
Es sind mittlerweile 3
Außendienstmitarbeiter im Einsatz, durch die es möglich ist Kontrollen
verstärkt durchzuführen und auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten nicht
nur im Stadtzentrum, sondern auch in den Außenbezirken tätig zu werden. Bei
Bedarf ist auch ein Einsatz der Sachbearbeiter des Fachbereichs, der Fachbereichsleitung,
der Sozialarbeiterin und des Dienst habenden Mitarbeiters im
Bereitschaftsdienst vorgesehen. Dadurch erhöht sich die Anzahl der maximal
einsatzbereiten Mitarbeiter auf acht Personen.
Die Einsätze werden
planmäßig anhand des Veranstaltungskalenders der Stadt Wegberg und des Forums
festgelegt. Daneben werden spontane Begehungen kurzfristig anberaumt, wenn Grund zu der
Annahme besteht, dass neben den öffentlichen Veranstaltungen anderweitig
orientierte Treffen stattfinden könnten. Routinekontrollen sind im übrigen für
die bereits in der Vergangenheit häufiger betroffenen Örtlichkeiten, wie zum
Beispiel Skaterplatz, Fußgängerzone, Parkanlagen wie dem alten Friedhof an der
Bahnhofstraße, vorgesehen. Die Einsätze
umfassen personell je nach Bedarf auch Kräfte der Kreispolizei (zum Beispiel
Hundeführer, Drogenfahnder) und der Bereitschaftspolizei. Die Einsätze können
auch für die späten Abend oder Nachtstunden terminiert werden. So werden je
nach geplanter Veranstaltungsart auch Jugendschutzkontrollen in Zusammenarbeit
mit dem Kreisjugendamt und der Polizei durchgeführt.
Die Kreispolizeibehörde
hat die o. a. Örtlichkeiten und den Bereich des Rathausplatzes als sogenannte
"Brennpunkte" eingestuft und so vermehrte Kontrollfahrten des
Streifendienstes ermöglicht, was deutlich zu bemerken ist.
Um die in der
Vergangenheit vermisste Präsenz der Polizei im Straßenbild zu kompensieren
wurden für die Mitarbeiter des Fachbereichs Bürgerservice und Sicherheit
Dienstjacken mit dem reflektierenden Aufdruck
"Ordnungsamt" und "Stadt Wegberg Ordnungsamt"
beschafft. Dadurch soll die Präsenz der Einsatzkräfte auf der Straße
wahrnehmbar werden. Dies erscheint insbesondere wichtig, da bei den Polizeikräften
vor allem der "uniformierte Schutzmann" im Straßenbild vermisst wird.
Zwischenzeitlich gab es hierzu bereits positive Rückmeldungen seitens der
Bürger.
Bei dringenden Notfällen
und akuten Gefahrensituationen, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten
anfallen, kann auch der Einsatz der Rufbereitschaft neben den Einsätzen der
Polizei über die Feuerwache Wegberg parallel angefordert werden.
Die Einbindung von
privaten Wach- und Sicherheitsdiensten zur Unterstützung der Polizei und des
Fachbereiches Bürgerservice und Sicherheit ist nach Auswertung der vorliegenden
Erkenntnisse als nicht geeignet
anzusehen. Diese Einschätzung teilen die Polizei und der Fachbereich
Bürgerservice und Sicherheit. Vor allem handelt es sich nach Einschätzung der
Polizei bei den Diensten um nicht hinreichend qualifiziertes Personal, durch
dessen Einsatz zusätzliches
Problempotential geschaffen wird. Hier müssen auch die fehlenden rechtlichen
Befugnisse privater Unternehmen bedacht werden. Aus polizeilicher Sicht sind
behördliche Mitarbeiter in der Lage sie deutlich mehr zu unterstützen und sie
können die eigenen Aufgaben auch selbständig wahrnehmen.
Deutlich effektiv und
daher als erfolgreich einzuschätzen ist die Arbeit der Frau Foitzik. Sie
nimmt in ihrem Tätigkeitsfeld unter
anderem die Aufgaben einer Streetworkerin im Stadtgebiet Wegberg wahr. Die
Hauptaufgaben ihrer Arbeit liegen in der Betreuung und Unterstützung von
gewalttätigen und durch Drogenkonsum beeinflussten Jugendlichen und ihren
Familien. Hier soll insbesondere auch
überforderten Eltern eine Hilfestellung gegeben und schon in frühen Stadien der
Problementwicklung Aufmerksamkeit geschenkt werden. So konnte eine Gruppe von
Mädchen, die durch Gewalttätigkeiten auffällig geworden sind, zu regelmäßigen
Treffen bewogen werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den hiesigen Schulen und
dem Jugendamt ermöglicht es, die betroffenen Schüler während, aber auch außerhalb
der Schulzeiten, sei es auf der Straße oder zu Hause, zur Durchführung von
Gesprächen aufzusuchen. Gespräche die während der Schulzeiten durchgeführt
werden, finden oftmals auch im Klassenverband statt, wenn Lehrer und Schüler in
sozialer Hinsicht kein Übereinkommen mehr finden. Hier wird durch die
Sozialarbeiterin Frau Foitzik erst das Gespräch mit den Schülern gesucht und
nach Problemfeststellung auch die
Lehrkraft hinzugezogen
Mit den gewonnenen
Hintergrundinformationen ist eine präventive Arbeit, welche durch das
Jugendamt, die Polizei und den Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
unterstützt wird, möglich. Eine schnellere und effizientere Lösung des schon
früh erkannten Problems kann somit aufgezeigt werden.
Durch vermehrte Einsätze,
zu unterschiedlichen Tageszeiten gelingt es immer häufiger die gewünschten
Zielgruppen anzutreffen. Hier wird vorrangig das Gespräch mit den Jugendlichen
gesucht um ihnen zu verdeutlichen, das sie den Behörden bekannt sind und
Gesetzesverstöße nicht weiter hingenommen werden können. Gleichzeitig soll aber
auch vermittelt werden, dass durchaus ein Verständnis für das reine, nicht
organisierte Treffen ("Abhängen" genannt) besteht. Diese Treffen und
die damit gewählte Freizeitgestaltung dürfen aber keinesfalls zu Lasten der
übrigen Bürger, insbesondere für deren Eigentum und Gesundheit, gehen.
Es wurde bereits in der
zurückliegenden Zeit festgestellt, das die meisten Jugendlichen Mitläufer und
Zuschauer sind, die der kleineren Gruppe von Personen, die bereits die Grenze
zur Kriminalität überschritten hat, leider eine Art von Bühne bieten. Zu
beobachten ist auch, dass sich die Tätergruppe in der Intensität ihrer Taten
steigert.
Hier ist es insbesondere
das Ziel, den Mitläufern und Zuschauern zu verdeutlichen, dass sie grade durch
ihre Aufmerksamkeit ihren Bekannten die Bühne für ihr kriminelles Handeln
bieten. Der Fachbereich 201 versucht an dieser Stelle die Jugendlichen zu motivieren,
sich immer dann zu entfernen und abzuwenden, wenn einzelne aus der Gruppe die
Grenze des akzeptablen überschreiten. Gerade hierdurch helfen sie Straftaten
und Ordnungswidrigkeiten zu verhindern und tragen dazu bei, dass ihre Bekannten
den eingeschlagenen Weg vielleicht noch korrigieren können.
Falls es jedoch trotz der
vorbeugenden Arbeit zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten kommt, werden die
gewonnen Informationen, wie zum Beispiel Personalien, an die Polizei
weitergegeben oder vom Fachbereich 201 in eigener Zuständigkeit verfolgt.
Um die Prioritäten der
Jugendlichen im Bezug auf die Gestaltung ihrer Freizeit zu ändern und auch
entsprechende Angebote vorstellen zu können, werden in Zusammenarbeit mit
dem Bereich „Stadtmarketing“
entsprechende Projekte geplant. Hier werden im Rahmen der Wegberger Jugendwoche
Veranstaltungen wie Hallenfußballturniere oder "Open-Air-Auftritte"
angeboten. Ein großes Angebot wird auch von den örtlichen Jugendheimen geboten,
welche neben Einzelveranstaltungen wie Tanzkursen in den Richtungen "Hip
Hop" und "Standard" auch jedes Wochenende Möglichkeiten bieten,
bei denen sich die Jugendlichen einbringen und mitwirken können.
Ergänzend und
vervollständigend ist folgendes anzumerken:
Es gilt den Bürgerinnen
und Bürgern einige Unterschiede zwischen den Begriffen Ordnungswidrigkeit und
Straftat aufzuzeigen. Ohne auf die juristischen Feinheiten einzugehen sind
Straftaten Verstöße gegen geltendes Recht, die nach dem Strafgesetzbuch mit
Geld oder Freiheitsstrafe bedroht sind. Verfolgungsbehörden sind
Staatsanwaltschaft und Polizei. Die Strafe wird per Gerichtsurteil festgesetzt.
Ordnungswidrigkeiten dagegen sind Verstöße gegen geltendes Recht, bei denen das
Gesetz die Ahndung mittels Verwarnungs- oder Bußgeld vorsieht. Hier entscheidet
die jeweils zuständige Ordnungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie
einschreitet und in welcher Form sie den Verstoß ahndet.
Für Polizei und
Ordnungsbehörde gilt aber gleichermaßen, dass sie auf die Mithilfe der Bürger
angewiesen sind. So hilft es nur wenig, wenn Informationen als "vom
Hörensagen" weitergegeben werden und Täter nicht benannt werden, sei es
aus Angst oder falscher Rücksichtnahme auf zum Beispiel Nachbarn oder Bekannte.
So gelingt es der
Ordnungsbehörde in letzter Zeit immer öfter nach Hinweisen Ordnungswidrigkeiten
und Sachbeschädigungen Personengruppen zuzuordnen. Da aber Ordnungswidrigkeiten
für ein Verfahren Einzelpersonen zugeordnet werden müssen, ist die
Ordnungsbehörde auch auf genaue Zeugenaussagen angewiesen. Können diese nicht
gemacht werden, ist auch die Polizei bei Sachbeschädigungen nur in der Lage
eine Anzeige gegen "Unbekannt" aufzunehmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Wegberg verzichtet zur Aufrechterhaltung der Sicherheit
und Ordnung im öffentlichen Bereich auf die Beauftragung privater Wach- und
Sicherheitsdienste. Durch einen den Erfordernissen entsprechenden
Personaleinsatz wird der Fachbereich „Bürgerservice und Sicherheit“
weiterhin ausschließlich die der Stadt Wegberg durch Gesetz zufallenden
Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Die Verwaltung
möge die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen für den verstärkten
Dienst außerhalb der regulären Dienstzeiten schaffen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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