Empfehlungsvorlage - VO/0768/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung verweist auf die Beratungsvorlage Nr. VO/0705/08 vom 14. 03. 2008 an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (TOP 2.1), die als Anlage zur Kenntnis gegeben wird. Ebenfalls ist die Niederschrift zu diesem Punkt beigefügt.

 

Mit dem Büro VDH Projektmanagement GmbH war in einem Gespräch vereinbart worden, dass ein Vertreter des Büros in der Sitzung am 27. 05. 2008 eine Gestaltungskonzeption vorstellt.

 

Wegen der Verlegung des bisherigen Sitzungstermines des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr vom 27. 05. 2008 auf nunmehr den 05. 06. 2008 ist es dem planenden Büro nicht möglich, einen Vertreter zwecks Vorstellung eines Gestaltungskonzeptes zu entsenden, da die zuständigen Mitarbeiter terminlich alle anders gebunden sind. Nach Rücksprache mit den Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ist Einigkeit erzielt worden, die Konzeption nun in der Sitzung des letztgenannten Ausschusses vorzustellen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, nach Beratung den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage VO/0705/08 zur Abstimmung zu bringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen die üblichen Personalkosten.

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-4F, Wegberg – Heidekamp zu beschließen.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wegberg, östlich der Straße Heidekamp und nördlich der Neubebauung In der Heide. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.

 

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Anlagen

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