Mitteilungsvorlage - VO/0242/24
Grunddaten
- Betreff:
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Wegfall der Rechtsgrundlage des § 13b des Baugesetzbuches (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Meisters, Florian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Entscheidung
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04.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg vom 20.12.2022 wurden die Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplanverfahren „VI- 8, Rath-Anhoven, Rather Straße Bereich C“, „IX-6, Merbeck – Houbenweg/St.-Maternus-Straße“ und „XI-1, Tüschenbroich – In Tüschenbroich“ auf Grundlage des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der § 13b BauGB ermöglichte die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Der Satzungsbeschluss für diese Bebauungsplanverfahren hätte bis zum 31.12.2024 gefasst werden müssen.
Dies konnte bei den o. g. Verfahren nicht erfolgen, da bisher ein Erwerb der zu den Bebauungsplänen gehörenden Flächen nicht möglich war. Somit sind diese Bebauungsplanverfahren durch den Wegfall der Rechtsgrundlage (§13b BauGB) nicht weiter umsetzbar und eingestellt.
Die Stadtverwaltung bemüht sich weiterhin die zugehörigen Flächen zu erwerben. Sobald dies für eines der möglichen Baugebiete erfolgt ist, wird die Verwaltung dem Rat der Stadt Wegberg eine neue Vorlage zur Fassung eines entsprechenden Aufstellungsbeschlusses vorlegen.
