Entscheidungsvorlage - VO/0246/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit e-mail vom 13.01.2025 teilte die Bezirksregierung Köln mit, dass vom 13.01 bis einschließlich 13.02.2025 die öffentliche Auslegung des dritten Planentwurfes des Regionalplanes Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) stattfindet. Innerhalb der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur beabsichtigten Planänderung vorgebracht werden.

 

Die Unterlagen können während der Auslegungsfrist über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden:

 

https://url.nrw/regionalplanungsverfahren

 

oder über den Link:

 

https://membox.nrw.de/index.php/s/mCyAXZaE16cMo1H/authenticate

Passwort: TPNR

 

Der Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe steuert mittels zeichnerischer und textlicher Festlegungen die räumliche Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung nichtenergetischer Bodenschätze (Kies/Kiessand, Ton/Schluff, Kiese und Sande) sowie die jeweiligen Rekultivierungen. Die Bereiche werden als „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) bezeichnet. Innerhalb des Stadtgebietes Wegberg sollen BSAB-Flächen in den Bereichen Kahrbahn und B 75 / Am alten Schlagbaum ausgewiesen werden.

 

Zuletzt hatte der Fachausschuss am 18.06.2024 über diesen Teilplan beraten (siehe Vorlage VO/0086/24). Die Verwaltung wurde beauftragt, in der Stellungnahme zum Teilplan den kommunalen Konsens für die BSAB-Fläche B 75 / Am alten Schlagbaum vom 09.10.2020 zurückzunehmen und dadurch hier den Vorsorgeabstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung von 300 m einzufordern. Die Verwaltung hat diese Beschlusslage in der Stellungnahme vom 19.06.2024 berücksichtigt.

 

Nach den nun vorliegenden modifizierten Unterlagen ist die Bezirksregierung Köln dieser Anregung gefolgt. Die BSAB-Fläche B 75 / Am alten Schlagbaum wurde reduziert. Künftig soll lediglich eine rund 4 ha große Erweiterungsfläche westlich angrenzend zu den bereits genehmigten Abgrabungsflächen des hier ansässigen Betriebes ermöglicht werden (siehe Anlage 1).

 

Der Regionalrat beabsichtigt, den Feststellungsbeschluss bis Mitte 2025 zu fassen.

 

Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich die Reduzierung der BSAB-Fläche im Bereich B 57 / Am alten Schlagbaum, wie aus den Planunterlagen zur 3. Auslegung des Teilplanes Nichtenergetische Rohstoffe ersichtlich ist und schlägt vor, diese Position in der Stellungnahme der Stadt Wegberg zum Ausdruck zu bringen. Die Notwendigkeit zusätzliche Anregungen im Zuge dieses Verfahrensschrittes vorzubringen, wird von Seiten der Verwaltung nicht gesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Regionalplan Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), dritter Planentwurf zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Stellungnahme zu diesem Planverfahren die positive Haltung der Stadt Wegberg zur Reduzierung der BSAB-Fläche im Bereich B 57 / Am alten Schlagebaum wiederzugeben.

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Anlagen

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