Entscheidungsvorlage - VO/0247/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit e-mail vom 13.01.2025 wurde die Stadt Wegberg im Rahmen der Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln darüber informiert, dass in der Zeit vom 13.01. bis einschließlich 13.02.2025 die Planentwurfsunterlagen veröffentlicht werden und während dieses Zeitraums die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht.

 

Die kompletten Unterlagen können über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden:

 

https://url.nrw/regionalplanungsverfahren

 

oder über den Link:

 

https://membox.nrw.de/index.php/s/zduWWoGuDrlaS9x/authenticate

 

(Passwort:TPEE).

 

 

Vor dem Hintergrund der Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NRW sowie einer angestrebten Energiesouveränität und Versorgungssicherheit, ist die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere der Windkraft, erklärtes Ziel.

 

Durch neue rechtliche Regelungen wurde ein Systemwechsel bei der Flächenausweisung für Windenergieanlagen eingeleitet: die kommunale Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen (im Stadtgebiet Wegberg: vorhandene Konzentrationszone Petersholz / Bestand fünf Windenergieanlagen) wird abgelöst durch die Festlegung von Windenergiebereiche auf regionalplanerischer Ebene. Innerhalb des Stadtgebietes Wegberg sind künftig daher raumbedeutsame Windenergieanlagen (Höhe über 100 m) nur noch innerhalb der neuen im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiebereiche zulässig. Es bedarf in der Regel keiner weiteren Bauleitplanung (FNP; B-Plan).  Die konkreten Windanlagengenehmigungen erfolgen u.a. nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes durch den Kreis Heinsberg. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regionalpläne sieht der übergeordnete Landesentwicklungsplan eine Übergangssteuerung vor, die den bis dahin erfolgenden Bau von Windenergieanlagen auf Flächen lenkt, die in den Regionalplanentwürfen oder Flächennutzungplänen vorgesehen sind.

 

Neu ist auch, dass von den Bundesländern konkrete Flächenvorgaben bis zum Jahr 2027 bzw. 2032 zu erfüllen sind. Bundesweit sollen 2 % der Staatsfläche für Windenergiegebiete planungsrechtlich gesichert werden. In NRW sind 1,1 % der Landesfläche bis Ende 2027 und 1,8 % bis Ende 2032 vorgegeben. Dies entspricht bis Ende 2032 rund 614 qkm (61.400 ha). Der Planungsregion Köln wird ein Teilflächenziel von 15.682 Hektar zugeteilt (2,13 % der Fläche der Planungregion). Innerhalb des Stadtgebietes Wegberg sollen künftig rund 110 ha (1,31 % des Stadtgebietes) in insgesamt fünf Windenergiebereichen ausgewiesen werden.

 

Nach einer Studie des Landesumweltamtes besteht innerhalb des Stadtgebietes ein Potenzial für die Windenergie von 178 GWh/a. Derzeit werden lediglich 11,66 GWh/a innerhalb der Konzentrationszone Petersholz produziert.

 

Wesentlicher Plangegegenstand des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien ist daher die Festlegung der Windenergiebereiche, die der Erfüllung der bundesgesetzlich und landesplanerischen Vorgaben für Windenergie Rechnung tragen. Neben dieser zeichnerischen Festlegung und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten (Genehmigungserleichterungen) werden im Teilplan weitere textliche Vorgaben für die Nutzung der Wind-, Solar- und Bioenergie festgelegt. Für die Energieträger Geothermie und Wasserkraft werden keine regionalplanerischen Festlegungen getroffen.

 

Nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes können für die Festlegung von Windenergiebereichen regionalplanerisch festgelegte Waldbereiche und Bereiche für den Schutz der Natur in Anspruch genommen werden, sofern es sich um Nadelwald handelt und keine fachrechtlich geschützten Gebiete (Naturschutz-, Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete) betroffen sind.

 

Bei der Ermittlung der Windenergiebereiche wurden zu Wohngebäude im Innenbereich, zu geplanten Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB im Regionalplan) sowie zu im Flächennutzungplan dargestellten Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen 700 m Abstand eingehalten; zu Wohngebäude im Außenbereich sowie zu Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete und Campingplätze 500 m Abstand.

 

Die nach den vorliegenden Planunterlagen zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien vorgesehenen Windenergiebereiche im Stadtgebiet Wegberg sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Verwaltung hatte bereits zur Fachausschusssitzung am 05.11.2024 einen Kartenauschnitt mit inhaltsgleichen Abgrenzungen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Die geplanten Windenergiebereiche / Beschleunigungsgebiete stellen sich wie folgt dar:

 

WEG_01

 

Dieser Bereich, in einer Größe von rund 12 ha, befindet sich südlich von Klinkum, nördlich von Tüschenbroich und östlich der K 29. Er erweitert die bisher im FNP Wegberg ausgewiesene Konzentrationszone für Windenergieanlagen nach Osten. Die betroffenen Flächen werden ackerbaulich genutzt.

 

 

WEG_02

 

Südlich von Petersholz soll eine Teilfläche der vorhandenen Konzentrationszone für Windenergieanlagen (gemäß FNP Wegberg) ausgewiesen werden. Aufgrund der gewählten Abstände bei der regionalplanerischen Ermittlung der Windenergiebereiche, wurde die derzeitige Flächengröße der Konzentrationszone von rund 41 ha auf rund 22 ha für diesen künftigen Windenergiebereich reduziert. Dadurch wird zukünftig eine bereits bestehende Windenergieanlage nicht innerhalb der WEG_02 liegen. Diese Anlage genießt jedoch Bestandsschutz. Eine Modernisierung bzw. ein Austausch (Repowering) der Anlage bleibt aufgrund von Sonderregelungen bis zum Ablauf des Jahres 2030 auch außerhalb von ausgewiesenen Windenergiebereichen möglich. Die Realnutzung stellt sich als Ackerflächen, Brachflächen und Kleingehölze dar.

 

WEG_03

 

Ein ca. 46 ha großer Windenergiebereich soll westlich von Merbeck bzw. nordöstlich von Dalheim regionalplanerisch ausgewiesen werden. Betroffen sind neben Ackerflächen insbesondere Waldflächen. Diese Waldflächen sind Teil der „Naturerbefläche Arsbeck“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) Naturerbe GmbH. Nach den Unterlagen handelt es sich hierbei um Kahlschlagflächen / Nadelwälder. Aufgrund der o.g. Vorgabe des Landesentwicklungsplanes wurden diese Waldflächen mit in den Windenergiebereich einbezogen. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur Umweltprüfung zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien hatte die Verwaltung angeregt, die genannte DBU Naturerbefläche bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Da es sich hierbei jedoch nicht um ein fachrechtlich geschütztes Gebiet handelt, wurde dieser Anregung von Seiten der Bezirksregierung Köln nicht gefolgt.

 

 

WEG_04

 

Desweiteren sollen ca. 5 ha als Windenergiebereich, umgrenzt von den Ortslagen Merbeck, Schwaam und Rickelrath, für die Errichtung von Windenergieanlagen bereitgestellt werden. Hierbei handelt es sich um Ackerflächen.

 

 

WEG_05

 

Schließlich sollen ca. 26 ha südlich von Uevekoven bzw. östlich von Tüschenbroich an der Stadtgrenze zu Erkelenz als fünfter Windenergiebereich innerhalb des Stadtgebietes Wegberg ausgewiesen werden. Auch hier werden die betroffenen Flächen ackerbaulich genutzt.

 

 

Die Bestrebungen der Bezirksregierung Köln zum weiteren Ausbau der Windenergie werden von Seiten der Verwaltung unterstützt. Neben den bisherigen fünf Windenergieanlagen im Bereich der Konzentrationszone Petersholz (gemäß FNP) besteht durch die vorgelegte Planung der Bezirksregierung künftig so die Möglichkeit, raumverträglich einen klimagerechten Beitrag zur Energiewende und Versorgungssicherheit innerhalb des Stadtgebietes Wegberg zu leisten. Die Inanspruchnahme von Nadelwaldflächen innerhalb des Windenergiebereiches WEG_03 entspricht der diesbezüglichen Zielsetzung des Landesentwicklungsplanes. Die konkrete Anzahl und Positionierung der zusätzlichen Windenergieanlagen ist abhängig von den künftigen Anlagentypen der jeweiligen Betreiber. Im Rahmen der jeweiligen Windenergieanlagengenehmigungen nach Bundesimmissionsschutz-gesetz durch den Kreis Heinsberg, ist eine gerechte Abwägung aller Belange – insbesondere der Belange zum Schutz der angrenzenden Wohnbevölkerung – herbeizuführen.

 

 

Neben den genannten Regelungen zum Ausbau der Windenergie enthält der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien textliche Festlegungen zur Nutzung der Solarenergie und von Biomasse:

 

Festlegungen zur Nutzung der Solarenergie

 

Um die nordrhein-westfälischen und gesamtdeutschen Klimaschutzziele zu erreichen, spielen Freiflächen-Solarenergieanlagen eine große Rolle. Planungen für derartige Anlagen sind mit Ausnahme von Waldbereichen und Bereichen für den Schutz der Natur überall dort möglich, wo sie mit der Schutz- und Nutzfunktion der jeweiligen Festlegung im Regionalplan vereinbar ist. Linksrheinisch liegen die hochwertigen Ackerböden im Planungsraum Köln, für die nur eine Inanspruchnahme durch Agri-Photovoltaikanlagen erfolgen darf, um die landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten. Durch die Bauleitplanung sollen raumverträgliche Standorte für raumbedeutsame Freiflächen-Solarenergieanlagen gesichert werden. Dabei sollen konfliktarme Flächen bevorzugt werden. Weitere Regelungen zur Nutzung der Solarenergie werden vor dem Hintergrund des dringend erforderlichen Ausbaus von Freiflächen-Solarenergieanlagen zur Erreichung der Ausbauziele auf Ebene der Regionalplanung nicht vorgenommen.

 

 

Festlegungen zur Nutzung von Biomasse

 

Standorte für raumbedeutsame Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse sollen raumverträglich gesteuert werden. Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die Standorte an den Siedlungsraum angebunden werden. Dabei sollte im Sinne einer bestmöglichen Ausnutzung anfallender Potenziale und unter Beachtung des Immissionschutzes die räumliche Nähe zu Abnehmern und / oder der Versorgungsinfrastruktur gesucht werden.

 

 

Zu den textlichen Festlegungen des Teilplanes Erneuerbare Energien zur Nutzung der Solarenergie und von Biomasse bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken. Entsprechend dieser Festlegungen erfolgt derzeit bereits die Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächen-Solarenergieanlage angrenzend zur Kläranlage Wegberg.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beaufragt, wie im Sachverhalt dargestellt, eine entsprechende Stellungnahme zu diesem Regionalplanungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln abzugeben.

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Anlagen

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