Entscheidungsvorlage - VO/0001/25
Grunddaten
- Betreff:
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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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11.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Werbegemeinschaft Wegberg e.V. beantragte am 02.01.2025 vier verkaufsoffene Sonntage gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) für das Jahr 2025.
Für das Jahr 2025 plant die Werbegemeinschaft demnach folgende Feste mit verkaufsoffenen Sonntagen:
04.05.2025: Frühlingsfest mit Markt in der Fußgängerzone sowie Oldtimertreff und Rahmenprogramm in der Fußgängerzone
06.07.2025: Sommerfest mit Büchermarkt, Niederrheinischer Radwandertag und Oldtimertreff
05.10.2025: Herbstfest mit Rahmenprogramm in der Fußgängerzone und Oldtimertreff
30.11.2025: Adventsmarkt/Weihnachtsdorf mit weihnachtlichen Hütten in der Fußgängerzone
Die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen der Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, der Kirchen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer erfolgten am 23.01.2025.
Die Industrie- und Handelskammer Aachen antwortete per Mail am 23.01.2025, dass sie keine durchgreifenden Bedenken gegen die beantragten verkaufsoffenen Sonntage in Wegberg habe. Aufgrund der im Jahr 2018 erfolgten Gesetzesänderung zum LÖG NRW bitte man allerdings um Verständnis, dass im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der genannten Verordnung eine abschließende Beurteilung dieser geplanten verkaufsoffenen Sonntage nicht vorgenommen werden könne.
Sollten bis zur Ratssitzung weitere noch ausstehende Stellungnahmen eingehen, würden diese in der Ratssitzung mündlich vorgetragen.
Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens acht Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse ab 13.00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Nach Satz 2 Nummer 1 liegt ein öffentliches Interesse insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten und Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Dabei muss es sich nicht um gewerberechtlich festgesetzte Veranstaltungen handeln.
Die Prognose für die erwarteten Besucherzahlen sieht wie folgt aus:
Oldtimertreff mit Markt und Rahmenprogramm als Frühlingsfest am 04.05.2025
Die monatlich stattfindende Oldtimerveranstaltung auf dem Rathausplatz, die immer sehr gut besucht ist, wird am 04.05.2025 bis zur Fußgängerzone erweitert und mit einem Markt und einem musikalischen Rahmenprogramm verbunden.
Büchermarkt und Sommerfest am 06.07.2025
Der Büchermarkt in der Fußgängerzone findet seit 2004 statt. Dieser wird kombiniert mit der monatlich stattfindenden Oldtimerveranstaltung auf dem Rathausplatz. Weiterhin ist Wegberg Anlaufstelle für den Rheinischen Radwandertag in der Stadt Wegberg. Besucherresonanz: mindestens 2.500 Besucherinnen und Besucher täglich.
Oldtimertreff mit Markt und Rahmenprogramm als Herbstfest am 05.10.2025
Die monatlich stattfindende Oldtimerveranstaltung auf dem Rathausplatz wird bis zur Fußgängerzone erweitert und mit einem Markt und einem musikalischen Rahmenprogramm verbunden.
Adventsmarkt am 30.11.2025
Beim Adventsmarkt handelt es sich um eine echte Traditionsveranstaltung, die dieses Jahr unter denselben Bedingungen wie in den Vorjahren durchgeführt wird. Ein Adventsmarkt mit Verkaufsöffnung existiert seit 1980. Weiterhin kommt der Weihnachtsmarkt der Pfarrei St. Martin im Innenhof des Klosters hinzu.
Das Veranstaltungsumfeld, das für die Ladenöffnungen vorgesehen ist, befindet sich in der Fußgängerzone, Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse, Rathausplatz und Burgstraße. Insgesamt liegen im Veranstaltungsumfeld fünfzehn inhabergeführte Geschäfte, die im Regelfall mäßig besucht sind. Alle Veranstaltungen lassen eine Besucherresonanz von bis zu 2.500 Besuchern oder mehr täglich erwarten. Dies lässt die eindeutige Prognose zu, dass das bevorstehende Programm mehr Besucher anzieht, als es die offenen Verkaufsstellen ohne eine Anlassveranstaltung tun würden. Das öffentliche Interesse für alle Veranstaltungen ist gegeben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt den Erlass der folgenden Ordnungsbehördlichen Verordnung:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen
Aufgrund des § 6 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und der §§ 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S.1184), wird von der Stadt Wegberg als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 11. Februar 2025 folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Verkaufsstellen, in den nachfolgend aufgeführten Straßen, dürfen an den Sonntagen 04.05.2025, 06.07.2025, 05.10.2025 sowie 30.11.2025 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:
Wegberger Fußgängerzone, in der Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse und Rathausplatz sowie Burgstraße.
§ 2
Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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305,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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113,9 kB
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