Mitteilungsvorlage - VO/0009/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Verfügung des Kreises Heinsberg vom 06.02.2025, hier eingegangen am 07.02.2025, wurde die am 21.01.2025 vom Rat beschlossene Verringerung der allgemeinen Rücklage gemäß § 75 Abs.4 GO NRW genehmigt.

 

Der Bürgermeister hat die Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2025 daher am Montag, den 10. Februar 2025 öffentlich bekanntgemacht.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Verfügung des Kreises Heinsberg vom 06.02.2025 zur Kenntnis. 

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Anlagen

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