Entscheidungsvorlage - VO/0016/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeinde­ordnung NRW wurde mit Datum vom 19.02.2025 (Unterschriftsdatum) beschlossen, dass auswärtigen Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde von der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport, Frau Dr. Monika Broy, sowie vom Bürgermeister, Herrn Christian Pape, unterzeichnet und ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport genehmigt als Schulausschuss gem. § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW die Dringlichkeitsentscheidung zum Aufnahmekriterium an der Edith-Stein-Realschule.

 

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Anlagen

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