Entscheidungsvorlage - VO/0018/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Einleitung und Erläuterung

 

Der Kreis Heinsberg hat gemäß §§ 8 und 9 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) der Stadt Wegberg den vom Kreistag in seiner Sitzung vom 17.12.2024 beschlossenen Entwurf der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2024 zur Kenntnis vorgelegt und bis zum 28. März 2025 um Stellungnahme gebeten. Das ÖPNVG NRW wurde am 19.06.2007 mit Wirkung vom 01.01.2008 novelliert und definiert den ÖPNV weiterhin als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die die sogenannte Grundversorgung für ein grundlegend menschliches Dasein sicherstellen soll.

 

Die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß ÖPNVG NRW Aufgabenträger für den

Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ausgenommen davon ist der Schienenpersonennahverkehr (SPNV), für den die Zuständigkeit bei den drei Zweckverbänden go.Rheinland (vormals „NVR“), VRR und NWL liegt.

 

Der Kreis Heinsberg ist somit Aufgabenträger für den öffentlichen straßengebundenen Verkehr (ÖSPV), dies umfasst dessen Planung, Organisation und Ausgestaltung. Der ÖSPV umfasst den ÖPNV mit U-, Stadt- und Straßenbahnen sowie mit Bussen und anderen Fahrzeugen zu Lande und zu Wasser.

Die Aufgabenträger sind verpflichtet, einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben. Aufgrund der strukturellen und verkehrlichen Entwicklung, wie auch im Hinblick auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, legt der Kreis Heinsberg hiermit die vierte Fortschreibung des Nahverkehrsplanes vor.

 

  1. Ziele und bereits durchgeführte Maßnahmen des NVP

 

Das Zielnetz bis 2026 stellt den Kern des Nahverkehrsplans dar, welches die zukünftige Angebotsstruktur und das zukünftige Angebotsprofil definieren. Zum Fahrplanwechsel Sommer 2024 sind die ersten Maßnahmen umgesetzt worden, zur sukzessiven Umsetzung der weiteren Maßnahmen wird die Planung vorangetrieben.

 Über das Zielkonzept 2026 hinausgehende Planungen im ÖSPV werden in starkem Maße               durch die zu erwartenden verkehrlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen geprägt sein.               Darüber hinaus werden Anforderungen in den Bereichen Klima, Energie, Barrierefreiheit               sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen für die Weiterentwicklung               maßgeblich bestimmend sein. Eine Konkretisierung der Ansätze für den Zeitraum nach 2026               erfolgt im Rahmen der üblichen Aktualisierungen des Nahverkehrsplanes und ggf. der               Fortschreibung einzelner Module.

 

 Die planerischen Ansätze für das Zielnetz bis 2026 basieren im Wesentlichen auf

 

 • der Bestandsanalyse der Verkehrs- und Linienbeziehungen im Kreis Heinsberg,

 • den Erkenntnissen zur strukturellen und verkehrlichen Entwicklung des Raumes,

 • stetiger Analysen des Verkehrsnachfragemodells der WestVerkehr

 

 sowie auf der grundsätzlichen Zielrichtung der verbesserten Systematisierung und  Verknüpfung der ÖPNV-Angebote im Einklang mit dem kreisweiten MultiBus-System zur               Steigerung der Fahrgastzahlen.

 

Folgende Maßnahmen konnten letztes Jahr bereits umgesetzt werden oder sind für dieses Jahr in Planung:

 

Linie

Linienweg / Maßnahmen

Ab FP

SB 5

Baal - Hückelhoven - Ratheim - Wassenberg - Wildenrath - Dalheim

Die Linie wird bis Dalheim Bahnhof verlängert und bietet dort Anschluss an die RB34.

Juni 24

SB 8

Baal - Hückelhoven - Ratheim - Wassenberg - Wildenrath - Dalheim

Die Linie wird bis Dalheim Bahnhof verlängert und bietet dort Anschluss an die RB34.

Juni 24

WG1

Stadtbus Wegberg

Einführung der neuen Stadtbuslinie bis Dalheim mit Anschluss an die RB34 und an die Linie 412 in Wegberg.

Juni 24

413

Heinsberg - Unterbruch - Wassenberg - Wildenrath - Dalheim - Arsbeck – Wegberg

Die Bedienung der Schulstandorte ist im Fahrplan berücksichtigt;

Teilstrecke Wegberg – Dalheim: Stadtbuslinie WG1

Teilstrecke Dalheim – Wassenberg: Linie SB 5.

Juni 24

418

Erkelenz - Wegberg - Merbeck

Neue Linienführung ab Wegberg über Rickelrath nach Merbeck.

Juni 24

MultiBus

Der Bedienungszeitraum wird tagsüber kreisweit erweitert.

 

Der Bedienungszeitraum wird kreisweit einheitlich festgelegt:

 

Montag – Freitag (S)                             09:00 – 00:30 Uhr

Montag – Freitag (F)                             05:00 – 00:30 Uhr

Samstag                                                  06:00 – 00:30 Uhr

Sonn- und Feiertag                               07:00 – 00:30 Uhr

 

Der MultiBus ist zukünftig das ergänzende „On-Demand-Angebot“ im gesamten Kreis Heinsberg und unterliegt einer ständigen Überprüfung in Bezug auf die Nutzung und die ÖPNV-Linien-Struktur.

 

Die Vorlaufzeit zur Bestellung wird auf 30 Min verringert und die APP-Nutzung konsequent optimiert.

Juni 24

 

Dez 25

 

 Bei einer Dorfbegehung in Dalheim wurde festgestellt, dass es Probleme beim  Umsteigeverkehr gibt.

 Die im Juni letzten Jahres eingeführten Linien SB 5 und WG 1 sollten den Verkehr der  Bushaltestelle vom Bahnhof Dalheim aufnehmen. Die Taktung ist jedoch derzeit so geregelt,               dass die Busse erst nach Wegfahren des Zuges ankommen. Diese Problematik wird in der

 Stellungnahme aufgegriffen.

 

  1. Ausbaupriorisierung der Haltestellen und Förderung der Investitionskosten

 

Neben dem Ausbau des fließenden Verkehrs, steht zudem besonders die Umsetzung gesetzgeberischer Vorgaben zum weiteren barrierefreien Ausbau der Haltestellen und Wartehäuschen im Fokus.

 

Der Entwurf zur Fortschreibung des NVP 2024 beinhaltet somit auch eine Prioritätenanalyse zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen der Kommunen des Kreises Heinsberg.

 

Diese Investitionsmaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von (Stadt-, Straßenbahn- und Bus-) Haltestellen sind, gemäß § 13 Absatz 1 Nr. 5 ÖPNVG NRW, förderfähig.

So sind bspw. Investitionsmaßnahmen an Haltestellen von Stadtbahnen, Straßenbahnen oder Bussen zur barrierefreien Gestaltung mit zuwendungsfähigen Investitionskosten von mindestens 100.000 Euro förderfähig.

Dabei ist die Förderung von Maßnahmenpaketen bestehend aus mehreren Haltestellen möglich, sofern diese Bestandteile eines Maßnahmenkonzeptes mit Prioritätenreihung zur barrierefreien Gestaltung des ÖPNV sind, das sich auf das gesamte Gebiet der Gemeinde bzw. des Aufgabenträgers erstreckt.

Die generelle Förderhöchstgrenze beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten.

 

Die Anmeldungen für die Investitionsvorhaben sind bis spätestens 31. März 2025 beim Zweckverband go.Rheinland einzureichen.

 

Die im Entwurf zur Fortschreibung des NVP 2024 beinhaltete Prioritätenanalyse zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen, wurde nach Absprache zwischen den Fachbereichen 302 (Umwelt, Verkehr, Abwasser), 202 (Bildung und Soziales) sowie 304 (Baubetriebshof) angepasst und soll der Stellungnahme an den Kreis Heinsberg beigefügt werden.

 

Des Weiteren sollen die Haltestellen, die mit der Ausbaupriorität „A – Zwingend erforderlicher Ausbau“ gekennzeichnet wurden, beim Zweckverband go.Rheinland zur Prüfung auf Förderung angemeldet werden.

 

Die Ausbaupriorität folgender Haltestellen wurde angepasst:

 

-          Arsbeck Kirche – H.1 und H.2 von C auf A

-          Begegnungszentrum – H.1 und H.3 von B auf A

-          Klinkum Schule – H.2 von B auf A

-          Venheyde – H.1 und H.2 von B auf A

-          Wegberg Bahnhof (Bus) – H.1 und H.2 von B auf A

-          Wegberg Bildungscampus – H.1 und H.2 von B auf A

 

Die Gesamtfassung des Entwurfs des Nahverkehrsplans ist den Fraktionen im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-Keine-

 

Alternativen:

-Keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Tourismus und Verkehr schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat der Stadt Wegberg zu empfehlen, die Verwaltung damit zu beauftragen, in ihrer Stellungnahme an den Kreis Heinsberg den Entwurf zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2024 zur Kenntnis zu nehmen und die Dringlichkeitsreihung hinsichtlich der Ausbaupriorität der Haltestellen im Stadtgebiet Wegberg, wie vorgeschlagen, anzupassen. Außerdem soll die Westverkehr über eine Anpassung der Taktung der Linien SB 5 und WG 1 informiert werden.

Des Weiteren wird die Verwaltung damit beauftragt, die Haltestellen, die mit der Ausbaupriorität „A – Zwingend erforderlicher Ausbau“ gekennzeichnet sind, beim Zweckverband go.Rheinland zur Prüfung auf Förderung anzumelden.

 

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Anlagen

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