Mitteilungsvorlage - VO/0030/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits vor einiger Zeit wurde der Verwaltung ein Schreiben zugestellt, in dem sich die Dorfgemeinschaft Klinkum dafür ausspricht, entlang der Straße „Alte Landstraße“ Baumpflanzungen vorzunehmen. In den letzten Jahren mussten dort in mehreren Abschnitten immer wieder einzelne der noch vorhandenen Straßenbäume entnommen werden, sodass der einstige Alleecharakter immer weiter verloren gegangen ist.

Als Anlage zu dem besagten Schreiben wurde eine Auflistung überreicht, in der die Dorfgemeinschaft diverse konkrete Standorte für die Pflanzung neuer Bäume vorschlug. Im Ergebnis kamen die Verfasser auf 106 bis 116 neue Baumstandorte, was seinerzeit darauf beruhte, welche Alt - Bäume zum Zeitpunkt der Erhebung noch standen. Zwischenzeitlich wurden jedoch noch weitere Bäume entnommen.

 

Die Auflistung wurde vom städtischen Baumkontrolleur nach den aktuellen Begebenheiten geprüft. Im Ergebnis könnten unter verschiedenen Vorbehalten insgesamt 92 Bäume gepflanzt werden. Mehr Standorte kommen aus den unterschiedlichen Gründen nicht in Frage – zu nennen sind hier vornehmlich Sichtbehinderungen bei Einmündungen und Grundstückszufahrten, Kenntnisse über den Verlauf von Kanalleitungen und zu geringe Grundstücksbreiten zur Durchführung von Pflanzarbeiten.

Bei den aus fachlicher Sicht in Frage kommenden Standorten gilt es jedoch folgende Umstände zu beachten:

- Innerhalb der gesamten Ortsdurchfahrt ist es so, dass die Fahrbahn der Straße dem Landesbetrieb StraßenNRW gehört und als Fahrbahn definiert ist. In beiden Fahrtrichtungen gibt es oberhalb der Bordsteine nahezu auf der gesamten Strecke einen Bereich (Breite im Verlauf der Ortsdurchfahrt variierend), der ebenfalls dem Landesbetrieb gehört und im Ursprung als reiner Radweg ausgewiesen war. Ausgehend von der Fahrbahn befinden sich auf dem überwiegenden Teil der Ortsdurchfahrt in beiden Fahrtrichtungen zwischen dem vorgenannten Eigentum von Straßen NRW und den angrenzenden Bebauungen Grundstücksstreifen, die der Stadt Wegberg gehören. Diese Abschnitte waren im Ursprung als Gehweg ausgewiesen. Die noch bestehenden Bäume (und auch jene, welche über die Jahre entnommen werden mussten) wurden somit seinerzeit in den Bereich gepflanzt, der ursprünglich als Gehweg ausgewiesen war. Hierdurch waren Fußgänger, als der Streifen zwischen dem ausgewiesenen, aber partiell mit Bäumen bepflanzten Gehweg und der Fahrbahn noch als reiner Radweg ausgewiesen war, gezwungen, den Bäumen über den Radweg auszuweichen. Erst zu einem späteren, derzeit nicht genau zu bestimmenden Zeitpunkt, wurde der Teil oberhalb des Gehwegs als ein gemeinsamer Geh-/ Radweg ausgewiesen.

 Würde nun das Vorhaben der großflächigen Neupflanzungen, welche dann im städtischen Grundstücksstreifen – also erneut im eigentlichen Gehweg - erfolgen sollten weiterverfolgt, wäre mit dies unter Würdigung der Besitzverhältnisse mit dem Landesbetrieb abzustimmen.

 

- Nahezu an jedem potentiellen Standort müsste ein umfassender Bodenaustausch vorgenommen werden, um den Bäumen ein ausreichendes Volumen an durchwurzelbarem Raum zur Verfügung stellen zu können. Hiermit einhergehend müssten bauliche Maßnahmen vorgenommen werden, die den Einwuchs der Wurzeln in private Grundstücke, Versorgungsleitungen und den Verkehrsraum verhindern.

 

- Wie die aktuelle Sondierung der Standorte zeigte, wurde der städtische Grundstücksstreifen (einstiger, ausgewiesener Gehweg/ siehe oben) über die Jahre von einer Vielzahl von Anwohnern in die Gestaltung der Einfahrten/ Vorgärten einbezogen, sodass an diesen Stellen zuvor Entsiegelungen vorgenommen werden müssten.

 

- An manchen Stellen gibt es vorliegend verschiedene Schäden an den angrenzenden Bauwerken. Zum Teil handelt es sich um Mauern zur Grundstückseinfriedung, zum Teil aber auch Gebäude. Diese müssten im Vorfeld sehr genau dokumentiert werden, damit nicht potentiell zu pflanzende Bäume im Anschluss als vermeintliche Verursacher der Beschädigungen herangezogen werden können.

 

- Im Rahmen der aktuellen Standort – Erkundung wurde der städtische Baumkontrolleur von verschiedenen Anwohnern angesprochen, was der Hintergrund seiner Begehung sei. Nach kurzer Erläuterung, dass um die Suche von möglichen Baumstandorten für Neupflanzungen gehe, wurde ihm von einigen Anliegern erheblicher Unmut entgegengebracht. Hier müsste im Vorfeld eine Sensibilisierung stattfinden und/ oder die rechtlichen Bedingungen geprüft werden.

 

Die vorgenannten Umstände sprechen grundsätzlich nicht dagegen das Vorhaben weiter zu verfolgen, müssten jedoch berücksichtigt werden und würden dazu führen, dass mit Kosten in nicht unerheblicher Höhe zu rechnen ist. Eine Ermittlung hierzu hat noch nicht stattgefunden, da zunächst die Beratung in der Sitzung abgewartet werden sollte.

 

Der Dorfgemeinschaft wird in jedem Falle in dem Punkt zugestimmt, dass eine Vervollständigung des Baumbestandes mit vielen Vorteilen, auch ökologischer Art, verbunden ist. Rein optisch wird die Fahrbahn möglicherweise auch eingeengt, was sich möglicherweise auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auswirkt und zu einer reduzierten Fahrgeschwindigkeit führt.

Insgesamt ist aber zu beachten, dass mit der Durchführung der Pflanzungen Fakten geschaffen würden, die einer generellen Überplanung der Ortsdurchfahrt im verkehrlichen Sinne möglicherweise im Wege stehen könnten. Eine solche Überplanung unterliegt aufgrund dessen, dass es sich um die Ortsdurchfahrt einer Landstraße handelt, dem Landesbetrieb StraßenNRW. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung ist eine solche Überplanung zwar derzeit nicht geplant – eine entsprechende Anfrage an den Landesbetrieb hierzu könnte die Verwaltung aber durchaus stellen.

Die Durchführung der Pflanzarbeiten zum aktuellen Zeitpunkt würde die Wahrscheinlichkeit einer Überplanung zwar vermutlich nicht verringern – in jedem Falle aber könnte die Durchführung sich daran anschließender, baulicher Maßnahmen deutlich aufwendiger werden. Weiterhin würden die Bäume, wenn man von einer Möglichkeit einer späteren Rodung/ Umpflanzung absieht, stellenweise vermutlich den Raum nehmen, der für verkehrsberuhigende Maßnahmen benötigt wird.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind noch keine Kosten entstanden. Die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen wurden noch nicht kalkuliert. Möglicherweise bestünde die Möglichkeit, zur Umsetzung der Maßnahme Fördermittel aus dem so genannten Alleenprogramm des Landes NRW zu generieren – diese wären jedoch an bestimmte Bedingungen gebunden, die, sofern die Maßnahme aktuell weiterverfolgt werden soll, in einer gesonderten Vorlage in der Sache benannt und erläutert werden.

 

 

Alternativen:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Tourismus und Verkehr entscheidet nach Beratung.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Tourismus und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

Loading...