Entscheidungsvorlage - VO/0033/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion „aktiv für wegberg“ hat am 17. November 2024 nach § 2 Geschäftsordnung für den Rat und Ausschüsse der Stadt Wegberg den Antrag auf „Einführung von kostenlosen Trinkwasserspendern“ gestellt.

Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat die Bundesregierung einzelne Vorschriften der sogenannten EU-Trinkwasser-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten. Künftig soll allen Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Raum der Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden.

Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört nun auch zur Aufgabe der Daseinsvorsorge. Sofern technisch machbar und dem lokalen Bedarf entsprechend, sollen Kommunen Trinkwasserbrunnen aufstellen, beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen. 

Dies ist ein wichtiger Beitrag gerade auch mit Blick auf künftige Hitzeereignisse in urbanen Räumen. Zugleich können durch eine reduzierte Nutzung von Getränken und Einzel- und Mehrwegflaschen Ressourcen geschont werden.

Förderung

Das Bundesumweltministerium (BMU) stellt für die Installation von Wasserspendern mit Festwasseranschluss 150 Millionen Euro Fördergelder unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung. Der Fokus liegt auf naturbasierten Lösungen (Leitungswasser), welche auf Grundlage eines Klimafolgenanpassungskonzepts umgesetzt werden. Trinkwasserspender können dementsprechend nur noch als Teil von Maßnahmenpaketen gefördert werden, die wiederum auf einem Klimafolgenanpassungskonzept beruhen müssen. Die Stadt Wegberg verfügt über kein Klimafolgenanpassungskonzept.

Am 15.Januar 2025 wurde ein Förderangebot über das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aufgelegt. „Klimaanpassung im Rheinischen Revier -Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“. Nach diesem Förderaufruf ist die „Errichtung von Trinkwasserbrunnen“ in der Stadt Wegberg zu 90 % förderfähig. Die Fördermittel werden nach dem Windhundprinzip verteilt. Die Verwaltung hat am 31.Januar 2025 eine Förderskizze für Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum eingereicht.

Die Verwaltung stellt die Umsetzung der Daseinsvorsorge mit Trinkwasser aus dem Wasserhaushaltsgesetz auf drei unterschiedliche Bausteine, die sich ergänzen.

  1. Trinkwasserbrunnen in den Schulen des Stadtgebietes
  2. Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum
  3. Refill – flächenhaftes Angebot durch Bürgerbeteiligung

 

 

 

 

 

 

 

  1. Schulen im Stadtgebiet Wegberg

Eine Bestandsaufnahme in den Schulen im Stadtgebiet Wegberg hat ergeben, dass ein Teil der Gebäude bereits über Trinkwasserbrunnen verfügt. 7 Schulgebäude wurden identifiziert, in denen es noch keine Trinkwasserbrunnen gibt:

  1. Grundschule Beeck
  2. Grundschule Merbeck
  3. Grundschule Rath-Anhoven
  4. Erich Kästner Grundschule
  5. Grundschule Wildenrath
  6. Schule am Grenzlandring (Hauptschule)
  7. Edith-Stein-Realschule

Im Haushaltsplan 2025 sind für die Errichtung von Trinkwasserbrunnen für jedes Gebäude finanzielle Mittel in Höhe von € 4.500 enthalten. 

 

  1. Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum

Im Kreis Heinsberg ist das Projekt „Trink Wasser“ in 2024 gestartet. Das Projekt ist bundesweit einzigartig, denn in allen zehn Kommunen des Kreises Heinsberg sollen Trinkbrunnen gebaut werden. Zahlreiche Unternehmen unterstützen die Stiftung des ehemaligen Fußballprofis Subotic. Für jeden Brunnen, der für Dörfer in Tansania gespendet wird, wird auch ein Wasserspender in den Städten und Gemeinden des Kreises Heinsberg gebaut. An jedem Trinkbrunnen im Kreis kann per QR-Code mehr über den Partnerbrunnen in Afrika erfahren werden. Acht Brunnen konnten dank der Spenden bislang in Tansania errichtet werden.

Die Verwaltung will das Brunnenprojekt der Subotic Stiftung, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Heinsberg und der Kreissparkasse Heinsberg „Trink Wasser“, unterstützen und in der Stadt Wegberg umsetzen. An zentraler Stelle soll den Bürger*innen die Problematik von Trinkwasserversorgung in Afrika und dem Hochwasserschutz an heimischen Gewässern näher gebracht werden. So sollen die globalen Folgen des Klimawandels greifbar gemacht werden und ein Baustein für die Daseinsvorsorge geschaffen werden.

 

Kosten je Brunnen:

Anschaffungskosten für den Brunnen:    € 13.000

Anschluss an Wassernetz inkl. Erdarbeiten:  €   7.500

Herstellung einer Standfläche, Pflasterarbeiten €   1.500

Gesamtkosten      € 22.000

 

 

 

 

3. Refill-Deutschland 

Leitungswasser ist eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zu Flaschenwasser. Es wird durch die Trinkwasserverordnung streng kontrolliert und unterliegt hohen Qualitätsstandards. Refill ist eine einfache Idee mit großer Wirkung, denn sie vermeidet Plastik, schont die Umwelt, spart Geld und fördert den gesunden und fairen Zugang zu Trinkwasser für alle. Ein Netzwerk von Refill-Stationen ermöglicht es Menschen in ganz Deutschland, ihre Flaschen kostenfrei mit Trinkwasser aufzufüllen. In allen Refill-Stationen können mitgebrachte Trinkgefäße (Flasche oder Becher) kostenlos mit Leitungswasser befüllt werden.

Refill-Stationen sind Einrichtungen  mit klaren Öffnungszeiten, die sich dem Refill-Netz angeschlossen haben. Man kann sie z.B. am Refill-Sticker an Tür oder Fenster erkennen.

Refill-Deutschland ist in erster Linie ein Netzwerk, welches durch das Engagement vieler lebt. Gestartet 2017 in Hamburg, als ehrenamtliche Bewegung, wird Refill-Deutschland seit Sommer 2023 durch Verein a tip:tap e.V. koordiniert.

Die Stadt Wegberg wird Teil des Refill-Netzwerkes und bietet in ihren Verwaltungsliegenschaften die Möglichkeit, kostenlos Trinkwasser in mitgebrachte Gefäße zu füllen.

Im Zuge der Öffentlichkeitarbeit wird die Idee Refill aktiv vom Nachhaltigkeits- und vom Klimaschutzmanager in den örtlichen Handel getragen.

Kosten:

Für die Abgabe des Wassers in städtischen Liegenschaften ca. € 0,01 / l

Personalaufwand für den Aufbau einer Refill-Kampagne kann heute noch nicht abgeschätzt weden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Eigenmittel zur Errichtung der Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum sollen in den Haushalt 2026 eingestellt werden. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beschließt, die Umsetzung der Daseinsvorsorge mit Trinkwasser aus dem Wasserhaushaltsgesetz durch die drei von der Verwaltung vorgeschlagenen Bausteine unter besonderer Berücksichtigung der sich jährlich ändernden Haushaltslage:

  1. Trinkwasserbrunnen in den Schulen im Stadtgebiet
  2. Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum
  3. Refill – flächenhaftes Angebot durch Bürgerbeteiligung

 

 

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