Mitteilungsvorlage - VO/0035/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Starkregenrisikomanagement
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Entscheidung
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25.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Wegberg hat, in Kooperation mit dem Schwalmverband, der Stadt Mönchengladbach, der Stadt Erkelenz und dem Kreis Viersen eine Untersuchung zum Thema Starkregen und Sturzfluten durchführen zu lassen. Die Starkregenuntersuchung sollte in Anlehnung an die „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement (SRRM) – Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW“ (MULNV 2018) durchgeführt werden. Die Arbeitshilfe formuliert Empfehlungen zur Durchführung von Gefährdungs- und Risikoanalysen für starkregenbedingte Überflutungen, die in einem integrierten Handlungskonzept münden.
Die Leistungsanforderungen in diesem Projekt umfasste dabei folgende Aufgaben:
• Hydraulische Gefährdungsanalyse: Ergebnis sind die Starkregengefahrenkarten
• Risikoanalyse zur Starkregengefahrenkarte unter Einbindung der Stadtgemeinschaft, Risikobewertung kritischer Objekte und Bereiche
• Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement erstellen und in der Stadtgemeinschaft präsentieren und verorten
Unter Federführung des Schwalmverbands, haben die Städte Mönchengladbach, Erkelenz, Wegberg sowie der Kreis Viersen das Ingenieurbüro Hydrotec mit der Durchführung einer Starkregenuntersuchung beauftragt. Aufgrund der zeitgleichen Bearbeitung der Starkregenuntersuchungen sollten u. a. Synergieeffekte genutzt werden.
Die Basismodellberechnungen wurden nach der im Dezember 2018 veröffentlichten „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement – Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW (MUNLV 2018)“ einheitlich durchgeführt.
Szenario 1: ein seltenes Ereignis, das häufiger als o. a. 100-jährliches Ereignis auftritt, aber die Bemessung des Kanalnetzes noch deutlich überschreitet.
Szenario 2: ein außergewöhnliches Ereignis, welches regional differenziert durch ein statistisches Niederschlagsereignis (Dauer 1 Stunde) mit einer Jährlichkeit von 100 Jahren generiert wird und zu einem außergewöhnlichen Oberflächenabflussereignis führt.
Szenario 3: ein extremes Ereignis, welches durch ein extremes Niederschlagsereignis (90 mm in 1 Stunde) generiert wird und zu einem extremen Oberflächenabflussereignis führt.
Die Betrachtung der Szenarien beziehen sich ausschließlich auf ein Oberflächenmodell (digitales Geländemodell DGM) und berücksichtigen nicht die Effekte aus dem Kanalnetz (außer in der Kommune Erkelenz).
Das Projekt „Ermittlung der Starkregengefahren“ ist nunmehr abgeschlossen. Es wurde für das Stadtgebiet Wegberg eine detaillierte Starkregengefahrenkarten aufgestellt.
Hierbei wurden betroffene Gebäude mit entsprechendem Schadenspotential hinsichtlich ihres Risikos beurteilt und in Risikokarten differenziert dargestellt. Für Gebäude mit öffentlichem Charakter sind gemäß dem Merkblatt DWA M119 die Risiken gesondert ermittelt worden und in Risikosteckbriefen bewertet dargestellt. Es wurde ein interner Abstimmungszyklus zur weitergehenden Risikoanalyse durchlaufen. Hieraus wurden je nach Erfordernis, sowie den örtlichen Gegebenheiten, Objektschutzmaßnahmen abgeleitet.
Veranlassung
Zur Umsetzung der Ziele des SRRM im Sinne der Daseinsvorsorge ist die Veröffentlichung und Nutzbarmachung der Ergebnisse der Starkregengefahrenuntersuchung erforderlich. Die zielgerichtete Sensibilisierung der Bevölkerung für die Starkregengefahren ist wesentlicher Bestandteil des SRRM.
Die grafische Bereitstellung der Starkregengefahrenkarten mit den zugehörigen Überflutungsszenarien steht hierbei im Fokus. Zusätzlich könnte das IB Hydrotec im Rahmen eines Ingenieurvertrages auch einen animierten Webviewer anbieten, der das modellierte Abflussgeschehen dynamisiert darstellt.
Eine Präsentation der Starkregenrisikogefahrenkarte solle auf der 2. Klimamesse Wegberg, am 07. September 2025, stattfinden.
Nachfolgende Leitziele für die Bevölkerungsinformation sind in der im Dezember 2018 veröffentlichten „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement – Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW (MUNLV 2018)“ formuliert:
„4.2 Informationsvorsorge
Um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, sollten die Ergebnisse der Risikoanalyse im Rahmen des kommunalen Starkregenrisikomanagements adäquat kommuniziert werden (s. auch Krieger et al., 2015). Die Sensibilisierung der potenziell Betroffenen ist dabei einer der ersten und wichtigsten Schritte in der Starkregenvorsorge. Hierzu gehören öffentliche Institutionen, Bürger, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Sie sollten über bestehende Gefahren und Risiken aus Starkregenereignissen informiert werden, um ihr Risiko gegenüber Überflutungen aus Starkregenereignissen selbst einschätzen und jeweils geeignete Vorsorgemaßnahmen ergreifen zu können.
Es gibt verschiedene Publikationen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen vor Überflutungen. Allgemeine und frei zugängliche Quellen sind auf der Internetseite www.flussgebiete.nrw.de aufgeführt.
Im Folgenden werden Vorschläge und Anregungen im Hinblick auf die Informationsvorsorge für verschiedene Zielgruppen gegeben.
4.2.1 Zielgruppe Bürger und Öffentlichkeit
Geeignete Mittel zur Information der Bürger können zunächst die Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten in verschiedenen Medien (z. B. im kommunalen Internetauftritt oder im lokalen Gemeindeanzeiger) sowie begleitende Informationsveranstaltungen sein. Neben der reinen Informationsweitergabe ist eine Anleitung zur Interpretation der Gefahrenlage für die Bürger notwendig. Nur mit Hilfe einer solchen Anleitung können Objekteigentümer die Gefahren von Starkregen erkennen und mögliche Risiken für ihr Eigentum, ihre Gesundheit sowie die Folgen ihres Handelns auf andere ableiten. Diese Risikoerkennung liefert die Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Schutz- und Vorsorgemaßnahmen auf privater Ebene.
4.2.2 Zielgruppe Wirtschaft und Gewerbe
In ähnlicher Art wie die privaten Betroffenen sollten auch die in der Kommune ansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Handels- und Handwerkskammern informiert werden. Hier ist es wichtig, die Betriebe in die Lage zu versetzen, ihre spezifischen Risikofaktoren einzuschätzen. Zu berücksichtigende Faktoren können z. B. die Verwendung wassergefährdender Stoffe sein oder die Notwendigkeit, Belegschaftsgruppen im Ereignisfall evakuieren zu müssen. Gerade für Produktions- und Gewerbebetriebe ist ein zuverlässiger Überflutungsschutz und eine Vorsorge sehr wichtig, da neben den direkten Schäden vor allem die Kosten für Betriebsunterbrechungen und Produktionsausfälle schnell sehr hohe Summen erreichen und zur Existenzbedrohung der Betriebe werden können.
4.2.3 Zielgruppe Land- und Forstwirtschaft
Eine weitere Gruppe von Akteuren, die über potenzielle Gefahren von Starkregen unterrichtet werden sollte, ist die ansässige Land- und Forstwirtschaft. Gerade dieser Gruppe der Landnutzer kommt eine wichtige Rolle bei der Verminderung von (Oberflächen-) Abflussbildung und Bodenerosion nach Starkregenereignissen zu.
Maßnahmen der Landwirtschaft zur Verringerung von Oberflächenabfluss und Erosion können z. B. die Querbewirtschaftung von Hängen, das Anlegen von Ackerrandstreifen oder eine angepasste Bodenbearbeitung (Billen et al., 2010) sein. Es ist entscheidend, die ansässigen Landwirte über ihre wichtige, vorbeugende Rolle zu informieren und ihr Bewusstsein für potenzielle Gefahren ihrer Anbau- und Handlungsweisen für Unterlieger zu schärfen.
Ein weiterer Schadenspunkt bei Starkregenereignissen können Verklausungen durch mitgeführte Holzteile aus Waldgebieten sein. Auch hier ist die Information der Forstwirtschaft über ihre wichtige Rolle im Hinblick auf Risiken für Unterlieger und für ein risikominderndes Verhalten wichtig.
Die Studie „Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen“ im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beinhaltet Informationen zu land- und forstwirtschaftlichen Maßnahmen, die Erosion durch die Art der Bodenbearbeitung eindämmen (Johann Heinrich von Thünen-Institut, 2015).“
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt die Ergebnisvorstellung zur Kenntnis. Der Fachbereich Umwelt, Abwasser und Verkehr wird beauftragt, unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, die Veröffentlichung der Ergebnisse im vorgestellten Rahmen gemäß den formulierten Leitzielen zur Informationsvorsorge öffentlich bereitzustellen.
