Entscheidungsvorlage - VO/0036/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Strom-Bilanzkreis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Entscheidung
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25.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus hat am 15.08.2023, die Verwaltung beauftragt, die Strategie des Strom-Bilanzkreises umzusetzen (VO/0147/23). Die Grundidee bestand darin, den selbst produzierten Photovoltaik-Strom (PV-Strom) auf beliebigen Flächen der Stadt Wegberg
- A) am Ort der Produktion direkt zu nutzen (wie bisher)
- B) in das Stromnetz einzuspeisen und an einer benötigten, beliebigen
Stelle aus dem Stromnetz für eigene Stromverbraucher der Stadt zu nutzen
Für die Umsetzung muss ein Bilanzkreismodell entwickelt werden. Alle gewünschten Liegenschaften der Stadt Wegberg mit PV-Anlagen könnten in einen Bilanzkreis eingebunden werden. Das System eines Bilanzkreises funktioniert so, dass die PV-Anlagen Überschussstrom in das Stromnetz liefern. Die Verbraucher der Stadt beziehen den Strom aus dem Netz. Bilanzieller Überschussstrom wird an der Strombörse verkauft. Benötigter zusätzlicher Strom wird beim Stromlieferanten eingekauft. Der Stromlieferant bilanziert die Einspeisungen, Verbräuche aus Eigenstrom und Fremdstromlieferungen. Der Überschuss der eigenen PV-Anlagen kann an allen anderen Liegenschaften verbraucht werden.
Der Strompreis der Stadt Wegberg setzt sich Stand 01.01.2025 zusammen:
Arbeitspreis 10,98 Cent
Umlagen und Steuern 4,71 Cent
Netzentgelt 7,80 Cent
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Summe 23,49 Cent
Umsatzsteuer 4,46 Cent
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Gesamtkosten 27,95 Cent
Der Preis des durch die Stadt Wegberg ausgeschriebenen Arbeitspreis für Strom ist seit 2022 rückläufig.
- 2022 bei € 0,305
- 2023 bei € 0,216
- 2024 bei € 0,143
- 2025 bei € 0,109
Bei einem Strombilanzkreis liegt die Ersparnis darin, dass der eigen erzeugte Strom günstiger produziert werden kann, als der am Markt einzukaufende. Umlagen, Netzentgelt, Stromsteuer und Umsatzsteuer müssen weiterhin bezahlt werden.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Dachflächen PV-Anlagen auf dem Rathaus hat einen Stromgestehungspreis* auf 20 Jahre von € 0,167 ergeben.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Freiflächen PV-Anlage am Feltenberg ergibt einen Stromgestehungspreis auf 20 Jahre von € 0,1377.
Seit dem 01.01.2025 liegt der Arbeitspreis für Strom der Stadt Wegberg bei € 0,109.
Der Einkaufspreis liegt unter dem Stromgestehungspreis für selbstproduzierten Solarstrom.
* Stromgestehungskosten sind in der Energiewirtschaft eine Maßeinheit, die die Kosten für die Errichtung und den jährlichen Betrieb einer Anlage ins Verhältnis zur Stromerzeugungsmenge über die Lebensdauer der Anlage setzt.
