Entscheidungsvorlage - VO/0029/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Gewährleistung einer rechtssicheren Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist es zwingend erforderlich, dass betreffenden Maßnahmen durch den zuständigen Ausschuss formell beschlossen werden. Nur Maßnahmen, die auf diesem Weg beschlossen wurden, können ordnungsgemäß abgerechnet werden.

Gemäß § 8 KAG Satz 3 dürfen seit dem 01.01.2024 keine Beiträge mehr erhoben werden. Infolgedessen ist das Land verpflichtet, die infolge des Beitragserhebungsverbotes ausbleibenden Beiträge gemäß § 8a KAG zu erstatten – eine Erstattung, die innerhalb von vier Jahren erfolgen muss.

Die formale Beschlussfassung sichert die rechtliche Grundlage der Maßnahmen und gewährleistet, dass die Beitragserhebung transparent und ordnungsgemäß erfolgt. Fehlt ein entsprechender Ausschussbeschluss, können die angefallenen beitragsfähigen Kosten nicht vom Land erstattet werden.

Aufgrund der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wegberg müssen folgende Maßnahmen beschlossen werden:

Art

Maßnahme

Summe

Förderquote

Förderhöhe

Belastung Stadt

Straßensanierung + Fahrbahnerweiterung

Elisabethstraße/
Rumpenbachstraße

     152.647 €

 

80%

 

122.118 €

 

30.529 €

Straßensanierung

Johann-Pellen-Straße

     115.743 €

 

60%

 

69.446 €

 

46.297 €

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt. Es entstehen keine Mehrkosten durch diesen Beschluss.

 

Alternativen:

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften erteilt der Verwaltung den Auftrag, sämtliche der aufgeführten Maßnahmen umzusetzen.

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