Entscheidungsvorlage - VO/0005/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg  rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen  rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven  rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg  rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg  rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz  rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt  rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant  rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht rd.  0,27 %

Stadt Wegberg  rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten rd.  0,02 %

zusammen             rd.  8,95 %.

 

Trotz dieser geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es entsprechender Beschlüsse des Rates, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgt.

Begründung:

Die Hochdruckring Kreis Heinsberg GmbH (HDEG) in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wurde zum Ende des Jahres 2024 zunächst allein von der Regionetz GmbH (Regionetz) gegründet. Unternehmensgegenstand ist das Halten, der Betrieb, die Wartung, der Ausbau und die Verpachtung von Versorgungsnetzen aller Art.

 

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wird auf das Gebiet des Kreises Heinsberg beschränkt. Das Stammkapital wurde auf 100.000 € festgelegt und wurde von der Regionetz bei Gründung in bar eingezahlt. Zusätzlich hat die Regionetz ihren Hochdruckring (HD-Ring) im Kreis Heinsberg eingebracht. Für das Geschäftsjahr 2025 wurde zwischen der HDEG und der Regionetz ein Pachtvertrag abgeschlossen, so dass die Regionetz noch für das Jahr 2025 Netzbetreiberin bleibt.

 

Die NEW Netz GmbH (NEW Netz) kann mit Wirkung zum 01.01.2026 Geschäftsanteile in Höhe von 50,1% an der HDEG von der Regionetz erwerben. Der Kaufpreis bemisst sich am prozentualen Anteil der Geschäftsanteile im Verhältnis zum Unternehmenswert der HDEG zum 01.01.2026. Die Bewertung erfolgt durch die externe Prüfungsgesellschaft EY GmbH & Co. KG auf Basis von aktualisierten Jahresabschlusswerten zum 31.12.2025.

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Es ist vertraglich festgehalten, dass der Mehrheitsgesellschafter der HDEG den Netzbetreiberstatus innehat. Mit Beitritt der NEW Netz als Gesellschafter zur HDEG übernimmt sie folglich zum 01.01.2026 die Netzbetreiberrolle. Mit der Regionetz wird anschließend ein technischer Betriebsführungsvertrag bis zum 31.12.2029 geschlossen. Zusätzlich hat die NEW Netz die Option im Jahr 2027, ihre HD-Netze in Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg gegen weitere Geschäftsanteile an der HDEG einzubringen.

 

Technisch würde dies durch Gewährung von neuen Geschäftsanteilen durch Sachkapitalerhöhung erfolgen. Nach aktuellen Berechnungen würde die NEW Netz dann rund 70 % Anteile an der HDEG halten. Das Einbringen der Netze in die HDEG steht NEW Netz-intern unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit und weiteren strategischen Gesichtspunkten im Zeitpunkt der Einbringungsmöglichkeit.

 

Mittelfristig werden Synergieeffekte zu Kostensenkungen bzw. Ertragssteigerungen im Konzern der NEW AG führen. Diese werden über die Beteiligungskette der NEW Kommunalholding GmbH zugutekommen. Die Höhe dieser Effekte lässt sich zurzeit nicht beziffern.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß  § 115 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.

 

Gemäß § 108 Abs. 5 lit. a GO NRW bedarf es hinsichtlich der Beteiligung an einer Gesellschaft der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

 

Der Rat beschließt,

 

1. Der Beteiligung der NEW Netz GmbH an der Hochdruckring Kreis Heinsberg GmbH wird mit dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zugestimmt.

 

2. Die Vertreter der Stadt  in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, der Beteiligung sowie redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

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Anlagen

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