Entscheidungsvorlage - VO/0017/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 20 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, bestimmte, in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen anfallende Abfälle, getrennt zu sammeln. Diese Verpflichtung gilt seit dem 01.01.2025 auch für die Abfallfraktion der Textilabfälle.

 

Wie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dieser Verpflichtung nachzukommen haben, ist gesetzlich nicht geregelt. Daher gab es unter den Kommunen des Kreises Heinsberg längere Zeit verschiedene Ansichten, wie die Erfüllung der getrennten Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushaltungen auszusehen hat.

Zwischenzeitlich wurde gemeinsam mit dem Kreis Heinsberg und den kreisangehörigen Kommunen der Konsens getroffen, dass die bereits vorhandenen gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen und Altkleidercontainer hierfür nicht ausreichen.

Die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger haben also eine zusätzliche Sammlung von Alttextilien einzuführen. Hierbei ist es jedoch jeder Kommune selbst überlassen, ob dies in der Form einer Hol- oder Bringsammlung geschieht. Des Weiteren kann der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, gemäß § 22 KrWG und unter Beachtung des öffentlichen Vergaberechts, auch Dritte als technischen Erfüllungsgehilfen beauftragen.

 

Die Stadt Wegberg beabsichtigt die getrennte Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushaltungen zukünftig in Form einer Bringsammlung durchzuführen. Hierfür sollen ein oder mehrere Altkleidercontainer auf dem Gelände des Baubetriebshofes aufgestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wegberg haben dann die Möglichkeit, ihre Alttextilien zu den Öffnungszeiten des Baubetriebshofes dort einzuwerfen.

Auf dem Gelände des Baubetriebshofes steht bereits ein Container für die Sammlung von Kartonagen und Altpapier sowie Gitterboxen für die Entsorgung von Elektrokleingeräten.

Die Bürgerinnen und Bürger kennen das Gelände bereits und können durch die Erweiterung des Angebotes mehrere Abfälle gebündelt entsorgen.

 

Um die Anzahl der bereits vorhandenen Altkleidercontainer im Stadtgebiet nicht noch weiter zu erhöhen und die Auswirkungen auf die Abfallgebühren möglichst gering zu halten, ist die Aufstellung weiterer Container auf städtischen Flächen derzeit nicht vorgesehen.

 

Die Aufstellung und Leerung der Container auf dem Gelände des Baubetriebshofes sowie die rechtmäßige Verwertung der Alttextilien soll, unter Beachtung der Vergabegrundsätze, öffentlich ausgeschrieben werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-keine-

 

Alternativen:

-keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur, Umwelt, Verkehr und Tourismus schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, die nötigen Schritte zur getrennten Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushaltungen, in Form einer Bringsammlung, zu unternehmen und die Leistungen für die Aufstellung und Leerung der Container sowie die Verwertung der Alttextilien öffentlich auszuschreiben.

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