Entscheidungsvorlage - VO/0065/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorherige Zustimmung zu einer Mittelübertragung gemäß § 8 Abs. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für die Erich Kästner Grundschule Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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06.05.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften am 01.04.2025 stellte die Verwaltung in einer Vorlage und einer ergänzenden Power-Point-Präsentation die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Pavillonklassen der Erich Kästner Grundschule, den kurzfristig erforderlichen Instandhaltungsaufwand für Mängelbeseitigung verschiedener Art, sowie den weiteren Sanierungsbedarf des gesamten Schulgebäudes vor (siehe VO/0044/25, TOP 1.5).
Zur Durchführung der kurzfristig erforderlichen baulichen Maßnahmen reichen die im Haushaltsplan 2025 vorgesehenen finanziellen Mittel nicht aus. Daher hatte die Verwaltung in der Vorlage angekündigt, in die nächste Sitzung des Rates der Stadt Wegberg eine Vorlage zur Zustimmung zu den überplanmäßigen Aufwendungen einzubringen.
Mängelbeseitigungs- und Instandsetzungsarbeiten
Die Kosten zur Durchführung der kurzfristig erforderlichen baulichen Maßnahmen wurden in der Vorlage mit 151.200,- € beziffert. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften hat gemäß Beschlussvorschlag Kenntnis von dem Erfordernis und von der Umsetzung der Maßnahmen genommen.
Umbau und Umnutzung zweier Räume im „Aulatrakt“ zu Klassenräumen
Die Kosten für den Umbau und die Umnutzung zweier Räume zu Klassenräumen wurden in der Vorlage mit rund 50.000,- € beziffert. Es erfolgte zu diesem Punkt keine Beratung durch den Ausschuss.
Dennoch bittet auch hierzu die Verwaltung um Zustimmung zu der erforderlichen Mittelübertragung. Dies wird wie folgt begründet:
- Für die beiden umzubauenden Räume „Lehrküche“ und „Schwarzlichttheater“ gibt es bereits von der Schulleitung vorgesehene Alternativlösungen:
Das Schwarzlichttheater kann und soll in einem gleichwertig eingerichteten Raum, der in der Schule am Grenzlandring vorhanden ist, übergangsweise stattfinden.
Die Backöfen, die für die Back-AG nötig sind, können und sollen in der OGS-Küche aufgestellt und genutzt werden.
Es ist geplant, beide Nutzungen sobald wie möglich wieder in „eigenen“ Räumen in der Erich Kästner Grundschule zu ermöglichen.
- Beide umzubauenden Räume wurden mit dem Bau im Jahr 1972 als Klassenräume konzipiert und errichtet, werden also durch den Umbau wieder ihrer ursprünglichen Nutzung als vollwertige Klassenräume zugeführt.
- Die Umnutzung der Räume ist unabhängig von den Ergebnissen des fachlichen Austausches (Stichwort: Gesamtsanierung + Denkmalschutz), der in Form einer interfraktionellen Runde am 27.05.2025 stattfinden wird, in jedem Fall sinnvoll, da die so geschaffenen zusätzlichen Klassenräume deutlich besser für den Unterricht geeignet sind als die jetzigen Pavillonklassen.
- Die Umnutzung der beiden Räume zu Klassenräumen ist allen Beteiligten (Schulleitung, OGS, Pflegschaft) bereits vorgestellt und von diesen für gut befunden worden.
- Die beiden neuen Klassenräume sind ein Gewinn für die Schule und für alle denkbaren Variationen einer Gesamtsanierung und OGS-Konzeption der Erich Kästner Grundschule.
Vorherige Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung
Gemäß § 8 Abs. 2 der Haushaltssatzung 2025 bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen ab einer Größenordnung von 100.000,- € der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Wegberg.
Durch die Zustimmung des Rates zum jetzigen Zeitpunkt können die Klassenräume gegebenenfalls noch wie geplant nach den Sommerferien zu Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 der Schule zur Verfügung gestellt werden.
Sollte jedoch die Sitzung des Arbeitskreises (27.05.2025) und sollten die Sitzungen des WBVL (17.06.2025) sowie des Rates (08.07.2025) abgewartet werden müssen, könnte dieser Termin nicht gehalten werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Die geschätzten Kosten für die erforderlichen Mängelbeseitigungsarbeiten und für den Umbau zweier Klassenräume betragen wie dargestellt 151.200,- € und 50.000,- €, insgesamt also 201.200,- €.
Im Haushaltsplan 2025 sind für die Mängelbeseitigungen zwar Mittel enthalten, jedoch in Unkenntnis des tatsächlich erforderlichen Umfangs der Maßnahmen nur in einer Höhe von 70.000,- €. Somit werden zusätzliche finanzielle Mittel im konsumtiven Bereich in Höhe von 131.200,- € erforderlich, die überplanmäßig bei dem Produktsachkonto Instandhaltung Erich Kästner Grundschule – 030106 521100 zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Mittel sollen per Übertragung vom Sachkonto Instandhaltung Grenzlandringbad - 080300 521100 erfolgen. Dies ist aktuell möglich, da aufgrund der Sachlage beim Bauvorhaben „Sport am Beeckbach – Sanierung Grenzlandringbad“ derzeit noch ungewiss ist, wann die Maßnahme aufgrund des terminlichen Verzugs des Fördergebers fortgeführt werden kann (siehe hierzu Erläuterungen in der Vorlage für den WBVL am 04.02.2025, VO/0233/24, TOP 1.4, Punkt 5).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wegberg stimmt der überplanmäßigen Aufwendung sowie der hierfür erforderlichen Mittelübertragung zur Durchführung der Mängelbeseitigungs- und Instandsetzungsarbeiten in der Erich Kästner Grundschule zu.
Weiterhin stimmt der Rat der Stadt Wegberg den überplanmäßigen Aufwendungen sowie der erforderlichen Mittelübertragung zum Umbau und zur Umnutzung zweier Räume („Lehrküche“ und „Schwarzlichttheater“) zu Klassenräumen in der Erich Kästner Grundschule zu.
