Entscheidungsvorlage - VO/0067/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der umfangreichen Überarbeitung zur Vierten Änderungssatzung der Friedhofsatzung Ende letzten Jahres ist eine Änderung zu § 22 (Maße der Grabmale und Einfassungen) unberücksichtigt geblieben. Diese ausstehende Änderung soll mit der Fünften Änderungssatzung nachgeholt werden. In der Praxis (seit Jahren steigende Tendenz) hat sich nämlich gezeigt, dass bei Urnenreihen- und bei Urneneigengräbern die in der Satzung fixierten Höhenbegrenzungen der Grabmale korrekturbedürftig sind. Gerade bei langen Namen führen die bestehenden Grenzen immer wieder zu Problemen. Auch unter ästhetischen Gesichtspunkten (Proportionen!) sind die vorgeschlagenen neuen maximalen Höhen zu empfehlen. Aktuell (April 2025) liegen 5 neue Anträge vor, die nach bestehendem Recht abgelehnt werden müssten.

Die Verwaltung bittet den Rat, die Änderungssatzung in der Maisitzung ohne Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen. Dann könnten die vorliegenden Anträge nach neuem Satzungsrecht zeitnah positiv beschieden werden.   

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Fünfte Änderungssatzung zur Friedhofssatzung.

 

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Anlagen

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