Entscheidungsvorlage - VO/0252/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.01.2025 festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses vorliegen.

 

Aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen des § 116 a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes hat die Stadt Wegberg gemäß § 117 GO NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen. Der Beteiligungsbericht hat folgende Informationen zu sämtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten.

 

1. die Beteiligungsverhältnisse,

2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,

3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des

Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie

4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der

Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

 

Die entsprechenden Informationen für die Beteiligungen der Stadt Wegberg können

dem als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht 2023 entnommen werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

 

Der Rat beschließt den Beteiligungsbericht zum 31.12.2023.

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Anlagen

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