Entscheidungsvorlage - VO/0054/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Da die nächste Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) auf den 25. Juni 2025 terminiert ist, kommt die Beratungsfolge 01.07.2025 (Haupt- und Finanzausschuss) bzw. 08.07.2025 (Rat) zu spät. Der Tagesordnungspunkt muss daher ohne Vorberatung für die heutige Ratssitzung vorgesehen werden. 

 

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg  rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen  rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven  rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg  rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg  rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz  rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt  rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant  rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht rd.  0,27 %

Stadt Wegberg  rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten rd.  0,02 %

zusammen             rd.  8,95 %.

 

Trotz dieser geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Auflösung einer Gesellschaft.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es entsprechender Beschlüsse des Rates, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgt.

 

Begründung:

Die NEW Re GmbH ist an der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG und deren Komplementärin, der Biogas Wassenberg Verwaltungs-GmbH zu 32,4 % beteiligt. Die Mitgesellschafter der Biogasanlage Wassenberg GmbH & Co. KG, die personenidentisch sind mit der Biogas Wassenberg Verwaltungs-GmbH, sind zu 50 % Landwirte (liefernde Gesellschafter) und zu 17,6 % die Stadt Wassenberg.

 

Bereits im Jahr 2017 wurde von der NEW AG beschlossen, einen Verkauf aller Biogasanlagen im Portfolio der NEW-Gruppe anzustreben. Die Biogasanlage Wassenberg ist die letzte Biogasanlage im Portfolio der NEW-Gruppe, die noch operativ tätig beziehungsweise sich nicht im Insolvenzverfahren befindet.

 

Die Gesellschafter haben sich aufgrund der wirtschaftlichen Lage, der Prognose und der bestehenden Wärmelieferverpflichtung gegen den Weiterbetrieb ausgesprochen. Der Betrieb der Biogasanlage Wassenberg soll spätestens mit Auslaufen der Förderung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) Ende des Jahres 2027 eingestellt werden.

 

Die Geschäftsführung wurde daher beauftragt, Käufer für die Biogasanlage Wassenberg zu finden. Nach intensiver Suche nach Interessenten hat nur die Loick Bioenergie GmbH Ende des Jahres 2024 ein Kaufangebot über die Vermögensgegenstände abgegeben, welches die Gesellschafter angenommen haben. Ein Anteilskauf von Gesellschaftsanteilen kommt für die Loick Bioenergie nicht in Frage. Sie übernimmt „nur“ die Vermögensgegenstände im Rahmen eines Asset-Deals. Die Loick Bioenergie GmbH ist der NEW-Gruppe gut bekannt. Sie hat bereits die Vermögensgegenstände der NEW b_gas Eicken GmbH i. L. übernommen.

 

Die NEW AG hat im Jahr 2017 für die Kommanditanteile der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG einen Mindestverkaufserlös festgelegt. Die Geschäftsführung der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG geht davon aus, dass der Verkaufserlös aller Vermögensgegenstände nahezu deckungsgleich mit dem Gesamtkommanditkapital sein wird, so dass der Anteil der NEW Re GmbH über dem Mindestverkaufserlös liegen wird.

 

Neben den Vermögensgegenständen übernimmt der Käufer auch die bestehenden Substratlieferverträge mit den Landwirten, sofern diese dies wünschen. Gleiches gilt für den Wärmeliefervertrag mit der Stadt Wassenberg für deren Schwimmbad. Nach Verkauf der Vermögensgegenstände soll die Auflösung der beiden Gesellschaften und die anschließende Liquidation und damit die Aufgabe der Beteiligungen erfolgen.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird. Die Umsetzung kann erst nach positivem Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt,

 

1. Der Auflösung der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG und der Biogas Wassenberg Verwaltungs-GmbH wird zugestimmt.

 

2. Die Gremienvertreter der Stadt Wegberg in der Kreiswerke Heinsberg GmbH, in der NEW Kommunalholding GmbH und in der NEW AG werden ermächtigt, der Auflösung zuzustimmen.

 

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