Entscheidungsvorlage - VO/0055/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Da die nächste Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) auf den 25. Juni 2025 terminiert ist, kommt die Beratungsfolge 01.07.2025 (Haupt- und Finanzausschuss) bzw. 08.07.2025 (Rat) zu spät. Der Tagesordnungspunkt muss daher ohne Vorberatung für die heutige Ratssitzung vorgesehen werden.

 

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG. Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg  rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen  rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven  rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg  rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg  rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz  rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt  rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant  rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht rd.  0,27 %

Stadt Wegberg  rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten rd.  0,02 %

zusammen             rd.  8,95 %.

 

Trotz dieser geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung eines Gesellschaftsvertrages.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es entsprechender Beschlüsse des Rates, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgt.

 

Begründung:

Aufgrund einer Anpassung des Handelsgesetzbuches an EU-rechtliche Vorschriften müssen alle großen Kapitalgesellschaften zukünftig einen Nachhaltigkeitsbericht im Rahmen ihres Jahresabschlusses erstellen. Da gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 8 GO NRW (alt) alle kommunalen Gesellschaften, unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Größenklasse, als große Kapitalgesellschaften zu behandeln waren, hätten alle kommunalen Gesellschaften einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Das wäre für kleine und mittlere Gesellschaften, nach der Größenklassendefinition des § 267 HGB, unverhältnismäßig gewesen. Deshalb hat der Landesgesetzgeber mit dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen die Behandlung von kleinen und mittleren Gesellschaften wie große Gesellschaften aus der GO NRW gestrichen.

 

Da die Stadt Wegberg nur minderheitsbeteiligt ist, ist der Einfluss der Stadt auf die Gestaltung der Gesellschaftsverträge der Tochtergesellschaften entsprechend.

 

Daher wird vorgeschlagen, sich der Vorlage 17/1717 der Stadt Moers anzuschließen und dieser zuzustimmen. Auf die Erstellung von 104 Synopsen der Gesellschaftsverträge der Beteiligungen der Trianel GmbH wurde angesichts der sehr geringen Beteiligung an der Gesellschaft verzichtet.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß  § 115 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird. Die Umsetzung kann erst nach positivem Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung erfolgen.

 

Gemäß § 108 Abs. 5 lit. b GO NRW bedarf es hinsichtlich der Änderung der Gesellschaftsverträge der vorherigen Zustimmung des Rates.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt,

 

  1. Den Gesellschaftsvertragsanpassungen der Tochtergesellschaften der Trianel GmbH, die in der Anlage aufgeführt sind, wird entsprechend dem Ratsbeschluss der Stadt Moers vom 04.12.2024 zugestimmt.

 

  1. Die Vertreter des Kreises Heinsberg in der Kreiswerke Heinsberg GmbH, in der NEW Kommunalholding GmbH und in der NEW AG werden ermächtigt, die Änderungen umzusetzen und redaktionellen Anpassungen zuzustimmen und diese vorzunehmen.  

 

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Anlagen

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