Entscheidungsvorlage - VO/0058/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Smart City GmbH an der NEW Smart Grevenbroich GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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27.05.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Da die nächste Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) auf den 25. Juni 2025 terminiert ist, kommt die Beratungsfolge 01.07.2025 (Haupt- und Finanzausschuss) bzw. 08.07.2025 (Rat) zu spät. Der Tagesordnungspunkt muss daher ohne Vorberatung für die heutige Ratssitzung vorgesehen werden.
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH (SEG) zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95 %.
Trotz dieser geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es entsprechender Beschlüsse des Rates, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgt.
Begründung:
Die NEW Smart City GmbH ist eine 100%ige Tochter der NEW AG.
Es ist geplant, dass die Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH die Gesellschaft NEW Smart Grevenbroich GmbH gründet und danach die NEW Smart City GmbH der Gesellschaft beitritt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zur Gründung 100.000 €, wovon die NEW Smart City bei Betritt 51.000 € von der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH übernimmt. Dies entspricht 51% an der Gesellschaft. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage beigefügt. Eine schnelle Gründung der Gesellschaft ist wichtig für den zukünftigen Erfolg der Gesellschaft.
Die NEW Smart City GmbH würde schon zum Gründungszeitpunkt einen Geschäftsführer stellen und die kaufmännische Geschäftsbesorgung der Gesellschaft übernehmen.
Die NEW Smart City GmbH und die Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH (SEG) beabsichtigen die Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Gesellschaft – NEW Smart Grevenbroich GmbH - mit der Absicht, dass diese Gesellschaft Wärmenetze im Stadtgebiet Grevenbroich baut. Die Gesellschaft soll als Asset-Gesellschaft ausgestaltet werden, das heißt, sie wird kein eigenes Personal haben.
Die kaufmännische und technische Betriebsführung für die Gesellschaft soll von Gesellschaften in der NEW-Gruppe erbracht werden.
Es ist beabsichtigt, dass die Energielieferung über die Vertriebsgesellschaft der NEW-Gruppe, die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH erfolgt. Die NEW Smart Grevenbroich GmbH wird einen entsprechenden Energielieferungsvertrag mit der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH schließen. Mit dieser Vorgehensweise werden Synergien in den erbringenden Einheiten genutzt, was wiederum die Wirtschaftlichkeit der NEW Smart Grevenbroich GmbH verbessert.
Mit der Stadtentfalter Jüchen GmbH hat die NEW Smart City GmbH bereits eine ähnliche Beteiligung mit einer Kommune. Seitens der SEG ist eine Beschlussfassung zur Gesellschaftsgründung am 25. März 2025 geplant.
Ausgangslage und Rahmenbedingungen:
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 vollständig aus der fossilen Wärmeversorgung auszusteigen. Für die Stadt Grevenbroich bieten sich in diesem Zusammenhang hervorragende Voraussetzungen, um eine nachhaltige Nah- und Fernwärmeversorgung aufzubauen. Mit dem rasanten Wachstum der Künstlichen Intelligenz (KI) entsteht in Deutschland ein erheblicher Bedarf an Rechenzentren. Eine einzelne Anfrage bei KI-Modellen wie ChatGPT erfordert etwa das Zehnfache des Stroms im Vergleich zu einer Suchanfrage bei Google.
Grevenbroich bietet aufgrund seiner Infrastruktur beste Voraussetzungen für die Ansiedlung solcher Rechenzentren. Die vorhandenen Hochspannungsleitungen, die bisher für die Wegleitung der Kraftwerksproduktion genutzt wurden, können zukünftig für die Stromversorgung der Rechenzentren genutzt werden. Außerdem führen wichtige Datennetze an Grevenbroich vorbei. Im Ortsteil Frimmersdorf baut IT NRW bereits ein Rechenzentrum auf einem alten Kraftwerksgelände, Microsoft beabsichtigt ein Rechenzentrum auf einer Gewerbefläche nahe dem Stadtkern zu bauen.
Rechenzentren sind über das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet, die entstehende Abwärme zur Nutzung anzubieten. Außerdem sind sie zur Einhaltung von Effizienzkriterien verpflichtet. Die NEW Smart Grevenbroich GmbH könnte die Abwärme nutzen, um sie in ein Nah- bzw. Fernwärmenetz einzuspeisen. Dank der kurzen Leitungslängen zu Gebieten mit hoher Wärmedichte oder zu bestehenden Wärmenetzen wäre die Abwärmenutzung besonders effizient. Kunden, die an solche Netze angeschlossen sind, erfüllen automatisch die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Zudem können durch die Nutzung der Abwärme attraktive Wärmepreise erzielt werden.
Auch die Unternehmen Intersnack Deutschland SE (Marken u.a. funny frisch) und Speira GmbH (Aluminium) könnten Abwärme bereitstellen. Beide Unternehmen liegen in der Nähe von Gebieten mit einer hohen Wärmedichte. Der Zugang zu vielen potenziellen Abwärmequellen erhöht die Versorgungssicherheit.
Partnerschaft zwischen Kommune und NEW:
Eine gemeinsame Gesellschaft mit der Kommune schafft eine Basis für ein abgestimmtes Vorgehen beim Ausbau und der Transformation der Nah- und Fernwärmenetze sowie bei der Kommunikation, schafft gleichgerichtete Interessen und ermöglicht dem kommunalen Partner eine wirtschaftliche Teilhabe.
Darüber hinaus würde die gemeinsame Gesellschaft Vertrauen bei den Wärmeabnehmern in den bestehenden Netzen schaffen und es der Stadt und der NEW ermöglichen, gemeinsam Vereinbarungen mit Projektpartnern und Kunden zu treffen. In diesem Rahmen könnten zeitnah Absichtserklärungen (LOIs) mit Abwärmelieferanten geschlossen werden, was die Planungen weiter vorantreiben und das Vertrauen in eine nachhaltige Wärmeversorgung stärken würde.
Zukunft der Fernwärmenetze in Frimmersdorf und Neurath:
Es gibt in Grevenbroich bereits kleinere Fernwärmenetze in Frimmersdorf und Neurath, die aktuell fossil durch RWE Power AG (RWE Power) betrieben werden. RWE Power erzeugt die Wärme aktuell in Braunkohlekraftwerken, die bis zum Jahr 2030 vom Netz gehen sollen. Die Wärmeversorgung im Bestandsnetz Frimmersdorf ist zwischen RWE Power und der Stadt Grevenbroich über einen Gestattungsvertag geregelt. Der Gestattungsvertrag kann seitens der Stadt Grevenbroich zum 30.09.2027 gekündigt werden, spätestens dann könnte sie Eigentum an den Fernwärmenetzen erlangen. Die Modalitäten zum Eigentumsübergang sind im Gestattungsvertrag geregelt. Die Anschlussnehmer haben sich zusammengeschlossen und fordern Klarheit über die Wärmeversorgung nach dem Jahr 2030. Die NEW Smart Grevenbroich GmbH könnte diese Netze übernehmen und anschließend dekarbonisieren (Reduktion der CO2-Emissionen). RWE Power hat die feste Absicht, die Wärmenetze und die damit verbundene Versorgung der Kunden möglichst schnell an einen Dritten abzugeben.
Mittel- bis langfristig wird von der NEW durch die Beteiligung mit Gewinnen bei der NEW Re gerechnet. Diese werden über die Beteiligungskette der NEW Kommunalholding GmbH zugutekommen. Die Höhe dieser Effekte lässt sich zurzeit nicht beziffern.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Gremien der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH den Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit im Bereich Wärme mit der NEW Smart City GmbH zustimmen und die Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu diesem Zwecke die Gesellschaft NEW Smart Grevenbroich GmbH gründet.
Der Beschluss steht zudem unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
Der Beteiligung der NEW Smart City GmbH an der NEW Smart Grevenbroich GmbH gemäß dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.
Die Vertreter der Stadt Wegberg in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, der Beteiligung sowie redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,2 kB
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