Entscheidungsvorlage - VO/0084/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Elektro-Ladeinfrastruktur
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Jörg Krapoll
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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03.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Umsetzung der Maßgabe aus dem Klimaschutzgesetz NRW (Neufassung vom 08.07.2021) bis zum Jahr 2045 CO2-neutral zu sein, hat der Rat der Stadt Wegberg flankierende Beschlüsse -auch zur Vorhaltung einer ausreichenden Ladeinfrastruktur- getroffen:
1.Elektro-Mobilität inklusive Elektro-Ladeinfrastruktur (E-Ladeinfrastruktur) zu fördern, ist Teil des Klimaschutzkonzeptes aus 2013.(VO/2883/14)
2. In der Definition der Klimaschutzziele, unter 3. Anpassung an den Klimawandel, ist formuliert, dass Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu stärken und umweltfreundliche Technologien und Lösungen zu fördern sind. (Ratsbeschluss vom 19.12.2023, (VO/0322/19)).
Aus der Beschlusslage hat die Verwaltung abgeleitet, die Errichtung der Ladeinfrastruktur als Geschäft der laufenden Verwaltung voranzutreiben.
In einem ersten Schritt hat die Verwaltung und die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH in Mönchengladbach, Ladeinfrastruktur an folgenden Plätzen errichten lassen:
- Am Bahnhof/An der Kull (öffentlicher Parkplatz)
- Burgstraße (Burgparkplatz)
- Grachtstraße/Gelderner Weg (öffentlicher Parkplatz)
- Holtumer Straße (öffentlicher Parkstreifen gegenüber dem Pastorat)
- Maaseiker Straße (öffentlicher Parkplatz am Hallenbad)
- Schwalmaue (Parkplatz Schwalmaue)
Das Ziel, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu optimieren und den zukünftigen Ausbau zu beschleunigen, wird von der Verwaltung weiter vorangetrieben.
Die Verwaltung entwickelt derzeit eine „Richtlinie für Interessenbekundungsverfahren betreffend den Abschluss von Gestattungsverträgen für E-Ladesäulen im Stadtgebiet Wegberg“ (im Fortgang: Richtlinie). Diese Richtlinie soll für einen ausgeglichenen Wettbewerb unter den E-Ladesäulen-Betreibern führen. Dadurch soll ein marktüblicher Preis für die Bürger*innen gewährleistet werden. Um den Wettbewerb zu fördern, werden Gespräche bzw. Verhandlungen mit diversen Anbietern geführt. Hierbei stehen die Interessen der Bürger*innen stets im Vordergrund, ebenso wie die flächendeckende Ausstattung mit E-Ladeinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet. Eine ausreichende Dichte von E-Ladestationen im Stadtgebiet wird angestrebt.
Die Aufgabe, eine E-Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Wegberg auszubauen, wird auch weiterhin als Geschäft der laufenden Verwaltung fortgeführt.
Die Nutzung der jeweiligen (nicht seitens der Stadt Wegberg vorgegebenen) Einzelstandorte für den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur ist individualvertraglich zwischen der Stadt Wegberg und dem jeweiligen E-Ladesäulen-Betreiber per Gestattungsvertrag zu regeln.
