Entscheidungsvorlage - VO/0086/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegen zwei Anträge für die Auflage eines kommunalen Förderprogrammes vor. Die Vorlage nimmt Bezug auf die Anträge gemäß §2 der Geschäftsordnung des Rates (31.01.2023 - SPD-Fraktion: Förderprogramm für Dachbegrünung oder die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) an privat genutzten Immobilien, Höhe des Förderprogrammes € 60.000 ( € 2 pro Einwohner); 01.02.2023 – CDU-Fraktion: Klimaschutzmittel, sowie der Beschlusses vom 09.05.2023 (KUVT) „Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage einer konzeptionellen Übersicht, welche laufenden und welche investiven Maßnahmen geplant sind bzw. durchgeführt werden sollen und welche Effekte hierdurch erzielt werden können.“

Stand 2021 lag der Endenergiebedarf für die Stadt Wegberg bei ca. 527 GWh. Private Haushalte sind Stand 2021 für 52 % der gesamten Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet verantwortlich, dies bedeutet einen Anstieg von 10 % im Vergleich zu 2011 (VO/0040/25, Anlage1). Übergeordnete Klimaschutzziele könnten nur erreicht werden, wenn alle Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Akteure in Wegberg an der Treibhausgasreduzierung teilhaben und ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Durch die Realisierung eines Förderprogramms für Klimaschutz in Wegberg kann das Engagement des Einzelnen unterstützt werden und darüber hinaus Aufmerksamkeit und Sensibilisierung für das Thema Klimaschutz generiert werden. Um die Fördermittel möglichst effektiv, mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand und größter öffentlicher Wahrnehmung einzusetzen, soll ein Förderprogramm zur Errichtung von PV-Anlagen an privat genutzten Immobilien aufgelegt werden.

Photovoltaik ist innerhalb des Stadtgebietes die am weitverbreitetste nachhaltige Energieerzeugungstechnologie. Die stadtweite Stromerzeugung durch Photovoltaik lag im Jahr 2022 bei insgesamt ca. 13,5 GWh/a. Die Potentialermittlungen des LANUV ergaben ein PV-Potential in Wegberg auf Dachflächen von 196 GWh/a, damit könnten theoretisch 25 % des jährlichen Energiebedarfs der Stadt Wegberg gedeckt werden. Der in 2022 vorliegende Stromertrag durch Photovoltaik auf Dachflächen entspricht ca. 6,9 % des vom LANUV ausgewiesenen theoretischen Gesamtpotentials. Ein deutliches Ausbaupotential lässt sich daher ableiten. Um diesen Ausbau zu beschleunigen wird ein städtisches PV Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von 60.000 € / a aufgelegt. Durch die Förderung können jährlich bis zu 600 kWp zusätzlich installiert werden, die einen Ertrag von ca. 570 MWh/a erzeugen, was einer jährlichen Treibhausgasemissionseinsparung von 393 t CO2eq / a ** entspricht. Durch das Förderprogramm kann es zu einer Verbesserung der Energie und CO2 Bilanz der Stadt Wegberg kommen, da bisher nicht genutzte Potentiale erschlossen werden. Zusätzlich wird das Energienetz entlastet, da Strom dezentral produziert und verbraucht wird. Die Stärkung des dezentralen Energiegewinns ist ein erster wichtiger Schritt für die kommunale Wärmeplanung der kommenden Jahre. Die Stadt Wegberg unterstützt durch das Förderprogramm die Treibhausgasreduktion im privaten Sektor und honoriert gleichzeitig das bürgerliche Engagement für den aktiven Klimaschutz.

Vorgeschlagene Fördertatbestände als Rechnungszuschuss

- Erstinstallation von PV Anlagen ab 4 kWp pro kWp pauschal 100 €, Maximalförderung pro Anlage 1.000 €.

- Die Installation einer steckerfertigen Erzeugungsanlage/ Photovoltaik-Anlage (sogenannte Plug-In-, Plug & Play Balkonkraftwerke, Mini-PV- oder Balkon-PV Anlagen, Steckersolar) pro Anlage pauschal 100 €.

 

Rahmenbedingungen

Die Verwaltung entwickelt eine „Richtlinie für die kommunale Förderung von privaten Dachflächen PV-Anlagen und sogenannte Balkon-PV Anlagen in der Stadt Wegberg“.

 

Verwaltungsaufwand

Die Verwaltung geht davon aus, dass bei einem Gesamtfördervolumen von € 60.000, rein rechnerisch über 100 PV Anlagen (Balkon und Dach) pro Jahr beantrag werden können.

Der Verwaltungsaufwand für die Antragsprüfung, Dokumentation und Auszahlung wird mit durchschnittlich 1,5 Std. pro Antrag angesetzt.

Laut der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) 2024/2025 liegt der Kostenansatz pro Stunde für eine E 11 Verwaltungsstelle bei € 58,68 pro Stunde. Die Verwaltungskosten pro Antrag belaufen sich somit auf € 88,02.

Bei rechnerisch 100 möglichen Anträgen ergeben sich 150 Stunden Sachbearbeitung für das Förderprogramm, dies entspricht einem Lohnaufwand von € 8.801,89.

 

*Zur Ermittlung der vermiedenen Treibhausgasemissionen werden die Netto-Vermeidungsfaktoren der jeweiligen Energieart herangezogen. Diese Werte stammen vom Umweltbundesamt (UBA).Spezifischer Netto-Vermeidungsfaktor PV (gerundet): 690 g CO2eq/kWh, UBA, 2023: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger, S. 56.

** CO²e /MWh   Kohlenstoffdioxid-Äquivalente pro Megawattstunde

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Finanz. Auswirkung

Kosten:

 

Fördersumme die zur Ausschüttung kommt   € 60.000,00

Jährliche Verwaltungskosten für die
Auskehrung der Förderung      €   8.801,89

Jährliche Gesamtkosten      € 68.801,89

Die Finanzierung des Förderprogramms ist noch nicht geklärt.

 

 

Kosten für Alternativen Beschlussvorschlag:

 

Fördersumme die zur Ausschüttung kommt   € 30.000,00

Jährliche Verwaltungsaufwand ca. 50 Std. für die
Auszahlung Förderung      €   4.400,95

Jährliche Gesamtkosten      € 34.400,95

Die Finanzierung des Förderprogramms ist noch nicht geklärt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein städtisches Förderprogramm für Stärkung von privaten PV-Anlagen in Höhe von € 60.000 (€ 2 pro Einwohner) pro Jahr aufzulegen.

 

Alternativer Beschlussvorschlag:

Auf Grund der aktuellen Personal- und Finanzsituation der Stadt Wegberg empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus dem Rat der Stadt Wegberg zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein städtisches Förderprogramm für Stärkung von privaten PV-Anlagen in Höhe von € 30.000 (€1 pro Einwohner) aufzulegen.

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