Mitteilungsvorlage - VO/0090/25
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgerantrag gem. § 24 GO "Querungshilfe im Kreuzungsbereich L400 Grenzlandring - Am Friedhof Beeck"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Blerina Kryeziu
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Entscheidung
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03.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Antragsteller Herr Heinz Nix und Herr Wolfgang Stieger (Dorfausschuss Beeck) reichen mit Schreiben vom 20.02.2025 den Bürgerantrag gem. §24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ein, eine Querungshilfe bzw. unterstützende Maßnahmen beim Queren auf der L400 im Bereich Am Friedhof in Wegberg-Beeck zu prüfen.
Die Antragsteller schildern, dass die Beecker Anwohner und die Schwerbehindertenbeauftragte der Stadt Wegberg unterstützende Maßnahmen zur sicheren Querung in diesem Bereich für notwendig erachten. Die angeordnete Höchstgeschwindigkeit werde nach Ansicht der Anwohner nicht eingehalten, sodass die sichere Querung in diesem Bereich nicht möglich sei.
Der Landesbetrieb sowie die Kreispolizeibehörde Heinsberg wurden zu einem gemeinsamen Ortstermin und um Überprüfung der Errichtung einer Querungshilfe (Insel) in diesem Bereich gebeten. Als Ergebnis dieses Termins musste festgestellt werden, dass aufgrund der bestehenden Abbiegespuren eine bauliche Veränderung nicht möglich ist.
Des Weiteren teilte die Kreispolizeibehörde mit, dass in den vergangenen Jahren die Unfalllage unauffällig gewesen sei und es seit 2008 keinen Unfall gegeben hat, der mit der Querung eines Fußgängers in Zusammenhang gestanden hätte bzw. durch eine Querungshilfe hätte abgewendet werden können. Aufgrund dessen liegt keine Begründung für eine bauliche Veränderung des gesamten Kreuzungspunktes vor.
Die Verwaltung hat mit Nachdruck auf die erhöhten Geschwindigkeiten auf der L400 hingewiesen und erneut um Überprüfung gebeten, ob in dem Kreuzungsbereich die Geschwindigkeit auf 50km/h herabgesetzt werden kann. Sowohl der Landesbetrieb als auch die Kreispolizeibehörde wiesen noch einmal darauf hin, dass der Kreuzungsbereich eine Begründung für 70 km/h liefere, jedoch nicht für 50 km/h. Für eine Reduzierung auf 50 km/h müsste eine andere Datenlage zur Unfalllage vorliegen.
Zur Schaffung einer aussagekräftigen Datenlage wurde von der Kreispolizeibehörde zugesagt ein Verkehrsmessgerät aufzustellen um festzustellen, ob und wann Verstöße gegen die maximal angeordnete Höchstgeschwindigkeit verzeichnet werden können. Da die Liste der wartenden Kommunen sehr lang ist, wird in der Zwischenzeit seitens der Verwaltung das eigene Messgerät anbracht um zeitnah Daten zu gewinnen, welche der Polizei zur Verfügung gestellt werden können. Sollte sich herausstellen, dass die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, wird die Kreispolizeibehörde hier vermehrt Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Sollte dies nicht zu einer Verbesserung der Situation beitragen, wird die Straßenverkehrsbehörde erneut an den Landesbetrieb herantreten.
Anlagen
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(wie Dokument)
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121,9 kB
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