Mitteilungsvorlage - VO/0092/25
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Freie Wähler Wegberg nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse "Sicherer Schulweg - Fußgängerüberweg Dülkener Straße in Rickelrath"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Blerina Kryeziu
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Entscheidung
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03.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktion Freie Wähler Wegberg stellt mit Schreiben vom 13.02.2025 gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg den Antrag:
„Die Stadt Wegberg errichtet in Rickelrath, Dülkener Straße, Bereich Bushaltestelle, einen Fußgängerüberweg nebst Beschilderung und Fahrbahnmarkierung.“
Die Fraktion begründet die Notwendigkeit des Fußgängerüberweges damit, dass sich an dieser Stelle eine Gefahrenstelle befindet.
Aufgrund des Vorliegens eines Spielplatzes bestand für die Verwaltung die Möglichkeit die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf 30km/h herabzusetzen. Die veranlasste Geschwindigkeitsreduzierung bedeutet nicht, dass auf der Dülkener Straße eine Gefahrenlage bestand oder besteht. Nach Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg konnte keine Gefahrenlage bestätigt werden, da hier in den vergangenen Jahren (auch bei max. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h) kein Unfall zu verzeichnen war.
Eine bauliche Querungshilfe liegt auch bereits vor. Diese Querungshilfe bietet baulich eine gesicherte Aufstellfläche für Fußgängerinnen und Fußgänger, sowie Radfahrerinnen und Radfahrer und ermöglicht diesen, auch mittig der Straße, noch einmal zu halten und den Verkehr zu überblicken. Die reduzierte Geschwindigkeit sorgt hier zusätzlich für einen guten Überblick und trägt bereits zu einer sicheren Querungsmöglichkeit bei.
Die Dülkener Straße ist eine Landstraße. Damit ist der Landesbetrieb Straßen NRW zu beteiligen und zu hören. Auch hier konnte der Bedarf für die Errichtung eines Fußgängerüberweges nicht erkannt werden. Da weder der Bedarf, noch die verkehrlichen Voraussetzungen gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) vorliegen, würde sich der Landesbetrieb dagegen aussprechen. Sowohl die Umsetzung als auch die Finanzierung würde durch den Landesbetrieb nicht getragen werden.
In Anbetracht der Situation, dass weder die Voraussetzungen der allgemein gültigen Richtlinien vorliegen, noch eine Notwendigkeit gesehen wird, wird von der Errichtung eines Fußgängerüberweges abgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,6 kB
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