Entscheidungsvorlage - VO/0098/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Herstellung befestigter Gehwege in Beeck (zwischen Am Friedhof und Flachsstraße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Graab, Pascal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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17.06.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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08.07.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im gesamten Stadtgebiet bestehen nach wie vor zahlreiche Gehwege mit unbefestigter Oberfläche, insbesondere in Form von Aschebelägen. Diese sind in ihrer Nutzbarkeit witterungsabhängig, stellen aus Sicht der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit einen erheblichen Nachteil dar und entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard.
Ziel ist es daher, die Aschegehwege sukzessive durch moderne, sichere und dauerhaft nutzbare Pflasterbeläge mit geeignetem Unterbau zu ersetzen. Aufgrund der haushalterischen Situation sowie der personellen Kapazitäten kann diese Umstellung jedoch nur schrittweise erfolgen.
Im ersten Umsetzungsschritt sollen im Ortsteil Beeck im Jahr 2026 die folgenden Straßenabschnitte mit einem Pflasterbelag ausgebaut werden:
- Am Friedhof
- Oelschlägerstraße
- Alter Kirchweg
- Goswinstraße
- Friedenstraße
- Frohnhofstraße
- Zentweg
- Vinzenzstraße
- Im Maggenfeld
- Flachsstraße
- Im Bohnenkamp
Insgesamt ist die Pflasterung einer Gehwegfläche von rund 1.000 m² vorgesehen. Zusätzlich können punktuell Anpassungen bzw. der Austausch vorhandener Randsteine erforderlich werden.
Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf etwa 210 €/m² inklusive Unterbau aus Beton sowie Ausbesserung der Randsteine. Daraus ergibt sich ein Gesamtansatz in Höhe von 210.000 € für die Maßnahme.
Gemäß § 8 KAG NRW Satz 3 dürfen seit dem 01.01.2024 für Gehwege keine Beiträge mehr erhoben werden. Stattdessen ist das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die ausfallenden Beiträge nach § 8a KAG zu erstatten. Die Erstattung muss innerhalb von vier Jahren erfolgen.
Der voraussichtliche Erstattungsanteil beträgt 80 %, sodass mit einer Förderung in Höhe von 168.000 € gerechnet wird. Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 42.000 € ist aus städtischen Haushaltsmitteln zu tragen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die für die Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 210.000 € werden im Haushaltsplan für das Jahr 2026 veranschlagt. Eine Förderung in Höhe von voraussichtlich 80 % (168.000 €) gemäß § 8a KAG NRW wird beantragt. Der städtische Eigenanteil beträgt demnach 42.000 €.
Alternativen:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften beschließt, auf die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen an Gehwegen im Stadtgebiet zu verzichten.
