Mitteilungsvorlage - VO/0104/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wegberg ist gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw NRW) verpflichtet, ihr Kanalnetz regelmäßig auf Schäden und den allgemeinen Zustand zu überprüfen. Dies erfolgt durch jährliche Kamerabefahrungen. Die dabei erhobenen Daten werden nach einem standardisierten System in Zustandsklassen von 5 (sehr gut) bis 0 (mangelhaft) eingeordnet.

In den Jahren 2021 bis 2023 wurden solche TV-Inspektionen durch die Firma Jackels Umweltdienste im Auftrag der Stadt durchgeführt. Auf Grundlage der festgestellten Schäden wurden drei Sanierungskonzepte erstellt.

Bisherige Maßnahmen:

  • Akute Schäden mit unmittelbarer Gefahr (Zustandsklasse 0 und 1) wurden kurzfristig als Sofortmaßnahmen durch das beauftragte Hausmeisterunternehmen behoben.
  • Für nicht-akute Schäden wurden finanzielle Rückstellungen gebildet, um diese zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen geplanter Reparaturen oder Sanierungen abarbeiten zu können.

Geplante Maßnahmen:

In den kommenden drei Jahren sollen Sanierungen aus jenen Rückstellungen für Schäden aus den durchgeführten TV- Inspektionen in Form eines Hausmeistervertrags erfolgen. In der aktuellen Ausschreibung ist ein umfangreicher Reparaturauftrag zur Instandsetzung von 64 Kanalschächten und mehreren Teilabschnitten in insgesamt 60 Kanalhaltungen geplant.

Die Maßnahmen umfassen:

  • Fräsroboterarbeiten
  • Riss- und Muffensanierungen
  • Erneuerung von Steigeisen
  • Sanierung von Bermen und Sohlgerinnen
  • Austausch von Schmutzfängern

Diese Maßnahmen sind erforderlich, um die Funktionstüchtigkeit des Kanalnetzes dauerhaft zu sichern und größere Folgeschäden und schädliche Umwelteinflüsse zu vermeiden.

Das Ingenieurbüro ATD aus Aachen wurde mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses beauftragt und wird die Maßnahmen federführend betreuen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die für die Sanierungen notwendigen Mittel können größtenteils über die gebildeten Rückstellungen der Vorjahre finanziert werden. Die Auszahlung der Rückstellungen erfolgt lediglich über den Finanzhaushalt des jeweiligen Haushaltsplanes und belastet dadurch das Jahresergebnis nicht. Sollten die Kosten der Maßnahmen die rückgestellten Mittel überschreiten, ist das ungedeckte Delta aus dem laufenden Aufwand zu decken. Dies würde wiederum zu einer Belastung des Jahresergebnisses führen.

 

Das beauftragte Ingenieurbüro ATD kalkuliert einen Kostenanschlag von
493.832,97 €/brutto zur Bearbeitung der Rückstellungen aus der Jahresinspektion von 2021. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 liegt der Bestand der Rückstellungen Kanal aus der TV Inspektion SüwVO 2021 bei 121.050 €.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die im vorliegenden Kostenanschlag aufgerufenen Mittel über den vorhandenen Bestand an Rückstellungen abzudecken. Das ungedeckte Kostendelta kann über den Haushaltsplan 2025 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Alternativen:

 

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Sanierungsarbeiten gemäß dem vorgelegten Konzept und dem Vergabeverfahren zu.

 

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