Entscheidungsvorlage - VO/0077/25
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurf der 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW / Beteiligungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Entscheidung
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17.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 02.04.2025 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW mitgeteilt, dass die Landesregierung am 14.03.2025 den Entwurf einer 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen hat.
Der LEP bildet in NRW die oberste Ebene in einem hierarchisch gestuften Planungssystem. Er ist das zentrale Instrument für die gesamträumliche Steuerung der Flächenentwicklung und beinhaltet programmatische Festlegungen für die Planungsregionen (Regionalplanung Köln) sowie für die kommunale Bauleitplanung.
Zweck der 3. Änderung des LEP ist es, für NRW das Leitbild eines klimaneutralen Industrielandes mit einer nachhaltigen Raumentwicklung zu fördern. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Flächen und Ressourcen sollen mehr zum Klimaschutz und Klimaanpassung beitragen. Die Flächenbedarfe sollen insbesondere für die Wirtschaft, die Landwirtschaft sowie für den Wohnungsbau in Einklang mit der Erhaltung der Natur gebracht werden. Der Planentwurf umfasst das gesamte Landesgebiet. Von der Änderung sind nur textliche Festlegungen und Erläuterungen des geltenden LEP betroffen.
Der Planentwurf zur 3. Änderung des LEP, die Planbegründung und der Umweltbericht können in der Zeit vom 03.04. bis einschließlich 30.06.2025 auf folgender Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:
https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1012892
Zu den geplanten Änderungen im LEP kann während der genannten Frist Stellung genommen werden.
Bereits im Jahre 2023 wurde die Stadt Wegberg erstmalig zur 3. Änderung des LEP beteiligt. Da zum damaligen Zeitpunkt noch keine konkreten Planunterlagen vorlagen, wurde mit Schreiben vom 12.09.2023 von Seiten der Stadt Wegberg nur der allgemeine Hinweis zur Planung gegeben, dass bei der Aufstellung der 3. Änderung des LEP die Darstellungen des FNP Wegberg zu berücksichtigen sind.
Der nun vorliegende Entwurf zur 3. Änderung des LEP sieht 22 neue oder geänderte Festlegungen sowie Änderungen von Erläuterungen weiterer Festlegungen vor. Mit der 3. Änderung soll ein neuer Steuerungsmechanismus für die Freiflächen-Solarenergie eingeführt und Vorsorge für die erforderliche Folgeinfrastrukturen des Ausbaus von Wind- und Solarenergie getroffen werden. Darüber hinaus soll eine nachhaltigere Mobilitätsentwicklung unterstützt werden, um einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es sollen weitere Klimaanpassungsmaßnahmen, wie eine insgesamt nachhaltigere Flächenentwicklung und ein stärker vorsorgender Hochwasserschutz, gefördert werden. Die zukünftigen Flächenbedarfe für die Transformation der Wirtschaft und der Landwirtschaft sowie für den Wohnungsbau sollen in Einklang mit den Flächenbedarfen für die Entfaltung der Natur gebracht werden.
Von besonderem Interesse aus Sicht der Stadtentwicklung Wegberg ist die beabsichtigte Änderung des Ziels „Siedlungsraum und Freiraum“ und die Wiedereinführung des Ziels „Entwicklung der Ortsteile im Freiraum“. Hierdurch sollen kleinere Ortschaften (weniger als 2000 Einwohner) wieder mehr Entwicklungsperspektiven erhalten. Danach soll eine moderate, bedarfsgerechte, an die vorhandene Siedlungsstruktur und Infrastruktur angepasste Siedlungsentwicklung, auch für die nicht bereits ansässige Bevölkerung, möglich werden. Gleichwohl soll die Siedlungstätigkeit räumlich konzentriert und vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur ausgerichtet werden. Zudem ist weiterhin beabsichtigt, den Freiraum durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere Fachplanungen zu schützen, ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem zu schaffen und die weitere Zerschneidung der freien Landschaft so weit wie möglich zu vermeiden.
Nach Sichtung der Unterlagen zur 3. Änderung des LEP bestehen gegen die beabsichtigten Festlegungen und Änderungen von Erläuterungen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken. Die Verwaltung wird über das weitere Verfahren zur 3. Änderung des LEP berichten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW zur Kenntnis. Da keine Bedenken zu diesem Änderungsverfahren bestehen, wird von der Abgabe einer Stellungnahme abgesehen.
