Mitteilungsvorlage - VO/0099/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg "Friedhofsentwicklungsplanung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
01.07.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion stellt mit Schreiben vom 04.05.2025 den Antrag gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg:
„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Friedhöfe und Bestattungsformen eine verlässliche Friedhofsentwicklungsplanung zu erstellen, die alle Friedhöfe im Stadtgebiet mit modernen Bestattungsformen abdeckt.“
Es soll geprüft und konkret dargestellt werden:
- Die Gestaltungsmöglichkeiten und Eignung für die Integration von Urnenstelen und Kolumbarien sowie anderen Bestattungsformen auf allen städtischen Friedhöfen.
Friedhöfe spiegeln, nicht anders als die Städte selbst, die Bedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger und zentrale Entwicklungen in der Gesellschaft wieder. Der demografische Wandel, sich wandelnde Nachfragen und Haushaltsdefizite stellen Friedhöfe heute vor große Herausforderungen.
Ein Wandel in der Bestattungskultur ist allgegenwärtig. Veränderte Lebensweisen mit zunehmender Mobilität steigern die Nachfrage nach pflegefreien Grabangeboten. Die zunehmende Mobilität sorgt dafür, dass Familien längst nicht mehr in nachbarschaftlicher Nähe im selben Ort wohnen. Große Entfernungen zu den Gräbern der Verwandten erschweren die regelmäßige Grabpflege erheblich.
Viele Menschen entscheiden sich deshalb für alternative Bestattungsformen wie Urnenbeisetzungen (Stelen/Kolumbarium) oder Baumbestattungen, um Aufwand und Kosten für die Pflege zu verringern.
Die Verwaltung begrüßt den Antrag und misst einer Friedhofsentwicklungsplanung eine große Bedeutung zu. Um die Eignung und Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Friedhöfe als Gesamtkonzept darzustellen sind, unter Beteiligung verschiedener Fachbereiche, komplexe Ermittlungen erforderlich. Diese Analyse wird einige Monate Zeit in Anspruch nehmen, so dass zwar mit den Vorüberlegungen begonnen, jedoch voraussichtlich mit dem derzeitigen Rat nicht mehr im Arbeitskreis „Friedhöfe und Bestattungsformen“ vertieft und ausgestaltet werden kann.
- Die bauliche und funktionale Eignung der Friedhofshallen für einen Umbau zu Kolumbarien.
Siehe auch Ziffer 1.
- Eine verlässliche Zeitstruktur für die Maßnahmen an den einzelnen Friedhöfen.
Um eine realistische und verlässliche Zeitschiene aufzustellen, müssen Ziffer 1 und 2 im Rahmen der Arbeitsgruppe „Friedhöfe und Bestattungsformen“ bereits diskutiert worden sein und ein Ergebnis zu den Gestaltungsmöglichkeiten aller Friedhöfe vorliegen. In 2025 wird zunächst mit der Grobplanung des Projektes und einer IST-Analyse durch die Verwaltung begonnen, jedoch erst nach der Bildung des neuen Rates, voraussichtlich im Januar 2026, mit der konkreten Konzeptentwicklung und im Anschluss mit deren Zeitstruktur gestartet.
- Die zu erwartenden Kosten der Maßnahmen sowie deren nachhaltige Einbindung in zukünftige Haushaltsplanungen.
Pflegeleichte Bestattungsformen bedeutet für die Friedhofsverwaltung keineswegs weniger Arbeit. Die Pflegekosten könnten im Gegenteil weiter ansteigen. Eine verlässliche Kostenaufstellung kann nach der Ausarbeitung zu Ziffer 1 und 2 realistisch dargestellt werden.
Ebenso weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei dem Produkt Friedhofs- und Bestattungswesen um eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung handelt. Die Gebühren werden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben und sind so zu kalkulieren, dass das veranschlagte Gesamtgebührenaufkommen die gesamten voraussichtlichen Kosten erreicht (Kostendeckungsprinzip). Die aus der Friedhofsentwicklungsplanung erarbeiteten Gestaltungsmöglichkeiten und deren zukünftige Kosten werden in die Kalkulation der Gebühren unweigerlich einfließen müssen.
Um eine verlässliche Friedhofentwicklungsplanung aufzustellen, ist es notwendig den Friedhofsbereich mit all seinen Facetten gesamtheitlich zu betrachten. Neben Sterbestatistiken, Bestattungsquoten und modernen Grabangeboten, müssen u.a. auch Personal- und Maschinenbestand, Platzangebot und Pflegeaufwand berücksichtigt werden.
Die Friedhöfe müssen in der Friedhofsentwicklungsplanung eine zeitgemäße Rolle im Gemeinwesen finden und eine zeitlich verlässliche Planung bieten.
Die Verwaltung wird nun zunächst mit der Grobplanung des Projektes und einer IST-Analyse beginnen, jedoch aufgrund des zeitlichen Aufwandes erst nach der Bildung des neuen Rates mit der konkreten Konzeptentwicklung in der Arbeitsgruppe starten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
256,1 kB
|
