Entscheidungsvorlage - VO/0112/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) wurde mit Verordnung vom 18. Februar (GV.NRW. S. 238, ber. S. 270) geändert.

Sie beinhaltet drei geänderte Tarifstel­len, die für den Gebührentarif zur Satzung der Stadt des Standesamtes Wegberg relevant sind. Zwei davon betreffen namensrechtliche Erklärungen, die dritte betrifft die neu eingeführte Möglichkeit einer elektronischen Personenstandsbescheinigung.

 

Da die Gebührensatzung für Amtshandlungen des Standesamts Wegberg auf die einzelnen relevanten Tarife der AVwGebO NRW Bezug nimmt, wird die städtische Satzung entsprechend angepasst.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Vierte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg über die von der Allgemeinen Verwal­tungsgebüh­renordnung für das Land NRW abweichende Erhebung von Gebühren für Amts­hand­lungen des Standesamtes.

 

 

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Anlagen

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