Entscheidungsvorlage - VO/0113/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW "Geschwindigkeitsanzeigetafeln"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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01.07.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW vom 02.12.2024 mit dem Begehr eine Geschwindigkeitsanzeigetafel für den Ortsteil Uevekoven zu beschaffen, wurde festgestellt, dass ein gesamtstädtisches Konzept für alle Ortsteile im Stadtgebiet sinnvoll ist.
Aktuell befinden sich lediglich zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln im Besitz der Stadt Wegberg. Diese sind dauerhaft in Betrieb, der Bedarf jedoch höher. Der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach Geschwindigkeitsanzeigetafeln und deren Platzierung auf stark frequentierten Straßen ist in den letzten Jahren um ein Vielfaches gestiegen.
Die Geschwindigkeitsanzeigetafeln werden durch den Baubetriebshof montiert. Dies ist mitunter sehr zeitaufwändig, da die Geschwindigkeitsanzeigetafeln in einem Ortsteil abmontiert und in einem anderen Ortsteil wieder montiert werden müssen.
Aufgrund des großen Interesses der Bürgerinnen und Bürger, scheint es sinnvoll, den genannten Bürgerantrag zu nutzen um strategisch über mehrere Jahre alle Ortsteile mit Geschwindigkeitsanzeigetafeln auszustatten.
Perspektivisch soll für jeden Ortsteil eine Geschwindigkeitsanzeigetafel vorgehalten werden. Diese kann dann innerhalb des Ortsteils wesentlich einfacher mit weniger Aufwand versetzt werden.
Kosten für eine Geschwindigkeitsanzeigetafel, analog zu den bereits beschafften, entstehen in Höhe von 3.077,94€ brutto.
In den Kosten enthalten sind:
- „Drehschalter“ (die Geschwindigkeit kann vor Ort mittels Drehschalter eingestellt werden und verursacht somit keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zur Einrichtung),
- „Ein-Mann-Befestigungsset“ (hier kann auf eine zweite Kraft zur Installation verzichtet werden, wenn die restlichen Gegebenheiten dies zulassen),
- Solarpanel inkl. Halterung (Funktionalität gesichert auch ohne Akku) sowie Akku
- Masthalter und Akkulader.
Bisher konnten mit den vorhandenen Geschwindigkeitsanzeigetafeln gute Erfahrungen gesammelt werden, weshalb gerne auf das bereits bekannte Modell zurückgegriffen wird.
Perspektivisch sollen ab 2026 jährlich 2 Geschwindigkeitsanzeigetafeln beschafft werden.
Folgende Ortsteile sind wie folgt geplant:
- Uevekoven 1 Stück 2026
- Rickelrath 1 Stück 2026
- Merbeck 1 Stück 2027
- Tetelrath 1 Stück 2027
- Arsbeck 1 Stück 2028
- Rath Anhoven 1 Stück 2028
- Wildenrath 1 Stück 2029
- Holtum (und Beeck) 1 Stück 2029
- Dalheim 1 Stück 20230
- Ellinghoven, Kipshoven 1 Stück 2030
- Rath-Anhoven 1 Stück 2031
- Wildenrath 1 Stück 2031.
Zusätzlich zu den Geschwindigkeitsanzeigetafeln, sollte auch jeweils ein Ersatzakku angeschafft werden. Die Kosten pro Ersatzakku belaufe sich auf 118,64 € brutto.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Beschaffung von 12 Geschwindigkeitsanzeigetafeln entsprechende Mittel für die Haushaltsplanungen 2026 ff. anzumelden.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Antragstellerin über das beabsichtigte Vorgehen zu unterrichten
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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