Mitteilungsvorlage - VO/0115/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Wegberg hat am 22.08.2023 eine Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 16, Kapitel 16 01, Titel 88303, Haushaltsjahr 2023, für das Vorhaben: "KoMoNa: Initialvorhaben zur Förderung der Erstellung eines Nachhaltigkeitskonzeptes unter Federführung einer/s kommunale/n Nachhaltigkeitsmanagers/in in der Stadt Wegberg" erhalten.

Die Zuwendung ist zweckgebunden für das Vorhaben "KoMoNa: Initialvorhaben zur Förderung der Erstellung eines Nachhaltigkeitskonzeptes unter Federführung einer/s

kommunale/n Nachhaltigkeitsmanagers/in in der Stadt Wegberg“. Das genannte Vorhaben dient der partizipativen Erstellung einer integrierten kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt Wegberg. Nach einer Bestandsaufnahme der bisherigen Nachhaltigkeitsaktivitäten wird eine auf die regionalen Besonderheiten und Herausforderungen angepasste Nachhaltigkeitsstrategie erstellt, die ein Leitbild, strategische Ziele sowie operative Ziele miteinander verbinden soll. Die Erstellung wird begleitet durch die Einbindung politischer Gremien und zivilgesellschaftlicher Akteur*innen, Formaten zur Beteiligung von Bürger*innen und sowie durch eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit.

Als investive Maßnahme wurde zudem eine brachliegende Fläche im Stadtteil Beeck als Obstwiese mit umgebender Wildblumeneinsaat umgestaltet und somit ökologisch aufgewertet.

Gemäß dem Zuwendungsbescheid ist das Nachhaltigkeitskonzept bis zum 31.08.2025 zu erstellen und durch den Rat der Stadt Wegberg zu beschließen.

 

Nach Beschlussfassung des Nachhaltigkeitskonzeptes durch den Rat der Stadt Wegberg besteht die Möglichkeit einer „KoMoNa“ Anschlussförderung zur Umsetzung und Verstetigung von Maßnahmen aus dem Nachhaltigkeitskonzept. Die Förderquote für das Anschlussvorhaben beträgt 90 %. Bedingt durch den Bundeshaushalt ist ein möglicher Förderzeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 festgelegt.

 

Die Verwaltung hat am 16.01.2025 einen Antrag auf Förderung eines Anschlussvorhabens des Nachhaltigkeitskonzeptes gestellt und eine entsprechende Projektskizze eingereicht. Diese Skizze umfasste den Rückbau der Turnhalle der Realschule mit anschließender ökologischer Aufwertung der Liegenschaft und die Erstellung eines nachhaltigen Pflegekonzeptes für kommunale Liegenschaften.

Am 07.04.2025 wurde die Projektskizze unter dem Förderkennzeichen 67KMN142 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) angenommen. Die Verwaltung wurde aufgefordert einen Förderantrag bis zum 30.05.2025 einzureichen.

Krankheitsbedingt wurde eine Fristverlängerung für die Einreichung beantragt und am 28.05.2025 gewährt.

 

Im April 2025 wurde ein neues Förderprogramm des Rheinischen Reviers zur energetischen Sanierung von kommunalen Gebäuden aufgelegt. Die Stadt Wegberg hat durch dieses Programm die Möglichkeit Gebäude mit einer Förderquote von 92,5 % energetisch zu sanieren. Eine erste Sanierungsskizze wurde für die Erich-Kästner-Grundschule erstellt. Um während der Sanierung einen regulären Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, werden Schulersatzflächen benötigt, in denen der Unterricht während der Sanierungsarbeiten gewährleistet werden kann. Die Planung sieht vor, diese in Form von temporären Schulmodulbauten, zum Teil auf dem Gelände der rückzubauenden Sporthalle der Realschule aus dem Nachhaltigkeitsprojekt, zu errichten. Die Gebäudesanierung der Erich-Kästner Grundschule wird bis Ende 2029 andauern, somit ist eine fristgerechte Umsetzung des Nachhaltigkeitsanschlussprojektes bis Ende 2028 nicht möglich.

Für die Umsetzung eines nachhaltigen Pflegekonzeptes fehlen aktuell die personellen Ressourcen. Nach Abstimmungen mit der zuständigen Fachbereichsleitung wird der zusätzliche Pflegeaufwand mit zwei Vollzeitstellen in Form von Gärtner*innen kalkuliert. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Wegberg können diese Stellen nicht geschaffen werden.

 

Der für die Erstellung des Nachhaltigkeitskonzeptes verantwortliche Sachbearbeiter ist seit Februar 2025 erkrankt. Um die Fördermittel des Projektes nicht zu verlieren, wurde mit dem Fördermittelgeber Rücksprache genommen, ob eine Änderung des Anschlussförderprojektes zu diesem Zeitpunkt noch möglich ist. Parallel dazu wurde die Bearbeitung des Nachhaltigkeitskonzeptes in den Fachbereich Klimaschutz integriert.

Es erfolgte als erstes eine dezidierte Bestandsaufnahme des aktuellen Sachstandes des Nachhaltigkeitskonzeptes. Abgeprüft wurde der Sachstand der nachhaltigen Entwicklung der Stadt, sowie aktuelle Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit. Darüber hinaus wurden bestehende Konzepte, Projekte, Partnerschaften, politische Beschlüsse des Rates und der Bearbeitungsstand des Nachhaltigkeitskonzeptes analysiert.

 

Am 07.04.2025 hat die Steuerungsgruppe Verwaltung getagt. Auf Grundlage der vorliegenden Bestandsanalyse wurden 5 Handlungsfelder und die dazugehörigen strategischen Ziele formuliert. In einem nächsten Schritt wurden diese am 14.04.2025 mit den politischen Vertretern des Rates der Stadt Wegberg diskutiert und als Handlungsfelder definiert.

Am 29.04.2025 fand eine Sitzung der Steuerungsgruppe Politik statt. Zu den Handlungsfeldern wurde operative Ziele erarbeitet und erste Maßnahmen formuliert. Anschließend wurden die Ergebnisse der operativen Ziele und Maßnahmen nach bewährtem Muster durch das Kernteam bearbeitet und ausformuliert.

 

Der Anfrage der Verwaltung, das Anschlussprojekt des Nachhaltigkeitskonzeptes neu zu formulieren, wurde am 05.06.2025 durch den Fördermittelgeber zugestimmt. Gleichzeitigt wurde die Verwaltung aufgefordert bis zum 16.06.2025 ein Konzept für das Anschlussprojekt einzureichen.

 

Am 11.06.2025 hat die Steuerungsgruppe der Verwaltung die Formulierungen der operativen Ziele und Maßnahmen des zu erstellenden Nachhaltigkeitskonzeptes verabschiedet. In der gleichen Sitzung wurden Ideen zum Anschlussprojekt erarbeitet und formuliert.

Durch das Kernteam wurde eine Strategie erarbeitet um ein förderfähiges, bedarfsgerechtes Anschlussvorhaben zu konzipieren.

Der Schwerpunkt des zu fördernden Anschlussprojektes liegt in der Verstetigung der Nachhaltigkeitsidee durch Erlebbarkeit. Die bereits erfolgreich angelaufenen Nachhaltigkeitsprojekte werden in das Anschlussprojekt gezielt integriert und durch investive Maßnahmen weiter verstetigt.

 

Das Konzept wurde am 17.06.2025 mit dem Fördermittelgeber abgestimmt. Dieser hat eine Förderung der geplanten Maßnahmen, unter den geänderten Bedingungen, in Aussicht gestellt.

Gefördert wird die Teilentsiegelung von zwei Schulhöfen (Grundschule Merbeck und Grundschule Rath-Anhoven) samt ökologischer Aufwertung der Flächen, inklusive Schaffung zweier Grüner Klassenzimmer. Ebenfalls gefördert wird eine koordinierende Begleitung der Umsetzung des kommunalen Nachhaltigkeitskonzeptes für 36 Monate.

Gesamtvolumen € 815.000 für drei Jahre, Förderquote 90 %, Eigenanteil € 81.500, Förderanteil € 733.500.

 

Grundvoraussetzung für die Erteilung eines Fördermittelbescheides durch das BMUV in Höhe von € 733.500, ist die fristgerechte Einreichung des Nachhaltigkeitskonzeptes beim Fördermittelgeber zum 31.08.2025. Weiterhin wird ein positiver Ratsbeschluss über die Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzeptes bis Ende September 2025 benötigt. Dieser könnte am 23.09.2025 durch den Rat der Stadt Wegberg herbei geführt werden.

 

Um einen positiven Ratsbeschluss am 23.09.2025 vorzubereiten stellt die Verwaltung die operativen Ziele und Maßnahmen des Nachhaltigkeitskonzeptes mit dieser Vorlage zur Diskussion. Allen politischen Entscheidungsträgern wird hiermit die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Umsetzungsmaßnahmen gegeben, bevor diese abschließend im Nachhaltigkeitskonzept formuliert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strategische und operative Ziele des Nachhaltigkeitskonzeptes 2025 der Stadt Wegberg

 

Handlungsfeld 1 Urbane Entwicklung:

1.1 Strategisches Ziel:

Die Bürger*innen, Unternehmen und Verwaltungen der Stadt Wegberg setzen sich vor Ort aktiv und für den Schutz und die Bewahrung der natürlichen Ressourcen ein. Eine nachhaltige Flächennutzung bildet die Grundlage für den Erhalt der Biodiversität und die Reinhaltung von Luft und Wasser. Ein integriertes Klimaanpassungsmanagement trägt dazu bei, eine lebenswerte grün-blau-graue Infrastruktur mit Schutzwirkungen für Mensch und Natur zu etablieren.

Durch das Nachhaltigkeitskonzept soll, auf kommunalen Flächen die Biodiversität gefördert und der Ressourceneinsatz reduziert werden. Kommunale Liegenschaften sollen zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen und lebendige, naturnahe Räume schaffen, die der Bevölkerung auch als Erholungsorte dienen. Um langfristig erfolgreich zu sein, sollte das Konzept sich flexibel an lokale Gegebenheiten und Bedürfnisse anpassen.

 

1.1.1 Operatives Ziel:

Ziel der Verwaltung ist es geeignete kommunale Flächen entsprechend der jeweiligen Standortbedingungen ökologisch anzureichern und aufzuwerten.

1.1.1.1 Maßnahme: Teilentsiegelung von Schulhofflächen sowie naturnahe Neugestaltung dieser Flächen, um die natürliche Kühlung, Schattenvorkommen und Versickerungsmengen von Niederschlagswasser zu erhöhen. Schaffung von zwei grünen Klassenzimmern an den Grundschulen Merbeck und Rath-Anhoven.

1.1.1.2 Maßnahme: Biodiversität fördern durch die Verwendung von einheimischen               Pflanzenarten, die gut an das lokale Klima und den Boden angepasst sind.

1.1.1.3 Maßnahme: Naturgarten-Konzepten im Bereich von Schulen und  Kindertagesstätten.

1.1.1.4.Maßnahme: Ressourcenschonung durch die Verlängerung von  Mähintervallen wo möglich. So wird eine Reduzierung der Mähfrequenz                             erreicht, wodurch sich der               Energieverbrauch verringert und die Artenvielfalt               gefördert wird.

1.1.1.5.Maßnahme: Energieeffizienteres Arbeiten durch Verwendung von  akkubetriebenen Geräten, statt benzinbetriebener Geräte. Dadurch               reduzieren

sich die CO2- und Lärmemissionen.

1.1.1.6.Maßnahme: Schaffung von Grundstrukturen für einen „Stadtplan für heiße               Tage“              durch das Anlegen von grünen Inseln und kleinen Biotopen.

 

1.1.2 Operatives Ziel:

Es die Eigenmarke „Gewachsen in Wegberg“ etabliert werden.

1.1.2.1 Maßnahme: Die bei Pflege- und Baufällungen gewonnenen nutzbaren  Baumstämme werden in der betriebseigenen Schreinerei verarbeitet. Die               daraus entstandenen Produkte werden mit dem Logo „Gewachsen in               Wegberg“ versehen. So wird die nachhaltige Nutzung der eigenen               Ressourcen der Stadt Wegberg erlebbar gemacht.

    

Handlungsfeld 2 Tourismus

2.1 Strategisches Ziel

Mit seinen einzigartigen Landscha­ften und Vielfalt bietet die Stadt Wegberg eine hervorragende Grundlage für eine nachhaltige touristische Entwicklung. Es sollen Ideen und Maßnahmen gebündelt werden, die eine moderne und vernetzte Weiterentwicklung ermöglichen und die Natur sowie Kultur gleichermaßen respektiert.

Um sich zu einer innovativen Gemeinde für Nachhaltigkeit und CO2-neutralen Tourismus zu entwickeln, werden attraktive, innovative und authentische nachhaltige Angebote und Produkte benötigt. In allen bestehenden und neu zu entwickelnden Produkten muss Nachhaltigkeit als Querschnittsthema beachtet werden. Das bedeutet, dass die Angebote und Produkte künft­ig stets innovativ, qualitätsvoll, umwelt- und sozialverträglich sowie wirtscha­ftlich erfolgreich sein sollten. Außerdem sollten einige Angebote für eine glaubwürdige und konsequente Profilierung auch inhaltlich die Themen Nachhaltigkeit und Innovationen in den Mittelpunkt stellen und sie so für Gäste und die lokale Bevölkerung erlebbar machen. Sogenannte Leitprojekte, Projekte mit besonderer touristischer Strahlkra­ft, können themenspezifisch Aufmerksamkeit auf die Stadt Wegberg lenken.

 

2.1.1 Operatives Ziel:

Es soll eine regionale Identität geschaffen werden, dafür sind bestehende Potentiale weiterzuentwickeln und Eckpfeiler für strategische Entwicklungen zu setzen.

2.1.1.1 Maßnahme: Bei der Marke „Mühlenstadt Wegberg“ muss der Fokus auf die Attraktivität der Stadt gelenkt werden. Das vorhandene Potential rückt stärker in den Fokus der Vermarktung. Schwerpunkte sind die Seen, Flüsse, Wassermühlen, Burgen, Radwege mit dem anzulegenden Knotenpunktsystem, Museen, Tagungs- und Veranstaltungsstätten, Wanderwege vor allen Dingen die Publikumsmagneten „Wundervolle Wassserwelten“, der Europäische Fernwanderweg 8 und der Jakobsweg, sowie der Naturpark Maas-Schwalm Nette und das Schwimmbad.

 

2.1.2 Operatives Ziel:

Touristische Entwicklungs- und Vermarktungsaufgaben definieren und organisieren

2.1.2.1 Maßnahme: Abstimmung und Vernetzung mit dem regionalen Vermarkter               Heinsberger Land und dem Destinationsmanagement-Organisationen (DMO)               Niederrhein Tourismus GmbH

 

2.1.3. Operatives Ziel:

Digitalisierung

2.1.3.1 Maßnahme: Digitale Besucherlenkung (Knotenpunktsysteme, digitale Points               of View), digitale Buchungsplattformen und Informationsangebote (z. B.               interaktive Tourenplaner) ausbauen.

 

 

 

 

 

 

2.1.4 Operatives Ziel:

Rad und Wandertourismus ausbauen

2.1.4.1 Maßnahme: Elektrobike-Segment stärker ausdifferenzieren durch Schaffung einer Ladeinfrastruktur.

2.1.4.2 Maßnahme: Klimaangepasste Wege schaffen durch Verschattung,  Trinkwasserangeboten, Nähe zum Wasser und flussbegleitenden Wegen.

2.1.4.3 Maßnahme: Das bestehende Rad- und Wanderwegenetz pflegen und sicher gestalten.

2.1.4.4 Maßnahme: Das Rad- und Wanderwegenetz punktuell ausbauen,  bestehende Beschilderung der Rad- und Wanderwege optimieren.

2.1.4.5 Maßnahme: Das Angebote entlang der Rad- und Wanderwege ausbauen (u.               a. gastronomische Angebote mit Außenbereich, E-Bike-Ladestationen, sichere               Fahrradstellplätze).

 

 

2.1.5 Operatives Ziel:

Nachhaltigkeit spielt in dem Segment Geschäftstourismus eine zunehmend wichtige Rolle, es werden Veranstalter und Angebote bevorzugt, die ein nachhaltiges Zertifizierungssystem vorweisen können.

2.1.5.1 Maßnahme: Die Zertifizierung der gastronomischen Betriebe

 Die Nachhaltigkeitszertifizierung wird aktiv von der Verwaltung unterstützt.               Folgende touristische Zertifizierungssysteme gibt es aktuell in der Region:               GreenSign-Zertifikat, Green Key, EcoCamping, DEHOGA Umwelt check,               Certified Green Hotel

 

2.1.6 Operatives Ziel:

Die Verwaltung initiiert eine Roadmap „Leitprojekte für nachhaltigen Tourismus“. Die Leitprojekte werden projektiert und umgesetzt.

2.1.6.1 Maßnahme: Die Verwaltung initiiert einen integrativen Prozess zur  Entwicklung einer Roadmap für Leitprojekte.

2.1.6.2 Maßnahme: Nach Beschluss der Roadmap werden die Projekte  entsprechend umgesetzt

 

 

Handlungsfeld 3 Mobilität

3.1 Strategisches Ziel:

Den Menschen in der Stadt Wegberg wird ermöglicht, ihre Mobilitätsbedürfnisse auf nachhaltige Weise und ohne ansteigende Verkehre zu ermöglichen. Dabei greifen die Menschen auf eine emissionsarme, sichere und barrierefreie Mobilitätsinfrastruktur zurück. Diese setzt den Fokus auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Schienenpersonennahverkehr (SPNV), Fuß- und Radverkehre. Motorisierter Individualverkehr soll nach Möglichkeit vermieden werden.

Zukünftig nutzen die Menschen in der Stadt Wegberg verstärkt die vernetzten, sicheren und barrierefreien Fuß- und Radverkehrsinfrastrukturen, die auch durch zielgruppengerechte Bildungs- und Sensibilisierungsangebote in der Breite der Bevölkerung an Attraktivität gewinnen.

 

3.1.1 Operatives Ziel:

Im Jahr 2028 befindet sich die Mobilitätswende der Stadt Wegberg in der Umsetzung

3.1.1.1 Maßnahme: Entwicklung eines kommunalen Mobilitätskonzeptes

 In Zeiten des Klimawandels und einer notwendigen Mobilitätswende sollen               durch die Aufstellung eines kommunalen Mobilitätskonzeptes die Strukturen               und Leitziele für einen Mobilitätswandel geschaffen werden. Die Potentiale               vom ÖPNV, SPNV, Mobilitätsstationen, Mobilitäts-Hub, MultiBus, Carsharing,               Fahrradverleih wird               stadtweit auf Potentiale untersucht und ein kommunales               Netzwerk konzipiert.

3.1.1.2 Maßnahme: Ausbau der Elektroladeinfrastruktur

 Die Stadt Wegberg bleibt mit den entsprechenden Akteur*innen in Kontakt, um               eine flächendeckende und bedarfsgerechte Elektro-Ladeinfrastruktur im               Stadtgebiet voranzutreiben.

 

3.2.1 Operatives Ziel:

Die Verwaltung strebt an, den Ausbau des Radwegenetzes in der Stadt Wegberg voranzutreiben.

3.2.1.1 Maßnahme: Aufbau eines Fahrradabstellanlagenetzes.

 Der Aufbau eines kreisweit einheitlichen Fahrradabstellanlagenetzes

 unterstützt die kommunalen Aktivitäten. Das Netz bietet den Nutzer*innen die               Möglichkeit ihr Fahrrad sicher und unkompliziert abzustellen, um ggf. zu               shoppen, zu               bummeln oder Cafe-/Restaurantbesuche zu unternehmen.

3.2.1.2 Maßnahme: Aufbau eines Fahrradverleihsystems

 Der Aufbau eines kreisweit einheitlichen Fahrradverleihsystems wird  unterstützt, es bietet die Möglichkeit die Wege flexibel zu gestalten.

3.2.1.3 Maßnahme: Die Stadt Wegberg beteiligt sich an einem überregionalen  Radverkehrskonzept des Rheinischen Reviers und dem Kreis Heinsberg bei               Planung und Ausbau.

 

3.3.1 Operatives Ziel:

Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur im Kreis Heinsberg für diverse  Nutzung in der Industrie und im Verkehrssektor, insbesondere zur Stärkung des ÖPNV. Dies betrifft Herstellung, Vertrieb sowie Nutzung von grünem Wasserstoff.

3.3.1.1 Maßnahme: Die Stadt Wegberg unterstützt aktiv das Projekt H2HS über den               Aufbau einer nachhaltigen, sektorübergreifenden Wasserstoffwirtschaft im               Kreis Heinsberg.

 

 

Handlungsfeld 4 Wirtschaft

4.1 Strategisches Ziel:

Die Menschen, Unternehmen und die Verwaltung der Stadt Wegberg orientieren sich in ihrem Handeln, Wirtschaften und Planen an den übergeordneten Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und des Bundes. Konkret setzt sich die Stadt Wegberg das Ziel, bis zum Jahr 2050 durch Energiesparen, den Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, nachhaltige Landnutzung, Forschung & Entwicklung zu klimaschonenden Technologien sowie durch Bildungsmaßnahmen, Klimaneutralität zu erreichen und gleichzeitig die heimische Wirtschaft zu stärken.

4.1.1 Operatives Ziel:

Wegberg soll als Forschungs- und Bildungsstandort etabliert werden.

4.1.1.1 Maßnahme: Potentialanalyse von Kooperationen der Verwaltung und  Wegberger Unternehmen mit verschiedenen Forschungs- und               Hochschulstandorten.

4.1.1.2 Maßnahme: Erarbeitung konkreter Fragenstellungen der Wirtschaft und Verwaltung zu nachhaltigen Themenbereichen, die in Semester-, Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten erarbeitet werden.

 

4.2.1 Operatives Ziel:

Die regionale Stärkung des innovativen Entwicklungs- und Wirtschaftspotentials mit dem Ziel die Dekarbonisierung als Motor der Transformation des Wirtschaftsraumes Rheinischen Reviers voranzutreiben.

4.2.1.1 Maßnahme: Gewerbeflächenausweisung und Technologieansiedlung unter Abwägung des Zielkonfliktes des Schutzes der natürlichen Ressourcen, nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung und dem Ausbau von regenerativen Energien.

 

4.3.1 Operatives Ziel:

Die Stadt Wegberg setzt sich zum Ziel erste spezifische Indikatoren zu etablieren um die nachhaltige Entwicklung der lokalen Wirtschaft detaillierter zu quantifizieren. Die jährliche Entwicklung wird messbar gemacht und einem Erfassungssystem zugeführt und fortzuschreiben. Zukünftig ist die Messbarkeit und Fortschreibung auf weitere aussagekräftige Indikatoren zu erweitern.

4.3.1.1 Maßnahme: Sukzessive Entwicklung eines Indikatorsystems zur Messung,               Erfassung und Fortschreibung der nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaft in               der Stadt Wegberg

4.3.1.2 Maßnahme: Umsetzung einer Fortschreibung zur nachhaltigen Entwicklung               der Wirtschaft in der Stadt Wegberg anhand eines weiterentwickelten               Indikatorsystems.

 

 

Handlungsfeld 5 Wasser

5.1 Strategisches Ziel:

Die Stadt Wegberg versteht den Schutz der natürlichen Ressource Wasser als eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre. Die Entwicklung umfassender Maßnahmen ist eine übergreifende Aufgabe und ein zentrales Handlungs-, Planungs- und Entscheidungsziel. Vor dem Hintergrund des auslaufenden Braunkohletagebaues Garzweiler II ist der Schutz und die Erhaltung der natürlichen Feuchtgebiete und Grundwasserleiter von höchster Priorität. Auch nach dem Jahr 2070 sollen in der Stadt Wegberg gute Trink-, Fließ- und Grundwasserqualitäten und Quantitäten weiterhin sichergestellt sein. Wo möglich, werden Maßnahmen zur Verbesserung umgesetzt. Städtewasserbauliche Maßnahmen sorgen für optimierte Wasserkreisläufe und leisten einen aktiven Beitrag zu einer für Mensch und Natur zuträglichen Klimafolgenanpassung.

 

 

 

5.1.1 Operatives Ziel:

Fortführung der wasserwirtschaftlichen Stützungsmaßnahmen des Bergebaubetreibers Garzweiler II über das Jahr 2100 hinaus.

5.1.1.2 Maßnahme: Die Verwaltung und Politik nimmt aktiv Einfluss auf die  Entscheidungsträger der Fortschreibung des letzten Braunkohleplanes               Garzweiler II.

 

5.2.1 Operatives Ziel:

Zum Erhalt der Grundwasservorkommen setzt sich die Stadt Wegberg nachhaltig für dauerhafte Kooperationen im Bereich der Grundwasserentnahmen und Neubildung von Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie ein.

5.2.1.1 Maßnahme: Schaffung von Retentionsflächen für die zweitweise Rückhaltung               von Niederschlagswasser zur Grundwasseranreicherung und zur               Verhinderung der Austrocknung der Böden.

5.2.1.2 Maßnahme: Die Wasserhaltung für Naturschutzgebiete und Biotope der  Oberflächengewässer sichern.

 

5.3.1 Operatives Ziel:

Im Jahr 2028 wirkt die Stadt Wegberg, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Anwendung des „Schwammstadt-Prinzips“ sowie eines an hydrologischen Prinzipien orientierten Systems im Rahmen ihrer Möglichkeiten hin.

5.3.1.1 Maßnahme: Schwammstadt

 Bei zukünftigen Straßenbauprojekten und Stadtentwicklungsprozessen wird               geprüft, ob das Schwammstadtprinzip umsetzbar ist.

 

 

Handlungsfeld 6 Nachhaltigkeit als Grundlage der zukünftigen Entwicklung

6.1 Strategisches Ziel:

Nachhaltigkeit soll die Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt Wegberg werden. Daher sollen neben den bisher priorisierten fünf Handlungsfeldern weitere Handlungsfelder definiert und in das Nachhaltigkeitskonzept integriert werden. Die Stadt Wegberg verfolgt dazu ab 2026 einen kontinuierlichen Roadmappingprozess, für weitere Projekte zur nachhaltigen Entwicklung auch aus anderen Handlungsfeldern.

 

6.1.1 Operatives Ziel:

Die Verwaltung strebt an einen Roadmapping Prozess für die Umsetzung weiterer Leitprojekte zur nachhaltigen Entwicklung etabliert, dies umfasst auch die Identifikation weitere Handlungsfelder über die aktuell fünf bestehenden hinaus. Die Leitprojekte aller Handlungsfelder sind in einer Roadmap zusammenstellt und gemäß ihrer Priorität und Laufzeit in eine kurzfristige, mittelfristige und langfristige Zeitplanung eingeteilt. Die Roadmap wird regelmäßig aktualisiert und die Umsetzung erfolgt in zu definierenden Teilprojekten.

6.1.2. Maßnahme: Die Verwaltung entwickelt eine erste Nachhaltigkeitsroadmap als

Fortschreibung des Nachhaltigkeitskonzeptes.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten:

Keine

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis

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