Entscheidungsvorlage - VO/0121/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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24.07.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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31.07.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung wurde den Mitgliedern des Rates am 08.07.2025 in öffentlicher Ratssitzung zugeleitet (VO/0117/25) und am 09.07.2025 gemäß § 81 Absatz 1 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 80 Absatz 3 Satz 1 GO NRW öffentlich bekanntgemacht. Diese Form der Bürgerbeteiligung ermöglicht es den Einwohnern und Abgabenpflichtigen, binnen einer mindestens vierzehntägigen Frist Einwendungen zu erheben. Die Frist endet am 23.07.2025. Sofern Einwendungen noch während der Frist eingehen, muss die Tagesordnung des Rates vor Beginn um diesen Tagesordnungspunkt geändert werden, damit der Rat gemäß § 80 Absatz 3 Satz 3 GO NRW vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung über die Einwendungen beschließen kann.
Die Liquiditätslage ist angespannt, weil sich die Einzahlungen zeitlich nicht so dynamisch entwickeln wie die Auszahlungen. Dies muss über die Aufnahme von Liquiditätskrediten vorfinanziert werden. Auf das ggf. eintretende Erfordernis einer Nachtragssatzung bei Abweichungen zur Planung wurde bereits beim Beschluss der Haushaltssatzung 2025 hingewiesen (Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 21.01.2025 zu TOP 3.4, VO/0217/24).
Zur Stabilisierung der Liquiditätslage hat der Kämmerer unterjährige Sperren von rund 7,8 Mio. € angeordnet. Über die unterjährigen Sperren hat der Kämmerer den Rat in dieser Sitzung (siehe VO/0122/25) informiert. Trotzdem kann der eingeschlagene Kurs einer nachhaltigen Weiterentwicklung wichtiger Infrastrukturprojekte fortgesetzt werden, da für diesen Zweck verfügbare Mittel von rund 9,5 Mio. € zur Verfügung stehen. Alle Pflichtaufgaben werden ohne Einschränkungen weiter wahrgenommen.
Die Entwicklung der Liquiditätslage muss –wie auch bisher- unterjährig weiter streng überwacht werden. Die Stadt Wegberg bleibt auch in Zukunft verlässlicher Partner.
