Entscheidungsvorlage - VO/0126/25
Grunddaten
- Betreff:
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Regionalplan Köln, Teilplan "Erneuerbare Energien", Zweiter Planentwurf - Stellungnahme der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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31.07.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften hatte in seiner Sitzung am 04.02.2025 über den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien beraten. In der Vorlage VO/0247/24 wurden die rechtlichen Hintergründe und die geplanten fünf Windenergiebereiche im Stadtgebiet Wegberg detailliert dargestellt. Auf diese Vorlage wird verwiesen. Auf Grundlage des Beschlusses des Fachausschusses wurde in der Stellungnahme der Stadt vom 05.02.2025 die positive Haltung gegenüber den Bestrebungen zum weiteren Ausbau der Windenergie zum Ausdruck gebracht.
Mit e-mail vom 07.07.2025 teilt nun die Bezirksregierung Köln mit, dass die öffentliche Auslegung bzw. Veröffentlichung des zweiten Planentwurfes zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien in der Zeit vom 07.07. bis einschließlich 07.08.2025 stattfindet. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen zum zweiten Planentwurf vorgebracht werden. Die Möglichkeit zur Stellungnahme beschränkt sich jedoch auf die im Vergleich zum ersten Entwurf vorgenommenen Änderungen. Die Änderungen sind in den zeichnerischen und textlichen Festlegungen kenntlich gemacht. Zur Begründung und dem Umweltbericht kann umfassend Stellung genommen werden; hier beschränkt sich die Möglichkeit der Stellungnahme nicht auf die Änderungen.
Die kompletten Unterlagen können über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden:
https://beteiligung.nrw.de/k/1015147
oder über den Link:
https://membox.nrw.de/index.php/s/T4P0Uy5Cb0135fG/authenticate
(Passwort: TPEE).
Relevante Änderungen:
- Der zweite Planentwurf zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien beinhaltet zeichnerisch, bezogen auf das Stadtgebiet Wegberg, weiterhin fünf geplante Windenergiebereiche (siehe Anlage 1). Lediglich die Abgrenzung des geplanten Windenergiebereiches südlich von Petersholz wurde in nördlicher Richtung gegenüber dem ersten Planentwurf vergrößert (WEG_02_2), da sich hier genehmigte Windenergieanlagen befinden. Die neue Abgrenzung dieses Windenergiebereiches liegt weiterhin innerhalb der im Flächennutzungsplan der Stadt Wegberg dargestellten Konzentrationszone für Windenergieanlagen. Somit bestehen von Seiten der Verwaltung gegen die modifizierte Abgrenzung des geplanten Windenergiebereiches WEG_02_2 keine Bedenken. Die Abgrenzungen der übrigen vier geplanten Windenergiebereiche wurden beibehalten.
- Die textlichen Festlegungen wurden dahingehend ergänzt, dass eine parallele Nutzung der künftigen Windenergiebereiche bspw. durch Freiflächenphotovoltaikanlagen möglich sein soll, wenn sichergestellt wird, dass die Vorrangwirkung für die Nutzung der Windenergie gewährleistet bleibt. Diese Ergänzung wird von der Verwaltung begrüßt, da hierdurch ein Beitrag zur Förderung der Solarenergie geschaffen werden kann.
Von Seiten der Verwaltung bestehen daher keine Bedenken gegen den zweiten Planentwurf zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien. Die Verwaltung schlägt somit vor, im Rahmen dieses Verfahrensschrittes keine Stellungnahme zu diesem Regionalplanverfahren bei der Bezirksregierung Köln abzugeben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Rat zieht die Entscheidung an sich.
- Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln, zweiter Planentwurf zur Kenntnis. Von der Abgabe einer Stellungnahme wird - wie im Sachverhalt dargestellt - abgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143,5 kB
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