Entscheidungsvorlage - VO/0129/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Wegberg hat am 22.08.2023 eine Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 16, Kapitel 16 01, Titel 88303, Haushaltsjahr 2023, für das Vorhaben: "KoMoNa: Initialvorhaben zur Förderung der Erstellung eines Nachhaltigkeitskonzeptes unter Federführung einer/s kommunale/n Nachhaltigkeitsmanagers/in in der Stadt Wegberg" erhalten.

 

Nach Beschlussfassung des Nachhaltigkeitskonzeptes durch den Rat der Stadt Wegberg besteht die Möglichkeit einer „KoMoNa“ Anschlussförderung zur Umsetzung und Verstetigung von Maßnahmen aus dem Nachhaltigkeitskonzept. Die Förderquote für das Anschlussvorhaben beträgt 90 %.

 

Die Verwaltung hat am 16.01.2025 einen Antrag auf Förderung eines Anschlussvorhabens des Nachhaltigkeitskonzeptes gestellt und eine entsprechende Projektskizze eingereicht. Am 07.04.2025 wurde die Projektskizze unter dem Förderkennzeichen 67KMN142 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) angenommen. Die Verwaltung wurde aufgefordert einen Förderantrag bis zum 30.05.2025 einzureichen.

Krankheitsbedingt wurde eine Fristverlängerung für die Einreichung beantragt und am 28.05.2025 gewährt.

 

Das Nachhaltigkeitsanschlusskonzept wurde am 17.06.2025 mit dem Fördermittelgeber abgestimmt. Dieser hat eine Förderung der geplanten Maßnahmen, unter den geänderten Bedingungen, in Aussicht gestellt.

Gefördert wird die Teilentsiegelung von zwei Schulhöfen (Grundschule Merbeck und Grundschule Rath-Anhoven) samt ökologischer Aufwertung der Flächen, inklusive Schaffung zweier Grüner Klassenzimmer. Ebenfalls gefördert wird eine koordinierende Begleitung der Umsetzung des kommunalen Nachhaltigkeitskonzeptes für 36 Monate.

Gesamtvolumen € 887.942,72 für drei Jahre, Förderquote 90 %, Eigenanteil € 88.794,28, Förderanteil € 799.148,44.

 

Um den Förderantrag fristgerecht zum 31.07.2025 einreichen zu können, muss die Verwaltung gewährleisten, dass die im Gesamtfinanzierungsplan veranschlagten Eigenmittel aufgebracht werden können.

Dies ist nur möglich, wenn die Mittel im Haushalt 2025 eingestellt sind. Um dies zu gewährleisten schlägt die Verwaltung eine Mittelübertragung vor.

Die Entscheidung über die Mittelübertragung obliegt gemäß der Haushaltssatzung 2024 dem Rat und ist für die Umsetzung der Maßnahme zwingend erforderlich. Nach erfolgter Genehmigung kann der Förderantrag eingereicht werden.

Es wurden in Haushalt 2025 für das Produkt 050602H010, Anschaffung Wohncontainer Obdach, € 900.000,-- eingestellt. Da die Maßnahme nicht umgesetzt wird, wurden die Mittel durch den Kämmerer unterjährig gesperrt. Die Verwaltung schlägt vor, diese Mittel auf die Maßnahme Klimaschutz Investitionsnummer 140101I001 zu übertragen.

Da der Stadt bei nicht Einreichung des Förderantrags Schaden durch nicht akquirierte Fördermittel in Höhe von € 799.148,44 droht, würde der Kämmerer im Falle einer Mittelübertragung durch den Rat, die Mittel wieder frei geben.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch das Einreich des Förderantrags können im Falle eines positiven Bescheides durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für die Jahre 2026, 2027 und 2028 Fördermittel in Höhe von Insgesamt € 799.148,44 akquiriert werden.

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg stimmt der beantragten Mittelübertragung zugunsten des Förderantrags für das Nachhaltigkeitsanschlusskonzeptes in Höhe von € 900.000,-- zu und beauftrag die Verwaltung die Übertragung zu vollziehen.

 

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