Mitteilungsvorlage - VO/0061/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Wegberg mbH (SEWG mbH) durch die Gesellschafterversammlung wird am 09.09.2025 stattfinden. Die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften städtischen Jahresabschlusses 2024 durch den Rat ist nach § 96 Absatz 1 GO NRW bis zum 31.12.2025 vorgesehen. Im Übrigen wird auf die in der Beratungsvorlage VO/0087/25 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025 skizzierte Zeitschiene verwiesen.

 

Somit kann die Beratung und Beschlussfassung über die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichts nach § 116a Absatz 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024 noch nicht erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

 

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