Mitteilungsvorlage - VO/0061/25
Grunddaten
- Betreff:
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Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichts nach § 116a Gemeindeordnung NRW für das Jahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Kenntnisnahme
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09.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Wegberg mbH (SEWG mbH) durch die Gesellschafterversammlung wird am 09.09.2025 stattfinden. Die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften städtischen Jahresabschlusses 2024 durch den Rat ist nach § 96 Absatz 1 GO NRW bis zum 31.12.2025 vorgesehen. Im Übrigen wird auf die in der Beratungsvorlage VO/0087/25 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025 skizzierte Zeitschiene verwiesen.
Somit kann die Beratung und Beschlussfassung über die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichts nach § 116a Absatz 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024 noch nicht erfolgen.
