Mitteilungsvorlage - VO/0132/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebskostenabrechnung des Haushaltsjahres 2024 für die kostenrechnende Einrichtung Friedhofs- und Bestattungswesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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09.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Betriebskostenabrechnung zur kostenrechnenden Einrichtung Friedhofs- und Bestattungswesen schließt für das Haushaltsjahr mit einem Fehlbetrag in Höhe von 128.524,36 € ab. Überschüsse aus Vorjahren stehen zur Verrechnung nicht zur Verfügung. Somit verbleibt ein Zuschussbedarf in Höhe von 128.524,36 €.
Dieser Fehlbetrag wird in einer neuen Gebührenkalkulation berücksichtigt.
Ursachen dieses Fehlbetrages sind höhere Ausgaben im Bereich Personal, Instandhaltungen Hallen und Friedhöfe, Bewirtschaftungskosten und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung (ILV) Baubetriebshof.
Bei den Bewirtschaftungskosten sind Kosten für einen Drohneneinsatz zur Ermittlung der Flächen von insgesamt 28.262,50 € eingeflossen. Diese Kosten waren ursprünglich für 2023 geplant, konnten aufgrund der Witterungsverhältnisse aber erst in 2024 durchgeführt werden.
Im Bereich der Instandhaltung der Friedhofshallen entstanden unvorsehbar an der Friedhofshalle in Wegberg wegen Diebstahls von Kupferblechen zusätzliche Kosten in Höhe von 17.885,00 € und aufgrund einer beschädigten Tür durch Vandalisus zusätzliche 8.681,05 €.
Der Ansatz ILV Baubetriebshof wird um 54.854,55 € überschritten. Der Planwert in Höhe von 359.053,00 € entspricht dem Abschlussergebnis 2022. Als der Haushalt 2024 aufgestellt wurde, war dies der einzige valide Wert, der zur Berechnung zunächst herangezogen werden konnte. Bei den darauffolgenden Haushaltsgesprächen wurde es versäumt die planerischen Ergebnisse aus 2022 durch die dann vorliegenden Ergebnisse aus 2023 zu aktualisieren. Daher ist diese Unterdeckung noch deutlicher als im Jahr zuvor.
Für künftige Haushaltsplanungen werden daher vorliegende IST-Zahlen unter Berücksichtigung zukünftiger und zurückliegender Entwicklungen stärker berücksichtigt.
Bei den Einnahmen wie den Bestattungsgebühren und Nutzungsrechten der Grabstätten kann eine deutliche Steigerung von insgesamt 91.311,51 € verzeichnet werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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60 kB
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